Drucksache 17 / 13 328 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 05. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und Antwort Im Dunkeln munkeln? Wie wird der aktuelle Krankenhausplan von 2010 fortgeschrieben? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sieht die aktuelle Fortschreibung des Kran- kenhausplans aus. Bitte einen tabellarischen Überblick über alle Fortschreibungen des Planes geben mit Auflis- tung nach Klinikträgern für alle Klinikstandorte Berlins mit Aufstellung der Gesamtzahl der Betten nach Standor- ten vor und nach der Fortschreibung, mit Ausweisung der Anzahl der voll- und teilstationären Betten sowie der jeweiligen Veränderungen pro Standort. Zu 1.: Der Senatsbeschluss zum Krankenhausplan 2010 sah u. a. für das Jahr 2012 eine Überprüfung von Versorgungsbedarf und Angebot in der stationären Ver- sorgung vor. Die Umsetzung dieses Teils des o. g. Senatsbeschlus- ses durch Feststellungsbescheide erfolgte bis Ende des Jahres 2013 auf der Grundlage der Neufassung des Lan- deskrankenhausgesetzes (LKG) vom 01.10.2011. Danach kann die zuständige Senats-verwaltung den aktuellen Krankenhausplan durch Einzelfallentscheidung an einen veränderten Bedarf anpassen (§ 6 Abs.1 S. 4). Eine Fort- schreibung des Krankenhausplans sieht das LKG nicht (mehr) vor. Durch Aufstellung eines (neuen) Kranken- hausplans wird der bis dahin gültige Krankenhausplan abgelöst (§ 6 Abs.1 S. 1). Bei der Vorbereitung der jetzt umgesetzten Entschei- dungen haben Krankenhausträger und Krankenkassen in einem transparent gestalteten Verfahren unter Einbezie- hung des Fachausschusses Krankenhausplanung, dem neben den unmittelbar an der Krankenhausplanung Betei- ligten auch Vertreterinnen und Vertreter der Ärztekammer angehören, zusammengewirkt. Die Einzelfallentscheidungen zu veränderten Auf- nahmen von Krankenhäusern in den Krankenhausplan 2010 werden aktuell im Internet veröffentlicht. Die Veränderungen im Einzelnen sind der nachfol- genden Tabelle zu entnehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 328 2 DRK-KÖPENICK 510 0 525 15 15 15 DRK-PARKSANATORIUM DAHLEM 40 0 0 0 -40 0 DRK-WESTEND 490 20 510 20 20 0 EV. KRANKENHAUS HUBERTUS 210 8 205 8 -5 0 EV. KRANKENHAUS KÖNIGIN ELISABETH HERZBERGE 621 92 671 113 50 21 EV. WALDKRANKENHAUS SPANDAU 474 0 460 0 -14 0 FRANZISKUS- KRANKENHAUS 210 0 200 0 -10 0 GEMEINSCHAFTSKRANKEN- HAUS HAVELHÖHE 304 0 319 0 15 0 MARTIN-LUTHER- KRANKENHAUS 285 0 275 0 -10 0 ST. HEDWIG KLINIKEN insges. 732 91 762 106 30 15 Standort Große Hamburger Str. 377 46 377 46 0 0 Standort Hedwigshöhe 355 45 385 60 30 15 ST. JOSEPH KRANKENHAUS TEMPELHOF 475 25 485 25 10 0 KRANKENHAUS WALDFRIEDE 170 0 160 4 -10 4 KLINIKEN HELLE MITTE 5 0 6 0 1 0 PARK-KLINIK WEISSENSEE 339 0 319 10 -20 10 WESTKLINIK DAHLEM 21 0 24 0 3 0 Einzelanpassungen 2012/2013 zum Krankenhausplan 2010 darunter: teilstationäre Betten darunter: teilstationäre Betten darunter: teilstationäre Betten Veränderung der Planbettenan- zahl ges. 2012 zu 2010 Krankenhausstandort Planbetten ges. gem. Feststellungsbe- scheid Krankenhausplan 2010 Planbetten ges. gem. Feststellungsbe- scheid Einzelanpassung zum Krankenhausplan 2. Welche Anträge von Krankenhausträgern sind noch nicht durch Fortschreibung geeint? 3. Welches sind die Gründe, die dazu geführt haben, dass hier bisher keine entsprechende Fortschreibung er- folgt ist. Zu 2. und 3.: Alle vorliegenden Anträge wurden bear- beitet bzw. beschieden. In einigen Fällen wurde Einver- nehmen darüber erzielt, eine Entscheidung zum Antrag erst mit dem nächsten Krankenhausplan herbeizuführen. Insgesamt drei Krankenhausträger haben erteilte Be- scheide beklagt. Die gestellten Anträge gingen über den für Berlin insgesamt festgestellten Bedarf hinaus bzw. waren nicht ausreichend begründet. Die Gerichtsverfahren dazu sind noch nicht abge- schlossen. Nähere Ausführungen sind aufgrund der laufenden Verfahren nicht möglich. 