Drucksache 17 / 13 349 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 04. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und Antwort Motivation junger Menschen mit Behinderung für eine Ausbildung im Berliner Öffentlichen Dienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welche Weise motivieren die Senatsverwal- tungen und die Bezirksverwaltungen junge Menschen mit Behinderung, eine Ausbildung im öffentlichen Dienst der Stadt aufzunehmen? Zu 1.: Im Berliner Landesdienst bieten etwa 40 Aus- bildungsbehörden (einschließlich der zwölf Bezirksämter) rund 80 Ausbildungsberufe an. Aktivitäten zur Motivation von Menschen mit Behinderung, eine Ausbildung im öffentlichen Dienst Berlins aufzunehmen, erfolgen in dezentraler Verantwortung der jeweiligen Ausbildungs- behörde unter Berücksichtigung der spezifischen Anfor- derungen des jeweiligen Ausbildungsberufes. Die Senats- verwaltung für Inneres und Sport als Ausbildungsbehörde für Verwaltungsfachangestellte für den Bereich der Hauptverwaltung motiviert u.a. durch die Aufnahme des folgenden - mit der örtlichen Schwerbehindertenvertre- tung abgestimmten - Zusatzes in den Ausschreibungstext: „Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.“ Darüber hinaus werden auf Ausbildungs- und Bewerbungsmessen, auf denen die Senatsverwaltung für Inneres und Sport vertreten ist, Menschen mit Behinderung ausdrücklich ermuntert sich zu bewerben. 2. Wie viele schwerbehinderte Auszubildende sind derzeit auf Landesebene und Bezirksebene in der Ausbil- dung (möglichst gegliedert nach dem Berufsziel und dem Ausbildungsjahr)? Zu 2.: Im Hinblick auf die statistischen Angaben zur Zahl der schwerbehinderten Auszubildenden auf Landes- und Bezirksebene wird auf die alle zwei Jahre erstellten Berichte nach § 11 Abs. 3 Landesgleichberechtigungsge- setz - zuletzt in 2013 für die Berichtsjahre 2010 sowie 2011 (vgl. Abgeordnetenhaus Berlin Drucksache 17/0822) - der Senatsverwaltung für Inneres und Sport an das Abgeordnetenhaus über die Erfüllung der Beschäfti- gungsquote schwerbehinderter Menschen in der Berliner Verwaltung verwiesen. Von den derzeit bei der Senats- verwaltung für Inneres und Sport als Ausbildungsbehörde für Verwaltungsfachangestellte und – bis zum Ausbildungsjahr 2013 – Kaufleute für Bürokommunikation beschäftigten 195 Auszubildenden sind 11 schwerbehin- derte Auszubildende. Das ergibt für diese Personengruppe eine Beschäftigtenquote von 5,64 %. 3. Wie sieht bei einer solchen Ausbildung die Zu- sammenarbeit mit dem LaGeSo aus? Zu 3.: Landesweite Erkenntnisse liegen nicht vor. So- weit erforderlich bezieht die Senatsverwaltung für Inne- res und Sport in Wahrnehmung ihrer Verantwortung als Ausbildungsbehörde das Landesamt für Gesundheit und Soziales in enger Abstimmung mit der Schwerbehinder- tenvertretung in die Betreuung der Auszubildenden ein. Dies gilt etwa für die Prüfung, ob und ggf. welcher Grad der Schwerbehinderung vorliegt. 4. Welche Erfahrungen wurden bisher bei der Aus- bildung von schwerbehinderten Jugendlichen gemacht, welche Schwierigkeiten mussten dabei bewältigt werden? Zu 4.: Der Senat differenziert nicht danach, ob schwerbehinderte Auszubildende „Jugendliche“ sind. Landesweite Erkenntnisse liegen nicht vor. Die Erfahrun- gen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Aus- bildungsbehörde sind im Hinblick auf die Durchführung der Ausbildung im Wesentlichen positiv. Mit den erfor- derlichen Hilfsmitteln sind die schwerbehinderten Auszu- bildenden in der Lage, sich die berufspraktischen und die fachtheoretischen Ausbildungsinhalte in den Lernorten Verwaltung und Berufsschule anzueignen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 349 2 5. Wie viele schwerbehinderte Jugendliche haben in den letzten Jahren im öffentlichen Dienst der Stadt ihre Ausbildung erfolgreich absolviert und konnten diese in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis übernommen werden? Zu 5.: Landesweite Erkenntnisse liegen nicht vor. Die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erfolg- reich ausgebildeten schwerbehinderten Menschen haben alle das Angebot für eine zunächst befristete Weiterbe- schäftigung erhalten. Da die unbefristete Weiterbeschäfti- gung in eigener Verantwortung durch die jeweilige Ein- stellungsbehörde erfolgt, liegen keine entsprechenden Daten für das Land Berlin vor. Berlin, den 20. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)