Drucksache 17 / 13 336 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 05. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und Antwort Öffentlicher Nahverkehr bei Spielen des 1. FC Union Berlin – Probleme und Perspektiven Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal- te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1:Welches Verkehrskonzept hat der Senat für Fußballspiele der ersten und zweiten Bundesliga in Ber- lin? Frage 2: Welche Bedeutung hat das unter 1. erfragte Verkehrskonzept für die Fußballspiele der 1. und 2. Bun- desliga als Bestandteil des allgemeinen Sicherheitskon- zeptes für diese Sportereignisse? Antwort zu 1. und 2.: In Berlin finden in der aktuellen Saison 2013/2014 Spiele der 1. Fußball-Bundesliga im Olympiastadion (Heimspiele von Hertha BSC) und Spiele der 2. Fußball-Bundesliga im Stadion An der Alten Förs- terei (Heimspiele des 1. FC Union Berlin) statt. Hierbei werden je nach Anreiseverkehr (ÖPNV, Rei- sebusse, Individualverkehr) geeignete Konzepte erstellt, um den Zu- und Abstrom von Teilnehmerinnen und Teil- nehmern weitgehend störungsfrei zu gestalten. Diese sind eingebettet in die dafür notwendigen polizeilichen Sicher- heitsmaßnahmen und haben eine hohe Bedeutung für das allgemeine Sicherheitskonzept. Dabei werden Aspekte der Leichtigkeit des Verkehrs, der Verkehrssicherheit als auch Trennung rivalisierender Fangruppen berücksichtigt. Um ein Aufeinandertreffen von rivalisierenden oder ver- feindeten Fangruppen zu verhindern, werden die ver- schiedenen Wege der Heim- und Gästefans zu den Stadi- en örtlich voneinander getrennt und polizeilich abgesi- chert. Die erforderlichen verkehrspolizeilichen Maßnah- men werden zu jedem Spiel entsprechend der notwendi- gen Sicherheitsmaßnahmen unter Einbeziehung der BVG AöR, der S-Bahn Berlin GmbH und der Bundespolizei individuell konzeptionell geplant. Dabei steht stets eine möglichst geringe Beeinträchtigung des ÖPNV in Abwä- gung zur allgemeinen Sicherheitslage im Vordergrund. Bei Fußballspielen im Olympiastadion bieten die Lage des Stadions und der im Nahbereich befindlichen Bahn- höfe – U-Bahnhof Olympia-Stadion und S-Bahnhof Olympiastadion – eine gute Grundlage für eine je nach Spielrelevanz erforderliche Trennung von (rivalisieren- den/verfeindeten) Fanströmen. Die Heimfanszene des Vereins Hertha BSC nutzt in der Regel den U-Bahnhof Olympia-Stadion zur An- und Abreise mit der U- Bahnlinie U2. Gästefans wird zur Anreise die Nutzung der S-Bahn mit Ausstieg am S-Bahnhof Olympiastadion empfohlen. Dies wird sowohl über den Heimverein Hertha BSC als auch über die Polizei Berlin mit einem „Fanbrief“ an die Gästefans kommuniziert. Für Reisebusse, die ebenfalls Gästefans zum Olympi- astadion transportieren, stehen im Nahbereich geeignete Parkflächen zur Verfügung. Auch dies wird über den Heimverein und die Polizei Berlin, u. a. im „Fanbrief“, vermittelt. Parkflächen für den Individualverkehr stehen im Um- feld des Stadions nur begrenzt zur Verfügung. Hier wird zum jeweiligen Spiel seitens der Polizei und des Vereins auf die Nutzung des ÖPNV hingewiesen. Um den Stra- ßenverkehr im Umfeld des Stadions, hier insbesondere auf der Heerstraße, der Flatowallee und der Jesse-Owens- Allee positiv zu beeinflussen, wird das fest installierte Verkehrsleitsystem genutzt. Die verkehrlichen Regelun- gen umfassen diverse Straßenverkehrsbeschilderungen, wie z. B. Park- und Durchfahrtsverbote, Lichtsignalpro- gramme (hinterlegt mit den entsprechenden Aktionsplä- nen) sowie Fahrspursignalisierungen (Heerstraße), welche sich veranstaltungsbezogen an den jeweilige Verkehrs- nachfrage anpassen lassen. Zusätzlich werden zur Be- schleunigung des Verkehrsflusses ggf. auch Verkehrspos- ten an Knotenpunkten eingesetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 336 2 Im Nahbereich des Olympiastadions ist die Zahl der von den Verkehrsmaßnahmen betroffenen Anwohnerin- nen und Anwohner im Vergleich zum Stadion An der Alten Försterei vergleichsweise gering. Dennoch wird auch hier durch Verkehrswarnmeldungen auf mögliche