Drucksache 17 / 13 354 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 27. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2014) und Antwort Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Lehrkräften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Lehrkräfte mit ausländischem Abschluss haben in den letzten fünf Jahren einen Antrag auf unbe- fristete Einstellung in den Berliner Schuldienst gestellt (sortiert nach Jahr, Herkunft, Schulform)? 2. Wie viele Lehrkräfte mit ausländischem Abschluss zum Lehrerberuf wurden in den letzten fünf Jahren unbe- fristet in den Berliner Schuldienst eingestellt (sortiert nach Jahr und Herkunft, Schulform, Fach)? Zu 1. und 2.: Aussagen zu den Bewerbungen in den Schuldienst und zu den beschäftigten Lehrkräften mit ausländischen Abschlüssen sind aufgrund der vorliegen- den Datenlage nicht möglich. 3. Wie vielen Lehrkräften mit ausländischem Ab- schluss zum Lehrerberuf wurden in den letzten fünf Jah- ren Auflagen zur Anerkennung ihrer Abschlüsse erteilt (sortiert nach Jahr und Art der Auflage)? Zu 3.: Entsprechende Daten werden für Anträge von Abschlüssen aus der EU erst seit 2012 erfasst. Für die sogenannten Drittstaaten erfolgt die statistische Erfassung erst seit 2013. Die Art der Auflagen wird erst ab 2014 statistisch erfasst. Bei Anträgen zu Abschlüssen aus der EU wurden im Jahr 2012 in 184 Fällen und im Jahr 2013 in 124 Fällen Auflagen erteilt. Bei Anträgen aus Drittstaaten wurden im Jahr 2013 in 86 Fällen Auflagen erteilt. 4. Welche Rolle spielt die im Ausland erworbene Be- rufspraxis bei der Anerkennung von ausländischen Ab- schlüssen zum Lehrerberuf? Zu 4.: Nachgewiesene, einschlägige berufliche Tätig- keit wird gemäß § 2 Abs. 2 und 3 EG-Richtlinien- umsetzungsgesetz für Lehrkräfte (EG-RL-LehrkräfteG) für den Ausgleich festgestellter Ausbildungsunterschiede mit berücksichtigt. 5. Wie viele Lehrkräfte mit ausländischem Abschluss mussten in den letzten fünf Jahren ein Referendariat nachholen? Zu 5.: Sofern zum Ausgleich festgestellter Ausbil- dungsunterschiede entsprechende Auflagen erteilt wur- den, können die Antragstellerinnen und Antragsteller entsprechend den Regelungen der §§ 2, 4 und 5 EG-RL- LehrkräfteG zwischen Eignungsprüfung und Anpassungs- lehrgang bzw. Vorbereitungsdienst wählen. Da die Art der erteilten Auflagen erst ab 2014 statis- tisch erfasst wird, sind Aussagen zur Anzahl der Be- troffenen noch nicht möglich. 6. Welche Möglichkeiten des (berufsbegleitenden) Quereinstiegs bestehen für Personen mit einem ausländi- schen Studienabschluss? Zu 6.: Ausländische Bewerberinnen und Bewerber un- terliegen den gleichen Voraussetzungen für einen Quer- einstieg wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber. Die Voraussetzungen werden in den Ausschreibungen für den Quereinstieg festgelegt. 7. Welche Maßnahmen bzw. Nachqualifizierungs- module stehen zur Erfüllung der erteilten Auflagen zur Verfügung? Wer führt die Maßnahmen durch? In welchen Intervallen werden die Maßnahmen angeboten? Wer trägt welche Kosten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 354 2 Zu 7.: Sofern zum Ausgleich festgestellter Ausbil- dungsunterschiede entsprechende Auflagen erteilt wur- den, können die Antragstellerinnen und Antragsteller entsprechend den Regelungen der §§ 2, 4 und 5 EG-RL- LehrkräfteG zwischen Eignungsprüfung und Anpassungs- lehrgang bzw. Vorbereitungsdienst wählen. Die schul- praktischen Maßnahmen (schulpraktischer Teil des An- passungslehrgangs, Eignungsprüfung oder Vorberei- tungsdienst) werden von der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft durchgeführt. Die jewei- ligen Kosten trägt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Eignungsprüfungen können jederzeit während eines Schuljahres durchgeführt werden. Der Anpassungslehrgang bzw. der Vorbereitungsdienst beginnt zum Schuljahresanfang und zum Schulhalbjahr. Falls Studienleistungen Teil der Ausgleichsmaßnah- men sind, müssen diese vor dem schulpraktischen Teil an einer Universität erbracht werden. Es gelten für die Be- werbung auf Zulassung die üblichen Fristen der Universi- täten. 8. Wie entwickelten sich die Teilnehmerzahlen bei den angebotenen Maßnahmen in den letzten fünf Jahren (sortiert nach Jahr und Maßnahme)? Zu 8.: In der Regel werden alle Bewerbungen für die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang positiv be- schieden. Die Teilnehmerzahlen für die letzten fünf Jahre sind Folgende: 2009: 8 2010: 18 2011: 6 2012: 18 2013: 19 9. Inwiefern existieren speziell auf Personen mit aus- ländischem Abschluss bzw. MigrantInnen zugeschnittene (sprachliche, interkulturelle, juristische o.ä.) Qualifizie- rungsmodule für den Lehrerberuf? Zu 9.: Da es bei einer Anpassungsmaßnahme um den Ausgleich wesentlicher Ausbildungsunterschiede geht, stehen nicht gesonderte Module im Mittelpunkt, sondern im schulpraktischen Teil des Anpassungslehrgangs (Teil- )Module aus den Themen „Unterrichten“ sowie „Erziehen und Innovieren“, die den individuellen Ausgleich leisten können. Dabei werden auch juristische Grundlagen – soweit für die Schule und die Berufsausübung relevant – sowie Sprachbildung und Umgang mit Heterogenität in Bezug auf die Unterrichtsrealität vermittelt. An den Universitäten gibt es mehrfach Angebote zur Beratung und Unterstützung, die auf Migrantinnen und Migranten ausgerichtet sind (z. B. die MigraMentor- Programme der Freien Universität Berlin und der Hum- boldt-Universität zu Berlin). Darüber hinaus gibt es Bera- tungs- und Unterstützungsangebote, die allen Studieren- den zugänglich sind. In der 2. Phase gibt es entsprechend ausgebildete Se- minarleiterinnen und Seminarleiter, die die Angebote im Anpassungslehrgang für diese Personengruppe durchfüh- ren. Berlin, den 18. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2014)