Drucksache 17 / 13 351 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 05. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und Antwort Vergabe von Eintrittskarten an das Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat das Land Berlin seit dem Jahr 2011 vom Fuß- ballverein Hertha BSC Eintrittskarten erhalten, die zum Besuch von Fußballspielen dieses Vereins berechtigen? 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden diese Karten an das Land Berlin vergeben? Zu 1. und 2.: Davon ausgehend, dass die Frage auf Besuche der Spiele des Bundesligisten Hertha BSC in der 1. oder 2. Bundesliga zielt, hat das Land Berlin seit dem Jahr 2011 vom Verein Hertha BSC e.V. keine Eintritts- karten für solche Spiele erhalten. Das Land Berlin hat allerdings im Rahmen der dreisei- tigen mit der Olympiastadion Berlin GmbH und der Hertha BSC GmbH & Co. KG aA (KG auf Aktien) abge- schlossenen „Nutzungsvereinbarung für das Olympiastadion Berlin“ vom 6. April 2006 Karten von der KG aA als Teil der vertraglichen Gegenleistung erhalten. 3. Um wie viel Karten pro Spiel handelt es sich? Zu 3.: Das Land hat Anspruch auf bis zu 50 Karten pro Veranstaltung. 4. Welche Personen oder welche Person nehmen wie viele dieser Karten jeweils in Empfang? Zu 4.: Die Nutzung des Kontingents ist senatsseitig auf durchschnittlich 20 Karten pro Veranstaltung be- schränkt. Diese Karten sind vertragsgemäß nur im Rah- men des öffentlichen Interesses an einer Teilnahme an den Veranstaltungen von Hertha BSC weiterzugeben. Sie stehen ausschließlich Senatorinnen und Senatoren, Staats- sekretärinnen und Staatssekretären, für deren Begleitung und ggf. auch dem Protokoll der Senatskanzlei zur Verfü- gung. Die Zahl der Karten beschränkt sich regelmäßig auf zwei Karten im Einzelfall, allerdings werden im Rahmen des Senatskontingents auch Karten für Fahrerinnen und Fahrer und – soweit notwendig – Personenschutz zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des o.g. vertraglichen Kontingents steht dem Abgeordnetenhaus von Berlin seit der Saison 2007/08 ein festes Kontingent von ebenfalls 20 Karten zur Verfügung. Mit Schreiben vom 30. Juni 2007 des seiner- zeitigen Senators für Inneres und Sport an den damaligen Präsidenten des Abgeordnetenhauses wurde dem Präsi- denten des Abgeordnetenhauses die Möglichkeit einge- räumt, diese Karten direkt bei der Geschäftsstelle von Hertha BSC anzufordern. Der Senator wollte damit die erforderliche Transparenz herstellen, da auch bis dahin Mitglieder des Abgeordnetenhauses von der Möglichkeit kostenloser Zutrittskarten häufig Gebrauch gemacht hät- ten und ging bei der Einräumung dieser Möglichkeit unter Hinweis auf das notwendige öffentliche Interesse an einer Teilnahme davon aus, dass die Karten „insbesondere bei den im Sportausschuss vertretenen Abgeordneten, den Mitgliedern des Präsidiums und den Fraktionsvorsitzen- den Verwendung finden“. Angaben über die tatsächliche Nutzung dieses Teiles des vertraglichen Kartenkontingents können daher hiesi- gerseits nicht gemacht werden. Die übrigen durchschnittlich 10 Karten pro Veranstal- tung werden regelmäßig nicht genutzt. Berlin, den 19. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)