Drucksache 17 / 13 344 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 04. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und Antwort Steuerlich angemeldete Hunde in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Hunde waren im Jahr 2013 in Berlin steuerlich registriert? Zu 1.: Am 31.12.2013 waren 98.315 Hunde in Berlin steuerlich registriert. 2. Wie hoch sind die Einnahmen in 2013 aus Hunde- steuern? Zu 2.: Die Einnahmen aus der Hundesteuer betrugen im Kalenderjahr 2013 10.720.526,- €. 3. Wie entwickelten sich die Einnahmen in den letz- ten 10 Jahren? Zu 3.: Die Hundesteuereinnahmen betrugen im Ka- lenderjahr 2003 9.627.333,- € 2004 9.416.587,- € 2005 11.238.825,- € 2006 10.871.386,- € 2007 10.696.960,- € 2008 10.472.720,- € 2009 10.472.337,- € 2010 10.571.622,- € 2011 10.588.125,- € 2012 10.655.341,- €. 4. Wie viele registrierte Hundehalter nahmen 2013 am Lastschriftverfahren teil? Zu 4.: Von den 90.683 vorhandenen steuerpflichtigen Speicherkonten war in 55.269 Speicherkonten die Teil- nahme zum Lastschriftverfahren aufgezeichnet. Das entspricht einer Teilnahmequote von 60,94%. 5. Sieht der Senat Möglichkeiten, den am Last- schriftverfahren beteiligten Hundehaltern die Steuermarke kostenlos als Serviceleistung zuzusenden; wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Nein. Die Hundesteuermarken sind gültig für die Kalenderjahre 2010 bis 2015. Zum 01.01.2016 erfolgt der Umtausch der Hundesteuermarken. Die Hundesteu- ermarken (Gültigkeitsdauer 2016-2021) werden gegen Vorlage der alten Hundesteuermarken beim Finanzamt ausgewechselt. Der Versand der Hundesteuermarken in Fällen, in de- nen die Halterin / der Halter am Lastschriftverfahren teilnimmt, wäre personell durchzuführen. Die Finanzäm- ter müssten beim Austausch der Hundesteuermarken zum 01.01.2016 in 55.269 Fällen einem automatisiertem Schreiben die Hundesteuermarke personell beifügen. Wegen der Zuteilung der Hundesteuermarkennummer an die einzelnen Finanzämter kann dieser Versand nur per- sonell und dezentral erfolgen. Bereits jetzt wird die Hundesteuermarke bei der erst- maligen steuerlichen Anmeldung dem Steuerpflichtigen zusammen mit dem Steuerbescheid übersandt. Auf Wunsch erfolgt beim Austausch der Hundesteuermarken ebenfalls die Übersendung der Hundesteuermarke an die Halterin / den Halter. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 344 2 6. Liegen dem Senat auswertbare Kenntnisse über das Alter der registrierten Hundehalter vor und wenn ja, bitte eine kurze Zusammenfassung nach Altersgruppen, wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Nein. Bei der Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer werden statistische Aufzeichnungen und Auswertungen zu den persönlichen Daten der Halterin /des Halters nicht gemacht, da diese zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens nicht benötigt werden. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2014)