Verkehrsbehinderungen aufmerksam gemacht. Für Fußballspiele im Stadion An der Alten Försterei werden zur Bewältigung der jeweiligen Sicherheitslage für das Umfeld erforderliche Sicherheitshaltverbote bean- tragt, angeordnet und aufgestellt. Im Vorfeld eines Spiels finden grundsätzlich Sicherheitsgespräche mit dem 1. FC Union Berlin und dem jeweiligen Gastverein zur Ablauf- planung statt. Dabei werden unter anderem auch die un- terschiedlichen Anfahrrouten der Gästefans sowie Abstel- lorte von Reisebussen erörtert und abgesprochen. Bei bestimmten Spielen werden durch den 1. FC Union Berlin Shuttlebusse zwischen dem S-Bahnhof Spindlersfeld und dem Stadion zur Verfügung gestellt. Frage 3: Wie hat sich nach Einschätzung des Senats das geltende Verkehrskonzept für Spiele des 1. FC Union im Stadion An der Alten Försterei bewährt und worauf stützt sich der Senat bei dieser Einschätzung? Antwort zu 3.: Aus Sicht der Polizei hat sich das be- schriebene Verkehrskonzept unter Berücksichtigung der räumlichen und städtebaulichen Gesamtsituation, insbe- sondere im Hinblick auf die Anreise der Gästefans über den S-Bahnhof Spindlersfeld, bewährt. Der 1. FC Union Berlin stellt seit 2013 bei bestimmten Begegnungen den Gästefans Pendelbusse z. B. vom er- wähnten S-Bahnhof Spindlersfeld zum Stadion An der Alten Försterei und zurück zur Verfügung. Seitdem konn- ten die Gästefans in den Nahbereich des Stadions weitge- hend ohne nennenswerte Sicherheitsprobleme geleitet werden. Die Beeinträchtigung des ÖPNV wurde damit ebenfalls reduziert. Aufgrund der erforderlichen Fantrennung ist es aber notwendig, dass die Straße An der Wuhlheide und die Lindenstraße zwischen der Rudolf-Rühl-Straße und der Bahnhofstraße für den Individualverkehr voll bzw. teil- weise temporär gesperrt werden müssen. Dafür erforderli- che Umleitungs- und Umfahrungsstrecken stehen auf- grund der Gegebenheiten und der längerfristigen Ein- schränkung der Salvador-Allende-Brücke kaum zur Ver- fügung. So wird es sich auch künftig kaum vermeiden lassen, dass es bei Fußballspielen zu vorübergehenden, ggf. auch erheblichen Beeinträchtigungen für den Indivi- dualverkehr im Nahbereich des Stadions An der Alten Försterei in Köpenick kommt. Frage 4: Welche grundlegenden Probleme sieht der Senat im Hinblick auf die Verkehrssituation bei Heim- spielen des 1. FC Union Berlin insbesondere bezüglich der An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Frage 10: Welche Pläne hat der Senat, um die anhal- tend komplizierten Bedingungen der An- und Abreise der Zuschauer/innen am Stadion an der Alten Försterei insge- samt zu verbessern und was ist wann konkret vorgesehen? Antwort zu 4. und 10.: Der Senat sieht folgende Hauptprobleme im An- und Abreiseverkehr mit öffentli- chen Verkehrsmitteln zum Stadion An der Alten Förste- rei: Auf Grund des hohen Fahrgastandrangs kommt es zu Kapazitätsproblemen im An- und Abreiseverkehr. Dies betrifft insbesondere den Straßenbahnverkehr zur Halte- stelle Alte Försterei. Zudem lässt die räumliche und städtebauliche Ge- samtsituation im Umfeld des Stadions An der Alten Förs- terei und der Altstadt Köpenick nur einen geringen Ge- staltungsspielraum für Verkehrsregelungs- und Ver- kehrslenkungsmaßnahmen zu. Somit wirken sich erfor- derliche Sicherheitsmaßnahmen unmittelbar auf die Ver- kehrssituation aus. Insbesondere ad hoc-Maßnahmen haben auch einen direkten Einfluss auf den ÖPNV. Dem- nach kommt es teilweise zu erheblichen Behinderungen in der planmäßigen Durchführung des Straßenbahn- und Busverkehrs, insbesondere wenn die wichtige Straßen- bahnstrecke durch die Köpenicker Bahnhofsstraße durch die Polizei gesperrt wird oder auf Grund hohen MIV(Motorisierter Individualverkehr)-Aufkommens nicht planmäßig nutzbar ist. Da die Bahnhofstraße von einem Großteil der Linien im Bereich Köpenick befahren wird, sind diese Störungen im ganzen südöstlichen ÖPNV-Netz spürbar. Der Senat befindet sich derzeit in Gesprächen mit der BVG und dem Bezirk zur Verbesserung der Situation. Frage 5: Warum ist es bei Spielen des 1. FC Hertha Berlin