Drucksache 17 / 13 318 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 28. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2014) und Antwort Kündigung einer Teil-Fläche der Kolonie Stichkanal Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Aus welchen Gründen wurde den Pächterinnen und Pächtern einer Teilfläche der Kleingartenkolonie Stichka- nal die Kündigung für ihre Parzellen durch den Liegen- schaftsfonds ausgesprochen? Zu 1: Eine Teilfläche des Grundstücks soll im Rah- men einer Gewerbeansiedlung verkauft werden. Der von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung empfohlene Investor möchte ein nutzungsfrei- es Grundstück erwerben, um zügig mit der Realisierung seines Vorhabens beginnen zu können. Der Liegen- schaftsfonds hat daher nach entsprechender Entscheidung des Steuerungsausschusses Liegenschaftsfonds zum Ver- kauf die Kündigung ausgesprochen. 2. Warum konnte diese Kündigung erst zum letztmög- lichen Zeitpunkt ausgesprochen werden und hält der Se- nat dieses Vorgehen für grundsätzlich angebracht gegen- über den Pächterinnen und Pächtern von Kleingartenpar- zellen? Zu 2.: Die Kündigung erfolgte auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen. Nach dem Bundes- kleingartengesetz ist eine Kündigung nur zum 30.11. eines Jahres zulässig. 3. Hat der Senat die Sicherheit, dass die offenbar be- absichtigte Gewerbenutzung des Geländes tatsächlich alsbald erfolgen wird? Zu 3.: Es liegen keine Informationen vor, die Anlass zu Zweifeln an der planmäßigen Umsetzung der Pläne des Investors geben. 4. Welche ehemaligen Kleingartenflächen sind dem Senat bekannt, bei denen trotz Kündigung aufgrund einer unmittelbar anstehenden gewerblichen oder sonstigen Nachnutzung nach Auflösung der Parzellen bis heute keine entsprechende Nutzung erfolgt ist? Zu 4.: In der ehemaligen Kolonie Blumenpflege – Bolivarallee /Eichenallee 44/Ebereschenallee 47 wurde bis heute die geplante Wohnbebauung nicht umgesetzt. Die erforderliche Beräumung des Grundstücks dauerte bis Ende 2013. Auch in der Kolonie Heideschlösschen e.V. wurde die geplante Nutzung nach erfolgter Kündigung noch nicht umgesetzt. Hier erfolgte die Kündigung auf Wunsch des Kleingartenvereins, da die betroffenen Par- zellen direkt an der Autobahn gelegen waren und der Verein keine Verwendung mehr für diese Parzellen hatte. 5. Welche vertraglichen Möglichkeiten nutzt das Land Berlin bei der Übertragung von Grundstücken, um eine beabsichtigte Nutzung auch sicherzustellen und gegebe- nenfalls nach Ablauf angemessener Fristen eine Rück- übertragung der Flächen zu ermöglichen? Zu 5.: Künftige Nutzungen werden im Kaufvertrag durch die Vereinbarung einer Nutzungsbindung gesichert. Eine ggf. mögliche Rückübertragung des Grundstücks auf das Land Berlin wird nur in ausgewählten Einzelfällen vereinbart. In der Regel wird die Einhaltung der Ver- pflichtung durch eine Vertragsstrafenregelung gesichert. 6. Warum kamen für die offenbar beabsichtigte Ge- werbenutzung der Teilfläche der Kolonie Stichkanal keine anderen landeseigenen Grundstücke in unmittelbarer Umgebung in Betracht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 318 2 Zu 6.: Der potentielle Erwerber ist bereits auf dem Grundstück Max-Dohrn-Str. 8-10 ansässig. Für die not- wendige Erweiterung des Unternehmens stehen in unmit- telbarer Nachbarschaft keine anderen landeseigenen Flä- chen zur Verfügung. Berlin, den 18. März 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2014)