Drucksache 17 / 13 355 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 02. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2014) und Antwort Berliner Notrufsystem Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Notrufzentralen [PSAP] gibt es in Ber- lin? (Bitte getrennt nach Polizei/Feuerwehr angeben) Zu 1.: In Berlin gibt es für die Notrufnummer 110 eine Notrufabfragestelle bei der Berliner Polizei und für die Notrufnummer 112 eine Notrufabfragestelle bei der Ber- liner Feuerwehr. 2. Wer (Bund/Berlin/Bezirke/Sonstige)ist Träger der Leitstellen-Struktur? Zu 2.: Träger ist das Land Berlin (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) vertreten durch die Berliner Polizei und die Berliner Feuerwehr als nachgeordnete Behörden. 3. Wie viele Notrufe wurden in den Jahr 2008 bis 2013 entgegengenommen? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Jahr und Anzahl.) Zu 3.: Jahr Notrufe 110 Notrufe 112 2008 1.346.567 1.102.584 2009 1.386.192 1.220.363 2010 1.418.945 1.014.296 2011 1.259.616 1.144.236 2012 1.296.009 1.037.657 2013 1.381.794 1.111.090 4. Gibt es öffentlich einsehbare Statistiken zu den Notrufen? a) Wenn ja, wo? b)Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Statistiken zu Notrufen der Berliner Polizei werden auf der Internetseite www.polizei.berlin.de veröf- fentlicht. Statistiken zu Notrufen der Berliner Feuerwehr werden im Jahresbericht der Berliner Feuerwehr veröf- fentlicht. Die Jahresberichte können auf der Internetseite der Berliner Feuerwehr unter www.berliner-feuerwehr.de heruntergeladen werden. 5. Welche konkreten Vorkehrungen sind telekommu- nikationstechnisch getroffen für den Fall, dass die Ele- mentarversorgung zusammenbricht und die entsprechen- den Stellen (Behörden/Versorger) miteinander kommuni- zieren müssen? Zu 5.: Die polizeilichen und nichtpolizeilichen Behör- den und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Land Berlin haben im BOS-Sondernetz Kommunika- tionsverbindungen für Sprach- und Datenanwendungen geschaltet. Zu Verkehrseinrichtungen (Deutsche Bahn, Flughafen Tegel) und Versorgern (Vattenfall, Wasserbe- triebe) sind für Kommunikationszwecke Direktverbin- dungen geschaltet. Das BOS-Sondernetz ist ein von den öffentlichen Anbietern unabhängiges Netz, befindet sich im Eigenturm das Landes Berlin und wird durch die Ber- liner Feuerwehr betrieben. Weiterhin werden zur Sicher- stellung der Kommunikation zwischen den BOS und Fachberatern der Verkehrseinrichtungen und Versorgern auch die jeweiligen Funknetze genutzt. 6. Gibt es Notfallleitungen zwischen den Beteiligten oder wird das öffentliche Telefonnetz dafür verwendet? Zu 6.: Über das BOS-Sicherheitsnetz gibt es direkte Anbindungen zu Vattenfall und den Wasserbetrieben, zum Flughafen Tegel und zur Deutschen Bahn. Zur Ein- wahl in das öffentliche Telefonnetz gibt es aus dem BOS- Sicherheitsnetz drei über das Stadtgebiet verteilte Über- gänge. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 355 2 7. Welche Unternehmen bzw. sonstige Teilnehmer sind nach § 6 des Post und Telekommunikationssicher- stellungsgesetzes bevorrechtigt? Zu 7.: Entsprechend dem Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiens- ten in besonderen Fällen (Post- und Telekommunikations- sicherstellungsgesetz – PTSG) wurden permanente Bevorrechtigungen für Mobilfunkanschlüsse der Berliner Polizei sowie der Berliner Feuerwehr eingerichtet. Für das öffentliche Festnetz gibt es keine Bevorrechtigung im Verbindungsaufbau mehr, da die Netze mittlerweile sehr hohe Übertragungskapazitäten und Verfügbarkeiten ge- währleisten. 8. Welche Behörden im Land Berlin haben keine ent- sprechende Einrichtung/Berechtigung, um die Bevorrech- tigung in Anspruch zu nehmen? Zu 8.: Nach gegenwärtigem Stand sind hier keine Be- hörden des Landes Berlin bekannt, welche nach PTSG telekommunikationsbevorrechtigt wären, aber keine Be- vorrechtigung beantragt haben. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2014)