grundsätzlich möglich, in Abhängigkeit von der erwarteten Zuschauerzahl zusätzliche S-Bahn- bzw. U- Bahnzüge bereitzustellen, um das Zuschaueraufkommen zu bewältigen, und bei Heimspielen des 1. FC Union nicht? Wer oder was steht dem entgegen? Antwort zu 5.: Zusätzliche S-Bahn-Züge werden auch bei Spielen des 1. FC Union Berlin bereitgestellt, um die Zuglängen auf der Linie S3, die regulär an Wochenenden und in den Abend-stunden teilweise nur mit Halbzügen verkehrt, auf Vollzüge zu erhöhen. Die Bereitstellung weiterer Züge für Zusatzfahrten auf der Linie S3 über den vorhandenen 10-Minuten-Takt hinaus ist derzeit aus inf- rastrukturellen Gründen nicht möglich, da auf Grund der Umbauarbeiten am Bahnhof Ostkreuz dort für mehrere Jahre bis voraussichtlich 2017 nur ein Gleis für die Linie S3 zur Verfügung steht. Die Bereitstellung zusätzlicher U-Bahnzüge bei Spie- len des 1. FC Union ist auf Grund der fehlenden U- Bahnanbindung des Stadions Alte Försterei nicht mög- lich. Hinsichtlich der Straßenbahnanbindung siehe Antwort zu Frage 4 und 10. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 336 3 Für die Spiele im Olympiastadion gibt es einen Kom- biticket-Vertrag, für Spiele in der Alten Försterei wurde dies seitens des 1. FC Union bisher aber nicht umgesetzt. Frage 6: Wie arbeitet der Senat mit dem 1. FC Hertha Berlin und dem 1. FC Union Berlin zusammen, um Eng- pässe beim ÖPNV-Transport der Zuschauer/innen zum und vom Spiel zu vermeiden und somit auch Gefährdun- gen/Risiken bei der Gewährleistung der Sicherheit, z.B. durch überreizte Fans, zu verhindern? Antwort zu 6.: Die direkte Zusammenarbeit im Be- reich des öffentlichen Verkehrs erfolgt vornehmlich durch die Verkehrsunternehmen BVG AöR und S-Bahn Berlin GmbH, die für die Durchführung und Organisation des Regelverkehrsangebots und der Sonderverkehre verant- wortlich sind. Die Verkehrsunternehmen haben im Rah- men ihrer betrieblichen Möglichkeiten einen bedarfsge- rechten Einsatz von Verkehrsmitteln bei besonderen An- lässen (z. B. Sportgroßveranstaltungen) zu gewährleisten. Zudem werden, wie bereits dargestellt, aus polizeili- cher Sicht sowohl zur Vorbereitung einer Fußballsaison als auch anlassbezogen zu einzelnen Spielbegegnungen Sicherheitsgespräche durchgeführt, zu denen anlassbezo- gen auch Vertreterinnen und Vertreter der BVG AöR eingeladen werden. Der Kontakt zur S-Bahn Berlin GmbH erfolgt überwiegend über die Bundespolizei, die an den Besprechungen ebenfalls teilnimmt. Hier werden die erforderlichen Kapazitäten zur Beförderung der Besu- cherinnen und Besucher sowie die Sicherheit im Bahn- verkehr, u. a. bei der Trennung verfeindeter Fangruppen, erörtert. Die Begleitung von relevanten Fangruppen er- folgt in den U-Bahnen durch die Landespolizei und in den S-Bahnen durch die Bundespolizei. Somit wird auch dem Sicherheitsbedürfnis aller Nutzer dieser Verkehrsmittel Rechnung getragen. Frage 7: Welche konkreten Vorschläge/Forderungen seitens des 1. FC Union Berlin zur Verbesserung der An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bei Heim- spielen sind dem Senat bekannt und wie positioniert sich der Senat dazu? Antwort zu 7.: Der 1. FC Union stellt inzwischen den geschlossen anreisenden Gästefans unentgeltlich Busse von den betreffenden S-Bahnhöfen (z. B. S-Bahnhof Spindlersfeld) zum Stadion An der Alten Försterei und zurück zur Verfügung. Aus hiesiger Sicht wird dies be- grüßt, weil damit die polizeiliche Begleitung von Fanmär- schen mit einer einhergehenden umfangreichen und er- heblichen verkehrlichen Auswirkung auf den allgemeinen Straßenverkehr und den ÖPNV zukünftig deutlich redu- ziert oder sogar vermieden werden kann. Darüber hinaus stellt der 1. FC Union Berlin in der Nähe gelegene befes- tigte Freiflächen zur Aufstellung von Gästebussen zur Verfügung. Beide Ansätze gilt es fortzuführen. Dem Senat ist seitens des 1. FC Union Berlin zudem das allgemeine Anliegen einer Verbesserung der Situation der Straßenbahnanbindung bekannt. Der Senat befindet sich hierzu in Gesprächen mit der BVG (siehe Antwort zu Frage 4 und 10). Die BVG AöR teilt ergänzend mit: „Zurzeit wird auf Vorschlag des 1. FC Union Berlin von der BVG geprüft, ob ein zweiter Abgang von der Straßenbahnhaltestelle ‚Alte Försterei‘ in Richtung Stadion gebaut werden kann.