Drucksache 17 / 13 345 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 04. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und Antwort Datenschutz und Adresshandel bei der IHK Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat aus datenschutzrechtlicher Sicht die Weitergabe steuerlicher Daten von Gewerbetrei- benden an die IHK und die Handwerkskammer zur Fest- setzung der Beiträge? 2. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht die Zuläs- sigkeit der Weitergabe? 7. Kann sichergestellt werden, dass steuerliche Daten der Mitglieder nicht weiterverkauft werden, wenn ja, wie? Zu 1., 2. und 7.: Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Auf- gaben dürfen sowohl Industrie- und Handelskammern (IHKn) als auch Handwerkskammern Daten von ihren Kammermitgliedern erheben. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung der Kammerzugehörigkeit sowie die Festsetzung der Beiträge der Mitglieder. Hierfür dürfen die Kammern gemäß § 9 Abs. 2 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) bzw. § 113 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) i.V.m. § 31 Abgabenordnung (AO) die dafür erforderli- chen und im Gesetz bezeichneten steuerlichen Daten bei den Finanzbehörden erheben. Ein Verkauf steuerlicher Daten wäre rechtswidrig. Nach eigenen Angaben verkaufen dementsprechend we- der die IHK Berlin noch die Handwerkskammer Berlin steuerliche Daten der Kammerzugehörigen und haben dies auch in der Vergangenheit nicht getan. 3. Wie hoch sind die Einnahmen der IHK in den letz- ten fünf Jahren aus dem Handel mit Adressen ihrer Mit- glieder? 4. Wie viele Adressen wurden verkauft (bitte aufge- gliedert nach Jahren)? 5. Wurden Daten zusätzlich zu den Adressen gehan- delt, wenn ja welche und in welchen Jahren? 6. Wie viele Mitglieder haben Widerspruch gegen den Adresshandel eingelegt (bitte aufgegliedert nach Jahren)? Zu 3. - 6.: Nach Auskunft der IHK Berlin hat diese ih- ren Adressenservice seit Januar 2012 eingestellt, weil Mitgliedsunternehmen der Weitergabe ihrer Daten zu- nehmend widersprochen haben. Gegenstand des Adres- senservices der IHK Berlin waren über die Anschrift und den Namen bzw. die Firmierung hinaus Angaben über die Branche und das Gründungsdatum, nicht jedoch Steuerda- ten. Die Mitglieder haben nach dem Gesetz gegen die Weitergabe ihrer Daten nur teilweise ein Widerspruchs- recht. Dieses bezieht sich auf Daten über angebotene Waren und Dienstleistungen sowie über die Betriebsgrö- ßenklasse (§ 9 Abs. 4 Satz 2 IHKG). Im Gegensatz dazu dürfen die IHKn Angaben über Name, Firma, Anschrift und Wirtschaftszweig von Kammerzugehörigen zur För- derung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken an nichtöffentli- che Stellen übermitteln (§ 9 Abs. 4 Satz 1 IHKG), ohne dass das Gesetz eine Widerspruchsmöglichkeit einräumt. Trotzdem hat die IHK Berlin, nach eigenen Angaben, bei Vorliegen eines Widerspruchs nach § 9 Abs. 4 Satz 2 IHKG auch die Daten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 IHKG nicht weitergegeben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 345 2 Die Erträge aus dem Adressenservice, die Anzahl der weitergegebenen Adressen und die Anzahl der eingeleg- ten Widersprüche sind der nachfolgend wiedergegebenen Aufstellung der IHK Berlin zu entnehmen: Jahr Anzahl der Widersprüche Erträge in € Anzahl weitergegebener Adressen ca. 2009 15.542 95.144,97 410.000 2010 16.848 84.197,96 360.000 2011 18.980 73.613,59 320.000 2012 29.969 ./. 2013 32.688 ./. Quelle: Zuarbeit der IHK Berlin vom 11. März 2014 Berlin, den 20. März 2014 In Vertretung Guido B e e r m a n n Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)