Drucksache 17 / 13 330 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 05. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und Antwort Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Berlin (I) – erstes bundesweites Programm Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen mit syrischer Staatsangehö- rigkeit sind in Berlin gemeldet? Zu 1.: Am 31.12.2013 waren 3.719 ausländische Ein- wohnerinnen und Einwohner mit der syrischen Staatsan- gehörigkeit in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet. 2. Wie viele davon haben a. zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit? b. eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG/EU? c. eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheini- gung? d. eine Aufenthaltsgestattung? e. eine Duldung? f. sind vollziehbar ausreisepflichtig ohne Duldung? Zu 2.: a) Am 31.12.2013 gab es 2.162 deutsche Einwohne- rinnen bzw. Einwohner mit zweiter Staatsangehö- rigkeit Syrien. b) 570 Syrerinnen bzw. Syrer haben aktuell eine Nie- derlassungserlaubnis (einschließlich unbefristete Aufenthaltserlaubnisse nach altem Recht). Ein Sy- rer hat eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU. c) 2698 Syrerinnen bzw. Syrer haben aktuell eine Aufenthaltserlaubnis. Die Zahl der Fiktionsbe- scheinigungen wird statistisch nicht erfasst. d) 454 Syrerinnen bzw. Syrer haben aktuell eine Auf- enthaltsgestattung. e) 49 Syrerinnen bzw. Syrer haben aktuell eine Dul- dung. f) Keine Syrerin und kein Syrer sind aktuell voll- ziehbar ausreisepflichtig ohne Duldung. 3. Wie viele Flüchtlinge aus Syrien werden im Rah- men des Bundesaufnahmeprogramms vom 30. Mai 2013 (5000er Kontingent) in Berlin aufgenommen? 4. Wie viele davon sind bereits in Berlin angekom- men? Zu 3. u. 4.: Die für Berlin im Rahmen des Königstei- ner Schlüssels vorgesehen 250 syrischen Flüchtlinge im Sinne der ersten Aufnahmeanordnung des Bundesministe- riums des Innern gemäß § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsge- setzes sind zwischenzeitlich nahezu vollständig in Berlin angekommen. 5. Wie viele der über das Bundesaufnahmeprogramm in Berlin aufgenommenen syrischen Flüchtlinge gehören jeweils zu den in der Aufnahmeanordnung genannten Gruppen: a. Schutzbedürftige (Kinder mit Eltern, gefährdete Frauen, religiöse Minderheiten, Schwerstkranke), b. Personen mit Bezügen nach Deutschland, c. Personen, die sich im Hinblick auf den Wiederauf- bau Syriens nach Konfliktende in Deutschland weiterqualifizieren wollen? Zu 5.: Die erbetenen Zahlen werden statistisch weder in Berlin noch vom Bundesamt für Migration und Flücht- linge (BAMF) erfasst. Die Fragen können daher nicht beantwortet werden. Das BAMF hat jedoch die Aussage getroffen, dass über die Hälfte der nach Berlin verteilten Personen Bezüge nach Deutschland aufweisen. 6. Wie und wo sind die aufgenommenen Personen untergebracht? 7. Wie viele sind durch ihre in Berlin lebenden An- gehörigen untergebracht, wie viele in Wohnheimen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 330 2 Zu 6. und 7.: Nach Berlin verteilte syrische Flüchtlin- ge werden im Wege der Erstaufnahme in der Gemein- schaftsunterkunft Marienfelder Allee (frühere Zentrale Aufnahmestelle des Landes Berlin für Aussiedler – ZAB) untergebracht, sofern sie über keine private Unterkunft verfügen. Mit Stand 06.03.2014 befinden sich 63 syrische Flüchtlinge in dieser Gemeinschaftsunterkunft. Berlin, den 20. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)