4. Gab es konkurrierende Anträge benachbarter Trä- ger? Wenn ja, welche? Zu 4.: Ja. Aus Gründen des Datenschutzes können die Namen der Krankenhäuser nicht genannt werden. 5. Hat der Senat in seinen Entscheidungen dabei eine Steuerungsfunktion wahrgenommen? Wenn ja, welche Kriterien lagen dabei zugrunde und wie wurde jeweils aus welchen Gründen entschieden? Wenn nicht, warum nicht und welche Kriterien lagen den Entscheidungen dann zugrunde? Zu 5.: Nach gängiger Rechtsprechung gilt es hier ein zweistufiges Verfahren zu beachten. Auf der ersten Stufe wird zunächst geprüft, ob die Krankenhäuser leistungsfä- hig, kostengünstig und bedarfsgerecht sind. Die zweite Stufe sieht vor, dass bei Auswahlentscheidungen zur Umsetzung eines Krankenhausplanes – auch bei Einzelfallentscheidungen gem. § 6 Abs. 1 Satz 4 LKG – der Behörde unter Beachtung der im Plan verankerten Ver- sorgungsziele und Planungsgrundsätze ein Ermessens- spielraum zusteht. Hierbei ist das Krankenhaus zu bevor- zugen, das den Planungs-grundsätzen und Versorgungs- zielen des Krankenhausplans am meisten entspricht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 328 3 Besonders viele Anträge der Krankenhäuser auf Ka- pazitätserhöhung oder Neueinrichtung von Abteilungen gab es im Fachgebiet Geriatrie. Hier standen Anträge mit einem Umfang von rund 600 Betten/Plätzen zusätzlich bedarfsgerechten 182 Betten und Plätzen gegenüber. Kriterien der notwendigen Auswahlentscheidungen waren u. a.: - Einhaltung von Qualitätsanforderungen - Wohnortnähe und vorrangige Stärkung geringer ausgestatteter Versorgungsregionen in Berlin zur Angleichung des quantitativen Versorgungsni- veaus - vorrangig Kapazitätszuwachs durch Umwidmung nicht ausgelasteter Kapazitäten zur Senkung der Investitionserfordernisse - besondere Stärkung tagesklinischer Strukturen. Viele der nicht bewilligten Anträge wurden bereits er- neuert bzw. bestehen fort. Auch neue Anträge liegen bereits vor. 6. Warum wird die Planung des Landespsychiatrie- beauftragten nicht analog durch Fortschreibung umgesetzt bzw. angenähert, obwohl entsprechende Anträge von Krankenhausträgern vorlagen? Zu 6.: Kernelement der Psychiatrieplanung für das Land Berlin ist die Umsetzung der bezirklichen Pflicht- versorgung. Diese wird durch das abgestimmte Zusam- menwirken klinischer und ambulanter Behandlung sowie Betreuung und Prävention/Aufklärung, Beratung und Beschäftigung angestrebt. Die klinischen Leistungen stehen somit in direktem Zusammenhang zu den sonsti- gen Leistungen für psychisch erkrankte Menschen im Bezirk. Tatsächlich liegt die Auslastung in den Kliniken, mit bezirklichen Unterschieden, im Jahresdurchschnitt zwi- schen 90 % und 100 %. Um diese Hochauslastung zu reduzieren wurde - auf Empfehlung des Landespsychiat- riebeirates - im Krankenhausplan 2010 eine moderate Bettenerhöhung, von der alle Bezirke profitiert haben, festgeschrieben. Signifikante Veränderungen konnten jedoch auch nach Umsetzung der Bettenerhöhung durch die Klinikträger nicht festgestellt werden. Aktuell erarbeiten zwei Arbeitsgruppen des Landes- psychiatriebeirates im Auftrage des Senators für Gesund- heit und Soziales Planungsgrundsätze und Handlungs- empfehlungen in fachlicher Vorbereitung des neuen Krankenhausplans für die Fachgebiete 1 Psychiatrie und Psychotherapie 2 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und 3 Kinder und Jugendpsychiatrie. Diese werden voraussichtlich noch vor der Sommer- pause vorliegen. In Würdigung dieser unabhängigen Ex- pertise sowie der klinischen Leistungsparameter und der Anhörung der Leistungserbringer, der Kostenträger und unter Einbeziehung der für das bezirkliche psychiatrische Versorgungssystem zuständigen Vertreterin oder des Vertreters des jeweiligen Bezirksamtes wird entschieden werden, ob eine Einzelanpassung im Einzelfall erforder- lich ist. Grundsätzlich wird für die betroffenen Fachgebie- te eine aufeinander abgestimmte Betrachtung im Rahmen des neuen Krankenhausplans angestrebt. Berlin, den 18. März 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)