Drucksache 17 / 13 324 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Spies und Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 04. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2014) und Antwort Einführung des neuen IT-Fachverfahrens Allegro in den Berliner Jobcentern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum großen Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständig- keit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnah- me gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Wie ist der konkrete Zeitplan zur Einführung des neuen IT-Fachverfahrens Allegro zur Leistungssachbear- beitung in den Berliner Jobcentern? a. Findet in den Berliner Jobcentern bereits ein Testbetrieb statt? Wenn ja, in welchen und seit wann? b. Wann soll die flächendeckende Einführung stattfinden ? c. Wie lang sollen A2LL und Allegro im Parallelbetrieb laufen? d. Wann soll die Einführungsphase von Allegro abgeschlossen sein? Zu 1.: Am 14. April 2014 startet in Berlin das Jobcen- ter Berlin Marzahn-Hellersdorf mit dem Einführungsbe- trieb des Fachverfahrens ALLEGRO. Ab August 2014 erfolgt die flächendeckende Einführung in allen Berliner Jobcentern. Zu 1. a: Es wird auf Antwort Nr. 7. der Schriftlichen Anfrage 17/13298 verwiesen. Zu 1. b: Das Fachverfahren ALLEGRO wird im Roll- Out Verfahren eingeführt. Die flächendeckende Arbeit mit ALLEGRO beginnt ab August 2014 und es erfolgt damit ein rollierender Ausstieg aus A2LL. Zu 1. c: Nach derzeitigem Stand werden A2LL und ALLEGRO bis zum 30. Juni 2015 im Parallelbetrieb laufen. Das Verfahren A2LL wird ab diesem Zeitpunkt aus dem Produktivbetrieb genommen und die Daten wer- den archiviert. Die historische Fallbearbeitung wird noch bis Mitte 2017 möglich sein, danach bleibt ein lesender Zugriff auf das A2LL Archiv möglich. Zu 1. d: Die Einführungsphase soll bis zum 30. Juni 2015 abgeschlossen sein. 2. Welche organisatorischen und technischen Vorar- beiten sind für die Migration der Daten von A2LL zu Allegro in den Berliner Jobcentern erforderlich? Wie hoch schätzt der Senat den dafür erforderlichen Zeitauf- wand in den Berliner Jobcentern ein (bitte in Arbeitstagen angeben und nach Jobcenter aufschlüsseln)? Zu 2.: Die zentrale Personendatenverwaltung (zPDV) ist die Basis für das Anlegen eines Falles im System AL- LEGRO. Die Berliner Jobcenter sind angehalten die Da- tenqualität in zPDV sicherzustellen. Eine automatisierte Datenmigration der aktuellen Stammdaten von A2LL zu ALLEGRO erfolgt nicht. Der Bundesdatenschutzbeauf- tragte hat sich ablehnend positioniert. Der Rückstandsabbau und die Analyse der Rück- standssituation in den Berliner Jobcentern steht vor der Einführung von ALLEGRO im Fokus. Auf vorgesehene Umorganisationen in den Berliner Jobcentern soll vor der Einführung von ALLEGRO verzichtet werden. Der Senat kann den erforderlichen Zeitaufwand aufgrund der unter- schiedlichen Komplexität der Fallkonstellationen in den Berliner Jobcentern nicht pauschal einschätzen. Die Ein- gabezeit hängt vom Einzelfall ab. 3. Mit welchem Schulungsaufwand für die Mitarbei- ter*innen der zwölf Berliner Jobcenter rechnet der Berli- ner Senat (bitte in Arbeitstagen angeben und nach Jobcen- ter aufschlüsseln)? Zu 3.: In den Berliner Jobcentern werden insgesamt etwa 3.700 Beschäftigte für die Anwendung des Systems ALLEGRO qualifiziert. Alle Beschäftigten des Leis- tungsbereichs werden fünf Tage, alle Beschäftigten mit lesendem Zugriff einen Tag geschult. