Drucksache 17 / 13 331 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 05. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und Antwort Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Berlin (II) – zweites bundesweites Programm Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im Rahmen der zweiten Aufnahmeanordnung der Bundesregierung vom 23. Dezember 2013 können die Landesbehörden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Vorschläge zur Aufnahme von Per- sonen mit verwandtschaftlichen Bezügen nach Deutsch- land einreichen. Welche Anordnungen hat der Senat zur Umsetzung der Anordnung des BMI getroffen (bitte ent- sprechende Weisung/Erlass beifügen und Voraussetzun- gen für das Bundesprogramm 2 in einer nachvollziehba- ren Form erläutern.)? Zu 1.: Am 6. Dezember 2013 hat das Bundesministe- rium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit den Innen- ministern und Innensenatoren der Länder entschieden, zur Bekämpfung der Flüchtlingskrise in Syrien und dessen Anrainerstaaten sowie in Ägypten im Jahr 2014 weitere 5.000 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge für die Dauer des Konflikts und dessen für die Flüchtlinge rele- vanter Folgen nach § 23 Abs. 2, Abs. 3 i.V.m. § 24 Auf- enthaltsgesetz (AufenthG) aufzunehmen. Das BMI hat auf dieser Grundlage am 23.12.2013 eine Anordnung nach § 23 Abs. 2, Abs. 3 i.V.m. § 24 AufenthG erlassen. Auf der Basis dieser Unterlagen wurde die Berliner Ausländerbe- hörde angewiesen, für Berlin die Vorschläge für die Auf- nahme im Rahmen des genannten Programms gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abzuge- ben. Zu den Einzelheiten des Erlasses wird auf die Ver- fahrenshinweise der Ausländerbehörde (A.23.s.5) verwie- sen, die auf der Homepage der Ausländerbehörde öffent- lich einsehbar sind. 2. Wie viele Anträge auf erweiterten Verwandten- nachzug im Rahmen des zweiten Kontingents sind gemäß des entsprechenden Hinweises auf der Internetseite der Berliner Ausländerbehörde bisher bei der Adresse Fra- ge.Z1@labo.berlin.de eingegangen? 3. Wie viele schriftliche und wie viele persönliche Anträge sind bei der Berliner Ausländerbehörde bisher gestellt worden? Zu 2. u. 3.: Nachdem über 3.000 entsprechende Bitten um Empfehlung zur Aufnahme von syrischen Staatsange- hörigen bei der Ausländerbehörde eingegangen sind und Berlin sein Kontingent an Empfehlungen erschöpft hatte, werden seit dem 3. März 2014 keine Bitten zur Aufnahme nach der Anordnung vom 23. Dezember 2013 mehr ent- gegengenommen. Da im Regelfall um die Aufnahmen von mehreren Personen ersucht wird, dürften die noch offenen Bitten deutlich mehr als 6000 Personen betreffen. 4. Wie ist der weitere Ablauf des Verwaltungsverfah- rens? Zu 4.: Es obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Aufnahmevorschläge des United Nations High Commissioner for Refugees (UN- HCR), der Bundesländer bzw. des Auswärtigen Amtes oder des Bundesministeriums des Innern zu entscheiden. Sodann erfolgt die Erteilung des Visums durch die deut- sche Botschaft vor Ort. 5. Wie viele Personen hat das Land Berlin dem BAMF für das zweite Aufnahmekontingent vorgeschla- gen bzw. wird noch vorschlagen? Zu 5.: Berlin hat Empfehlungen für die Aufnahme von 186 Personen gegeben. Hinsichtlich des darüber hinaus- gehenden nach dem Königsteiner Schlüssel für Berlin bestehenden Kontingents werden die entsprechenden Aufnahmeentscheidungen vom BMI in Verbindung mit dem Auswärtigen Amt auf der Grundlage von Empfeh- lungen des UNHCR getroffen. Insgesamt werden auf diese Weise ca. 250 Flüchtlinge in Berlin Aufnahme fin- den. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 331 2 6. Wurde dafür ein neues Bewerbungsverfahren durchgeführt, und wurden dabei auch die Vorschläge aus dem bisherigen Pool der Interessensbekundungen ausge- wählt, die der Ausländerbehörde Berlin bereits für die Aufnahme im Rahmen des erweiterten Familiennachzugs vorlagen? Zu 6.: Alle bei der Ausländerbehörde eingehenden Bitten werden grundsätzlich umfänglich auf alle Mög- lichkeiten zur Einreise geprüft. Soweit es möglich war, wurden nach Erlass der Aufnahmeanordnung des Bun- desministeriums des Innern am 23. Dezember 2013 auch die Personen durch die Ausländerbehörde kontaktiert, für deren Verwandte eine Vorabzustimmung zur Aufnahme nach der Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 25. September 2013 in der geänderten Fassung vom 6. Dezember 2013 nicht gegeben werden konnte. 7. Wurden in Berlin lebende syrische Familien von Amts wegen über die Möglichkeit einer Aufnahme von Familienangehörigen über das zweite Kontingent infor- miert und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Interessierte syrische Familien können bzw. konnten sich auf der Homepage der Berliner Ausländer- behörde darüber informieren, welche Möglichkeiten der Aufnahme ihrer Verwandten bestehen. Darüber hinaus hat und wird die Berliner Ausländerbehörde bei Vorsprachen und bei Anfragen die Interessierten umfassend informiert und wird dies auch zukünftig tun. 8. Hat Berlin von der Möglichkeit Gebrauch ge- macht, von anderen Bundesländern nicht ausgeschöpfte Vorschlags-Kontingente zu übernehmen? Zu 8.: Nein, Berlin hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Das BAMF prüft, ob das gesamte Kontingent für Deutschland ausgeschöpft wird. Berlin geht davon aus, dass kein Bundesland die vorgesehenen Kontingente unterschreitet. 9. Schließt sich der Berliner Senat der Forderung des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius nach einer Aufstockung des Bundes-Kontingents an? Wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Sofern das BMI in Abstimmung mit den Bun- desländern zu dem Ergebnis kommen sollte, dass eine weitere Aufstockung des Bundeskontingents notwendig ist, wird sich das Land Berlin dem nicht verschließen. Berlin, den 20. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)