Drucksache 17 / 13 338 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 05. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und Antwort Gemeinnützige Sportvereine – Opfer neuer Liegenschaftspolitik? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche im Landeseigentum befindli- che Sportanlagen wurden an jeweils welche sie nutzenden gemeinnützigen Sportvereine seit dem Jahr 2000 zu Son- derkonditionen veräußert? Zu 1: Die hier angesprochenen Sonderkonditionen se- hen wie folgt aus: Beim Verkauf von sportgenutzten Grundstücken an gemeinnützige Vereine ist gemäß Abgeordnetenhaus- Beschluss vom 30.11.2000 als Basis für die Ermittlung des Kaufpreises zunächst der Bodenwert für sog. „marktfähiges Nichtbauland“ zu ermitteln. Zu den Flächen für Wassersportnutzung gibt es pauschalierte Bodenwerte, die seinerzeit durch die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt zum Stand August 1999 ermittelt wur- den. Von dem auf dieser Grundlage ermittelten Boden- wert ist nach dem Abgeordnetenhausbeschluss ein Ab- schlag in Höhe von 75 % vorzunehmen. Dabei haben und hatten die Vereine keinen Rechtsan- spruch auf einen Kauf ihres Grundstücks. In Umsetzung dieses Abgeordnetenhausbeschlusses über den Verkauf landeseigener Grundstücke an gemein- nützige Sportvereine wurden durch den Liegenschafts- fonds, beginnend 2002 bis heute, 75 Verkäufe realisiert. In vier Fällen davon handelt es sich um Arrondierungen, die im Folgenden nicht weiter betrachtet werden. Hinzu kommen noch einige, insbesondere in der Anfangszeit des Abgeordnetenhausbeschlusses getätigten Verkäufe durch die Bezirke. Von den verbleibenden 71 Verkäufen des Liegen- schaftsfonds erfolgten 68 % bereits in den Jahren 2002 bis 2004. Die Verkäufe des Liegenschaftsfonds erfolgten an Vereine, die folgenden Sportarten nachgehen: Sportart Anzahl % Wasser 40 56 Tennis 9 13 Angeln 5 7 Schützen 4 6 Sonstiges 13 18 Mit 69% sind die Wassersportarten und Tennis die wichtigsten Nutznießer dieser günstigen Vergaben. 2. Wie viele Anträge von gemeinnützigen Sportverei- nen zum Kauf zu Sonderkonditionen entsprechend Be- schluss des Abgeordnetenhauses vom 30.11.2000 liegen dem Senat gegenwärtig vor? Zu 2.: Derzeitig liegen dem Liegenschaftsfonds zu sechs Grundstücken Kaufanträge von gemeinnützigen Sportvereinen gemäß Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) vor. 3. Wie viele der unter 2. erfragten Anträge von ge- meinnützigen Sportvereinen auf Kauf zu Sonderkonditio- nen sind nach Einschätzung des Senats unstrittig und entscheidungsreif und warum sind sie trotzdem nicht vollzogen? Zu 3.: Eine abschließende Positionierung ist innerhalb des Senats zu diesen Fällen noch nicht erfolgt. 4. Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ei- nes Antrags eines gemeinnützigen Sportvereins auf Kauf der durch ihn genutzten Sportanlage zu Sonderkonditio- nen? Zu 4.: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Verkaufsauftrag für den Liegenschaftsfonds bis zum Abschluss des Kaufvertrages wurde bisher nicht statis- tisch erfasst. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 338 2 5. Wann wurde der letzte Verkauf zu Sonderkonditio- nen an einen gemeinnützigen Sportverein getätigt? Zu 5.: Am 30.03.2012. 6. Welche Gründe sind ursächlich dafür, dass der Se- nat gegenwärtig nicht über Anträge von gemeinnützigen Sportvereinen auf Kauf der durch sie genutzten Sportan- lagen zu Sonderkonditionen entscheidet? 7. Welche Perspektive sieht der Senat im Rahmen sei- ner neuen Liegenschaftspolitik für die Möglichkeit des Kaufs von Sportgrundstücken durch sie selbst nutzende gemeinnützige Sportvereine zu Sonderkonditionen? Wird der Senat an dieser Möglichkeit festhalten? 8. Wenn der Kauf von Sportanlagen durch sie selbst nutzende gemeinnützige Sportvereine zu Sonderkonditio- nen nicht mehr möglich sein soll, wer hat wann, warum und in welchem Kontext über die Abschaffung dieser Regelung entschieden? 9. Wenn der Senat am Kauf von Sportanlagen zu Son- derkonditionen durch sie selbst nutzende gemeinnützige Sportvereine festhält, welche Gründe stehen einer ab- schließenden Entscheidung über die vorliegenden Anträge entgegen und wann wird der Senat über die vorliegenden Anträge im Einzelnen entscheiden? Zu 6. bis 9.: Am 30.01.2013 hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses das vom Senat am 04.12.2012 beschlossene Konzept zur Transparenten Liegenschafts- politik mit Maßgaben zustimmend zur Kenntnis genom- men (Rote Nummer 199 C-1). Bereits die Maßgabe zu 1, wonach eine Abkehr vom Vorrang des Verkaufs erfolgen soll, legt nahe, alle liegenschaftspolitischen Beschlüsse aus der Zeit bis zum 30.01.2013 im Licht der Transparen- ten Liegenschaftspolitik zu betrachten. In der Begründung zum o.g. Beschluss vom 30.11.2000 wird die käufliche Erwerbsmöglichkeit von Vereinen ausdrücklich als Maß- nahme im Rahmen der Vermögensaktivierung bezeichnet (vgl. Drs. 14/ 690; 14/ 861). Von daher bedarf es einer besonderen Betrachtung der vom Konzept geforderten nachzuweisenden Stadtrendite, um – etwa abweichend von einer ebenso möglichen Erbbaurechtsvergabe – zu einem Verkauf zu gelangen, auch wenn das Konzept den Beschluss vom 30.11.2000 als Direktvergabekriterium kennt. Senatsintern finden daher Abstimmungen zu den zu aktualisierenden fachpolitischen Überlegungen bei der Vergabe von Sportgrundstücken an Vereine statt. Darüber hinaus bleibt darauf zu verweisen, dass schon die Verän- derungen auf dem Berliner Grundstücksmarkt andere ökonomische Bedingungen darstellen als bei der Be- schlusslage im Jahr 2000. Berlin, den 25. März 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2014)