Drucksache 17 / 13 315 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 04. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2014) und Antwort Grundwassermanagement in Berlin – Wann liegen die Ergebnisse des „Runden Tisch Grundwasser dem Parlament“ vor? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen wurden im Rahmen des „Runden Tisch Grundwasser“ analysiert und bewertet? Antwort zu 1.: Es wurden alle von den Betroffenen eingebrachten Maßnahmenvorschläge analysiert und bewertet. Frage 2: Welche Lösungsvorschläge wurden im Rah- men des „Runden Tisch Grundwasser“ aufgezeigt? Antwort zu 2.: Alle vorgeschlagenen Maßnahmen stellen im Hinblick auf eine Kellertrockenhaltung mehr oder weniger geeignete Lösungen dar. Sie wurden im Abschlussbericht alle nach dem gleichen Schema bewer- tet. Frage 3: Welche Zuständigkeiten wurden im Rahmen des „Runden Tisch Grundwasser“ geklärt? Antwort zu 3.: Die Eigentümerin/der Eigentümer ist nach der Bauordnung Berlin (BauOBln § 13) für den Schutz ihres/seines Bauwerkes gegen schädliche Einflüs- se durch Wasser oder Feuchtigkeit verantwortlich. Die Behörde ist für den Schutz der Gewässer (Res- sourcenschutz) und bei einer Gewässerbenutzung z. B. im Falle einer Grundwasserhaltung für deren Erlaubnis zu- ständig. Ferner obliegt der Behörde der Schutz der grundwasserabhängigen Ökosysteme, der Forsten, der Gebiete nach Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH), der Naturschutzbelange etc. Frage 4: Welche Kosten wurden für die notwendigen Maßnahmen geschätzt? Wer soll für diese Kosten auf- kommen? Antwort zu 4.: Die Kosten für eine stadtweite Grund- wasserabsenkung mit dem Ziel der Gebäudetrockenhal- tung kann bis zu 95 Mio. € pro Jahr kosten (Ewigkeitskosten ). Die Frage, wer die Kosten übernimmt, konnte in die- sem Gremium nicht geklärt werden. Die Betroffenen erwarten eine Finanzierung der Maßnahmen durch das Land Berlin. Hier ist eine politische Entscheidung durch das Abgeordnetenhaus erforderlich. Frage 5: Welche ökologischen Folgekosten auf Natur und Landschaft sowie den nachhaltigen Schutz des Grundwassers entstehen durch ein flächiges Absenken des Grundwassers? Antwort zu 5.: Auf die ökologischen Auswirkungen wurde bei jedem einzelnen Maßnahmenvorschlag hinge- wiesen. Jede einzelne Maßnahme muss vor einer Realisie- rung selbstverständlich einem entsprechenden Erlaubnis- verfahren unterzogen werden, welches auch alle ökologi- schen Belange berücksichtigt. Frage 6: Wann gedenkt der Senat die Auswertungen aller Maßnahmenvorschläge und deren Kosten in Form eines Berichtes in einem transparenten Verfahren dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorzulegen? Antwort zu 6.: Im Rahmen der Transparenz hatten alle Beteiligten des „Runden Tisch Grundwasser“ - Betroffene , Interessenvertretungen, Vertreterinnen sowie Vertreter aus Bezirksämter und umweltpolitische Sprecherinnen sowie Sprecher aller Parteien, den Berliner Wasserbetrie- ben, den Umweltverbänden und Expertinnen sowie Ex- perten aus den Fachbehörden - die Möglichkeit zum Be- richt Stellung zu nehmen. Die Protokolle und Unterlagen sind im Internet verfügbar. Seit Mai 2013 befindet sich der Bericht im senatsinternen Mitzeichnungsverfahren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 315 2 Frage 7: Wie bewertet der Senat unter dem Aspekt des Grundwassermanagements die Rolle des Grundwasser- entnahmeentgelts von derzeit 0,31 Euro/m³? Antwort zu 7.: Die Rolle des Grundwasserentnahme- entgeltes ist weiterhin als positives Signal zu sehen, um sparsam im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG § 5) mit der Ressource Grundwasser umzugehen. Frage 8: Plant der Senat diesbezüglich eine Änderung des Berliner Wassergesetzes? Antwort zu 8.: Nein. Berlin, den 18. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2014)