Drucksache 17 / 13 350 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 04. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und Antwort BER-Mieter allein zu Haus Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie viele Mietverträge (Handel, Gastrono- mie, Dienstleistungen) bestehen im Non-Aviation-Bereich des BER? Antwort zu Frage 1: Im Bereich Non Aviation sind 71 Vertragspartner (Gewerbetreibende) mit insgesamt 150 Gewerbeeinheiten am BER tätig (Einzelhandel, Gastro, Services, Automatenbetreiber, Autovermieter, Parkraum- betreiber); mit weiteren 8 Vertragspartnern wurden Ver- träge für Image-Werbestandorte geschlossen. Frage 2: Welche der im Juni 2012 bestehenden Miet- verträge wurden aufgelöst und unter welchen Umständen bzw. Konditionen? Antwort zu Frage 2: Kein abgeschlossener Vertrag wurde aufgelöst oder beendet. Frage 3: Wie viele der Mieter zahlen tatsächlich Miete und seit wann? Frage 4: Entspricht die Höhe der gezahlten Mieten der in den Mietverträgen genannten Beträge oder gibt es Abweichungen und wenn ja, welche? Antwort zu den Fragen 3 und 4: Mietzinszahlungen sind vertraglich ab Inbetriebnahme des BER vom Ver- tragspartner geschuldet. Frage 5: Wie viele der Mieter haben bisher Schaden- ersatzklage erhoben und auf welche Summe belaufen sich die Klagen insgesamt? Antwort zu Frage 5: Bislang ist lediglich eine Scha- denersatzklage erhoben worden. Frage 6: Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen Mietern des BER seitens der Flughafengesellschaft nahe- gelegt wurde, auf Schadenersatzforderungen zu verzich- ten, um im Gegenzug ein Entgegenkommen der Flugha- fengesellschaft zu erhalten (bspw. Mietflächen in Tegel als Kompensation)? Antwort zu Frage 6: Die Flughafengesellschaft hat nach der Verschiebung der Inbetriebnahme des BER mit allen Mieterinnen und Mietern Kontakt aufgenommen, um individuelle Maßnahmen zu besprechen. Es wurde keiner Mieterin/keinem Mieter ein Verzicht auf Scha- densersatzforderungen aufgedrängt. Frage 7: Fanden seit Juni 2012 in dem Non-Aviation- Bereich Umbauten statt, wenn ja welche und inwieweit waren die Mieter davon betroffen? Antwort zu Frage 7: Nein. Frage 8: Mussten sich Mieter an Kosten für Um- oder Rückbauten beteiligen? Antwort zu Frage 8: Nein. Frage 9: Ist abzusehen, dass alle von den Mietern auf ihren Mietflächen vorgenommenen Ein- und Umbauten zum Start des BER verwendet werden können oder wer- den erneute Baumaßnahmen notwendig sein? Wenn ja, wer trägt dafür die Kosten? Antwort zu Frage 9: Alle durch die Mieterinnen und Mieter bisher vorgenommenen Ein- und Ausbauten kön- nen zum Start des BER verwendet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 350 2 Frage 10: In welcher Form werden die Mieter seitens der Flughafengesellschaft über Veränderungen, insbeson- dere hinsichtlich des Fortgangs, auf der Baustelle und eventuelle Einschränkungen auf den Mietflächen infor- miert? Antwort zu Frage 10: Alle Mieterinnen und Mieter werden von der Flughafengesellschaft persönlich über Veränderungen des Fortgangs auf der Baustelle und even- tuelle Einschränkungen auf ihrer Mietfläche informiert. Frage 11: Wie unterstützt der Berliner Senat Mieter in ihren Verhandlungen mit der Flughafengesellschaft? Antwort zu Frage 11: Grundsätzlich handelt es sich um Vertragsverhältnisse zwischen der Flughafengesell- schaft und den Mieterinnen und Mietern. Deshalb sind Verhandlungen und Gespräche in erster Linie auf dieser bilateralen Ebene zu führen. Der Senat hat jedoch darüber hinaus den Mieterinnen und Mietern durch Einrichtung einer Anlaufstelle bei Berlin Partner die Möglichkeit eröffnet, sich auch weitere Hilfestellung zu holen. Dieses Hilfsangebot wurde vereinzelt auch von Mieterinnen und Mietern in Anspruch genommen. In diesem Zusammen- hang ist darauf hinzuweisen, dass unbürokratische Fi- nanzhilfen des Landes Berlin beihilferechtlich nicht um- setzbar sind. Frage 12: Was hat die Flughafengesellschaft unter- nommen, um Mieter, die durch die Verschiebung finanzi- ell geschädigt wurden, unbürokratisch zu unterstützen, wie es Klaus Wowereit als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft im Juni 2012 vor dem Parlament in Berlin versprochen hat? Antwort zu Frage 12: Sofort mit Bekanntgabe der Verschiebung der für den 03.06.2012 geplanten Inbe- triebnahme wurde mit allen Mieterinnen und Mietern persönlich Kontakt aufgenommen und die jeweils aus der Verschiebung entstandene Situation bewertet und ggf. Hilfestellung gewährt. So konnten z.B. einem Teil der Mieterinnen und Mieter Ladenflächen im Flughafen Tegel angeboten werden. Berlin, den 18 . März 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2014)