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 324 2 4. Erwartet der Senat negative Auswirkungen durch die Einführung von Allegro (auf die Zielerreichung, Min- deststandards, „Kundenzufriedenheit“ etc.) durch die personellen Kapazitätsentzüge? Wenn ja, welche? Zu 4: Der Senat kann nicht einschätzen, ob die Ein- führung von ALLEGRO negative Auswirkungen haben wird. Der Senat geht davon aus, dass aufgrund der erfolg- reichen Planung der Bundesagentur für Arbeit die Einfüh- rung des Fachverfahrens ALLEGRO plangemäß ablaufen wird. 5. Im Interview mit dem Deutschlandfunk am 27. Ja- nuar 2014 warnte U. L., Vorsitzender der Jobcenter- Personalräte, vor Auszahlproblemen in der Umstellungs- phase – vor allem in den Ballungsräumen und Großstädten . Teilt der Senat diese Einschätzung? Zu 5.: Der Senat teilt diese Einschätzung nicht. Die Einführung von ALLEGRO erfolgt schrittweise im Roll- Out Verfahren. Die Einführung von ALLEGRO wurde durch die Bundesagentur für Arbeit gut vorbereitet. Es kann daher auch in Großstädten mit einer pünktlichen Auszahlung der Leistung gerechnet werden. 6. Welche Worst-Case-Szenarien sind nach Ansicht des Senats bei der Einführung von Allegro möglich? Zu 6.: Der Senat kann nicht einschätzen, ob es bei der Einführung von ALLEGRO durch die Bundesagentur für Arbeit Worst-Case-Szenarien geben wird. 7. Welche Maßnahmen werden in den einzelnen Ber- liner Jobcentern zur Kompensation der Mehrbelastung der Mitarbeiter*innen aufgrund der Einführung von Allegro getroffen (bitte nach Jobcenter aufschlüsseln)? Zu 7.: Es ist dem Senat nicht bekannt, welche Maß- nahmen in den einzelnen Berliner Jobcentern zur Kom- pensation der Mehrbelastung der Beschäftigten bei der Einführung von ALLEGRO getroffen werden. 8. Sollen zusätzliche Mitarbeiter*innen zur Bewälti- gung des organisatorischen, technischen und personellen Mehraufwands in den Berliner Jobcentern eingestellt werden? Wenn ja, in welchem Umfang (bitte nach Job- center aufschlüsseln)? Zu 8.:Der Träger Bundesagentur für Arbeit (BA) hat aufgrund der geschäftspolitischen Bedeutung in unmittel- barer Vergangenheit zusätzliche 116 Dauerbeschäfti- gungsmöglichkeiten für Berlin zur Verfügung gestellt. Ob im Rahmen des jeweiligen Verwaltungskostenbudgets der Berliner Jobcenter weitere Personen befristet eingestellt werden, ist im Einzelfall zu entscheiden. 9. Welche Vorteile und welche Nachteile werden die Leistungsbezieher*innen durch die Einführung von Alleg- ro haben? Zu 9.: Aufgrund der besseren Anwenderfreundlichkeit und Stabilität von ALLEGRO wird mit Zeitersparnis gegenüber der A2LL-Anwendung gerechnet. Das System ermöglicht eine zeitnahe Reaktion auf Gesetzesänderun- gen, erhöht den automatisierten Bereich der Zahlungen und unterstützt die Beschäftigten bei fachlich korrektem Arbeiten. Das Fachverfahren ALLEGRO wird im Gegen- satz zu A2LL im Rahmen von Releases weiterentwickelt und in Folgeversionen umgesetzt. 10. Inwiefern und in welcher Höhe ist das Land Berlin als kommunaler Träger finanziell an der Entwicklung und Administration des IT-Fachverfahrens Allegro mittelbar beteiligt (vgl. Antwort zu 3 der Kleinen Anfrage 17/12322)? Zu 10.: Die Bundesagentur für Arbeit stellt gemäß § 50 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch den gemein- samen Einrichtungen die zentralen Verfahren der IT- Technik zur Verfügung. Kosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung, Unterhaltung und der Organisation des Betriebes der IT-Fachverfahren entstehen, werden gem. §12 Verwaltungskostenfeststellungs-Verordnung (VKFV) in Verbindung mit § 20 VKFV bei der Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung berücksichtigt. Die Kosten werden gegenüber den ge- meinsamen Einrichtungen in Form einer IT-Kosten- pauschale geltend gemacht. Dieser Kostensatz beträgt gem. § 20 Satz 1 VKFV im Jahr 2014 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtung monatlich 289,22 €. Der Anteil des kommunalen Trägers an den Gesamtverwaltungskosten beträgt nach § 46 Abs. 3 SGB II 15,2 %. Kosten für die Entwicklung neuer Verfahren, die vor dem Zeitpunkt ihrer Nutzung entstehen (Entwicklungs- kosten) werden nicht zu den Gesamtverwaltungskosten gezählt. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung Boris V e l t e r _______________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)