Drucksache 17 / 13 319 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 28. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2014) und Antwort Schutzfrist der Kleingartenanlage Kalowswerder Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen ist die Schutzfrist der Kleingartenanlage Kalowswerder nicht verlängert wor- den? Antwort zu 1: Die Kleingartenanlage (KGA) Kalows- werder hat lediglich 7 Parzellen auf 2000 m² und liegt direkt am S-Bahnhof Jungfernheide. Eine bauliche Nut- zung des unmittelbar am S-und U-Bahnhof Jungfernheide gelegenen Areals ist nicht nur städtebaulich sinnvoll, gemäß Flächennutzungsplan und Baunutzungsplan Berlin bestehen hierfür auch die planungsrechtlichen Vorausset- zungen. Gesamtstädtisch und vor allem teilräumlich besteht hier ein aktueller Bedarf nach Wohnbauflächen, die Flä- che ist daher im Entwurf des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen für eine kurzfristige Inanspruchnahme bis 2016 vorgesehen. Bei der Anlage handelt es sich um eine Fläche in gefragter Wohnlage. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kitas, Grund- und Oberschulen, Senioren- einrichtungen) befinden sich in unmittelbarer Nachbar- schaft. Die betreffende Anlage liegt in der durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Innenstadt. Zudem handelt es sich um aktivierbares Landesver- mögen, so dass auch die fiskalischen Auswirkungen für das Land Berlin zu berücksichtigen sind. Andererseits besteht die Chance, kostengünstigen Wohnraum in der Innenstadt zu realisieren. Gleichzeitig könnten Flächendefizite an baureifen Wohnungsbaugrundstücken im Bereich Charlottenburg- Wilmersdorf gemindert werden. Frage 2: Welche Stellungnahme hat der Bezirk in die- ser Frage abgegeben und wie wird diese seitens des Se- nats bewertet? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Charlottenburg - Wil- mersdorf hat folgende Stellungnahme abgegeben: „Die Kleingartenanlage Kalowswerder ist planungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet gemäß Baunut- zungsplan festgesetzt. Aufgrund ihrer immissionsbelaste- ten Lage an der Bahntrasse am Bahnhof Jungfernheide ist sie jedoch als Wohnungsbaustandort wenig geeignet. Das Bezirksamt regt eine Einstufung als unbefristete Kleingar- tenanlage an.“ Frage 3: Welche konkreten Vorhaben für Wohnungs- neubau oder Dienstleistungsbereiche sind dem Senat für diesen Standort bekannt? Antwort zu 3: Keine. Frage 4: Wie beurteilt der Senat grundsätzlich die wirtschaftliche Realisierbarkeit eines Wohnungsbaustand- orts in dieser unmittelbaren Nachbarschaft der S-Bahn und Fernbahntrasse? Antwort zu 4: Die wirtschaftliche Realisierbarkeit ei- nes Wohnungsbaustandortes oder Dienstleistungsberei- ches wird als gut beurteilt. Frage 5: In welcher Weise sind die weiteren Kleingär- ten in der Olbersstraße und Lambertstraße in die Überle- gungen zur Notwendigkeit und Umsetzbarkeit von Woh- nungsbauvorhaben einbezogen? Antwort zu 5: Die Kleingartenanlagen Olberstraße und Lambertstraße haben eine Schutzfrsit bis zum Jahr 2020 und wurden daher in die Überlegungen nicht mit einbezogen. Aus planerischer Sicht ist jedoch aufgrund der verkehrlichen Lagegunst eine Bebauung nach 2020 denkbar. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 319 2 Frage 6: Wie ist die Arbeitsgruppe zusammengesetzt, die sich mit der Fortschreibung des Kleingartenentwick- lungsplans beschäftigen soll, wann und zu welchen The- men wird sie tagen und in welcher Weise sind die Frakti- onen des Abgeordnetenhauses in die Meinungsbildung einbezogen? Antwort zu 6: Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertre- terinnen und Vertretern des Landeskleingartenbeirates (2 Vertreter des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde, 1 Vertreter der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Na- turschutz und Vertreterinnen und Vertreter der Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Neukölln und Pan- kow), der Stadtplanungsämter der Bezirke Charlotten- burg-Wilmersdorf und Treptow-Köpenick sowie der Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu- sammen. Die Arbeitsgruppe hat sich am 6.März 2014 konstitu- iert und wird wieder im April 2014 tagen. Sie wird sich hauptsächlich mit den in der Koalitionsvereinbarung formulierten Zielsetzungen, wie z.B. der Frage der Wei- terführung der Schutzfrist bzw. der Entwicklung von Instrumenten jenseits der Schutzfrist und den Kleingarten- flächen < 3 ha, befassen. Die Fraktionen des Abgeordne- tenhauses werden durch die Berichterstattung im Aus- schuss für Stadtentwicklung und Umwelt informiert. Berlin, den 17. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2014)