“ Frage 8: Welchen besonderen Handlungsbedarf sehen Senat und der 1. FC Union Berlin bei der An- und Abreise der Fans im Hinblick auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen? Antwort zu 8.: Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung werden nach Ansicht des Senats bereits grundsätzlich berücksichtigt, da der für die An- und Ab- reise zum Stadion hauptsächlich genutzte S-Bahnhof Köpenick mit einem Aufzug und Blindenleitsystem aus- gestattet ist und auf den zur Haltestelle „Alte Försterei“ verkehrenden Straßenbahnlinien 27 und 63 barrierefreie Niederflurbahnen eingesetzt werden. Auf der Straßen- bahnlinie 67 kommen derzeit noch keine Niederflurbah- nen zum Einsatz. Bis spätestens 2017 ist auch hier der Einsatz von Niederflurbahnen vorgesehen. Handlungsbedarf sieht der Senat insbesondere in der Bereitstellung einer ausreichenden Platzkapazität im An- und Abreiseverkehr zum Stadion mit der Straßenbahn. Derzeit verkehren die Straßenbahnlinien dann an der Kapazitätsgrenze, weswegen die auch für Rollstuhlfahrin- nen und Rollstuhlfahrer vorgesehenen Multifunktionsab- teile in den Zügen oft bereits von anderen Fahrgästen als Stehplätze genutzt werden. Frage 9: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, auch bei Fußballspielen des 1. FC Union Berlin im Stadion An der Alten Försterei mit dem Erwerb der Eintrittskarte die Berechtigung zur Nutzung des ÖPNV zu erhalten? Wel- che Erfahrungen gibt es dafür im Sportbereich, wer ent- scheidet darüber und was steht dem entgegen? Antwort zu 9.: Der Senat hat positive Erfahrungen mit der Einführung von Kombitickets (Eintrittskarten für Veranstaltungen mit einer Fahrtberechtigung für den ÖPNV) bei Sportgroßveranstaltungen. Die Entscheidung über die Einführung obliegt jedoch dem Veranstalter, der sich hierzu mit den Verkehrsunternehmen und dem Ver- kehrsverbund über die Konditionen verständigen muss. Nach Informationen des Senats hat der 1. FC Union Ber- lin bislang dem Abschluss einer Kombiticket-Verein- barung nicht zugestimmt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 336 4 Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Möglichkeit, Eintrittskarten für Veranstaltungen mit einer Fahrtberechti- gung für den ÖPNV auszugeben, regelt Teil C, Punkt 1.2 des gemeinsamen Tarifs der im Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif). Demnach werden die Verträge über ent- sprechende Kombitickets zwischen dem jeweiligen Ver- anstalter und einem am VBB-Tarif beteiligten Verkehrs- unternehmen geschlossen. Die Grundlagen für die Preis- kalkulation für Kombitickets werden durch den Anhang II des VBB-Tarifs geregelt und sind somit einheitlich durch alle Verkehrsunternehmen anzuwenden. Die BVG hat in der Vergangenheit mit Vertretern des 1. FC Union Berlin, zuletzt im Jahr 2008, konkrete Ge- spräche über den Abschluss einer Kombiticket- Vereinbarung geführt. Leider konnten diese Gespräche nicht zu einem positiven Abschluss gebracht werden, da seitens des 1. FC Union Berlin keine Möglichkeit gesehen wurde, den ermittelten Kombiticket-Preis in die Kalkula- tion seiner Eintrittspreise zu integrieren. Mit Hertha BSC bestehen seit dem Jahr 2000 Kombi- ticket-Vereinbarungen. In deren Rahmen wird Besuche- rinnen und Besuchern der Bundesliga-Heimspiele, der DFB-Pokal-Heimspiele, der Qualifikationsspiele und der Spiele der internationalen Wettbewerbe und eventuell ausgetragener Benefiz-Spiele von Hertha BSC an den Veranstaltungstagen gegen Vorlage der Eintrittskarten die unentgeltliche An- und Abfahrt im Tarifbereich Berlin ABC gewährt. Hierfür zahlt Hertha BSC unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Verkehrsmittel den vertraglich vereinbarten Kombiticket-Preis je ver- kaufter Eintrittskarte bzw. pro Spiel bei Dauerkarten.“ Berlin, den 15. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)