Drucksache 17 / 13 310 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 04. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2014) und Antwort Personelle Konsequenzen für den Schaden aus dem BVG-Spekulationsgeschäft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Vorkehrungen hat der Senat getroffen, um die Schuldigen an dem BVG-Spekulationsgeschäft mit JPMorgan aus dem Jahr 2006 zur Verantwortung zu zie- hen? 2. Welche Möglichkeiten des Einforderns von Scha- denersatzleistungen gegenüber dem ehemaligen Vor- standsvorsitzenden der BVG Herrn S. und dem ehemali- gen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn S. hat der Senat durch welche Rechtsmittel bewahrt? 3. Sind die Verfehlungen der Geschäftsführungen und des Aufsichtsratsvorsitzenden beim Zustandekommen des CDO-Geschäfts durch eventuelle D&O-Versiche- rungen abgedeckt, wenn ja, bis zu welcher Höhe? 4. Wie hat sich dieses Spekulationsdebakel bisher bi- lanziell bei der BVG niedergeschlagen, welche Vorkeh- rungen mussten bisher getroffen werden, um im Falle der erfolgreichen Klage von JPMorgan gegen die BVG die eingeforderten Finanzmittel aufzubringen? Zu 1. bis 4.: Am 10. Oktober 2008 haben die JPMor- gan Chase Bank, N.A. und die J.P. Morgan Securities PLC (gemeinsam „JPMorgan“) vor dem High Court in London unter Claim Number 2008 Folio 1052 Klage gegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öf- fentlichen Rechts („BVG“) erhoben. Am 23. April 2013 hat BVG ihrerseits eine damit zusammenhängende Zu- sätzliche Klage (Additional Claim) gegen die Clifford Chance Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüferinnen und Wirt- schaftsprüfern, Steuerberaterinnen und Steuerberatern und Solicitors („Clifford Chance“) eingereicht. Diese Verfahren wurden einvernehmlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht seitens einer der Parteien beendet. Über den Inhalt der Vereinbarung haben die Parteien Vertraulich- keit vereinbart; das bedeutet, dass weitere Mitteilungen hierzu nicht erfolgen dürfen. 5. Welche Schlussfolgerungen wurden durch den Se- nat gezogen, damit solcherart Spekulationsgeschäfte durch landeseigene Unternehmen künftig gar nicht erst abgeschlossen werden? Zu 5.: Zur Beantwortung verweisen wir auf die Ant- wort der Frage 15 der Kleinen Anfrage Nr. 17/13134 vom 04.03.2014. Berlin, den 20. März 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)