Drucksache 17 / 13 353 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 05. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und Antwort Geheimsache Beschlüsse der Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Sitzung des Unterausschusses Bezirke am 26. Februar 2014 gaben mehrere Stadträt*innen an, dass Senat und Regionaldirektion sich vehement gegen die Veröffentlichung der Beschlüsse der Trägerversammlun- gen der Jobcenter sträuben würden, während viele Bezir- ke damit keine Probleme hätten. a. Welche inhaltlichen Gründe stehen nach Ansicht des Senats einer Veröffentlichung entgegen? b. Welche datenschutzrechtlichen Gründe stehen nach Ansicht des Senats einer Veröffentlichung entgegen? c. Warum kann nicht ggf. eine geschwärzte Version veröffentlicht werden? Zu 1.: Der Senat sträubt sich nicht, die Beschlüsse der Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter zu veröf- fentlichen. Vielmehr befindet sich die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen derzeit in einem Ab- stimmungsprozess mit der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD BB), wie mit den Beschlüssen der Trägerversammlung umgegan- gen werden soll. Hintergrund sind Anfragen aus dem Bereich der Bezirksverordnetenversammlungen. Die Geschäftsordnungen der Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter enthalten eine Bestimmung zur Vertraulichkeit. In der jeweiligen Regelung ist festgelegt, dass über alle als vertraulich eingestuften Beschlüsse, Beschlussvorgänge und Sachverhalte Stillschweigen zu bewahren ist. Der Abstimmungsprozess ist derzeit noch nicht abge- schlossen, sodass eine endgültige Positionierung zum momentanen Zeitpunkt nicht erfolgen kann. 2. Gibt es einen Senatsbeschluss, der sich gegen die Veröffentlichung der Beschlüsse der Trägerversammlun- gen der Berliner Jobcenter ausspricht? Wenn ja, wann wurde dieser getroffen? Zu 2.: Es gibt keinen Senatsbeschluss, der sich gegen die Veröffentlichung der Beschlüsse der Trägerversamm- lungen der Berliner Jobcenter ausspricht. 3. Wann haben die Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter sich jeweils mit der Veröffentlichung von Be- schlüssen der Trägerversammlungen der Jobcenter befasst bzw. einen Beschluss gefasst, diese nicht zu veröffentli- chen (bitte nach Trägerversammlung und Datum auf- schlüsseln)? Zu 3.: Nach Kenntnis des Senats haben sich die Trä- gerversammlungen der Berliner Jobcenter nur in drei Einzelfällen mit dem Thema „Veröffentlichung von Beschlüssen “ befasst, in der Trägerversammlung des Jobcenters Spandau am 08.03.2013, des Jobcenters Charlot- tenburg-Wilmersdorf am 22.05.2013 und des Jobcenters Neukölln am 17.06.2013. In allen drei Fällen wurden keine Beschlüsse gefasst und eine Entscheidung zur Ver- öffentlichung von Beschlüssen der Trägerversammlungen mit dem Hinweis zurückgestellt, dass zunächst eine zwi- schen den Trägern abgestimmte gesamtstädtische Rege- lung abgewartet werden soll. 4. Welchen konkreten Inhalt hat der einheitliche Be- schluss zur „Erweiterung von Transparenz bei der Umsetzung des SGB II auf Ebene der Trägerversammlung“, der im letzten Jahr „gesamtstädtisch“ beschlossen worden ist (vgl. Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage 17/13054)? 5. Welche konkreten Maßnahmen zur „Erweiterung von Transparenz bei der Umsetzung des SGB II auf Ebe- ne der Trägerversammlung“ sind beschossen worden und bis wann sollen diese jeweils umgesetzt werden? Zu 4. und 5.: Die Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter haben einheitlich beschlossen, die folgenden Informationen auf dem Internetportal ihres Jobcenters zu veröffentlichen: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 353 2 • Zusammensetzung der Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter nach § 44c SGB II i. V. m. dem Berliner Ausführungsgesetz SGB II unter Nennung von Namen, Funktion und Institution der Mitglie- der • aktuelles Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters nach Verabschiedung in der Trä- gerversammlung • Zusammensetzung der jeweiligen JobcenterBeiräte unter Nennung von Namen, Funktion und Institution der Mitglieder. Die Nennung der Na- men erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die Beiratsmitglieder ihr Einverständnis erteilt haben. • Namen der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers Die Beschlüsse sind grundsätzlich sofort wirksam. Ein Umsetzungstermin wurde in den Beschlüssen aber nicht gesetzt. 6. Sind nach Ansicht des Senats die Trägerversamm- lungen bzw. ihre Vorsitzenden gemäß § 1 Abs. 1 Informa- tionsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG Bund) selbst an- spruchsverpflichtet? Zu 6.: Der Senat befindet sich hierzu wie in Frage 1 ausgeführt noch im Abstimmungsprozess mit der Bunde- sagentur für Arbeit. 7. Welche Trägerversammlungen/-vertretungen (wie etwa die des Jobcenters Marzahn-Hellersdorf) haben in der Vergangenheit ganz oder teilweise ihre Beschlüsse veröffentlicht? Zu 7.: Die Trägerversammlung des Jobcenters Berlin- Marzahn-Hellersdorf hat sich im Jahr 2011 als einzige Trägerversammlung darauf verständigt, in jedem Einzel- fall (Einzelbeschluss) zu prüfen, ob der Beschluss nach innen gerichtet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters gegenüber veröffentlicht werden soll. Berlin, den 17. März 2014 In Vertretung Boris V e l t e r Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2014)