Drucksache 17 / 13 356 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 05. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2014) und Antwort Setzt das Land Berlin Überwachungssoftware ein? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurde die vom Land Berlin angeschaffte Software zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwa- chung seit der Anschaffung eingesetzt? a) Wenn ja, wann und warum? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn nein, wird das Abgeordnetenhaus darüber in- formiert werden, wenn es zu einem erstmaligen Einsatz der oben genannten Software kommt? Zu 1a) und 1b).: Es gab keinen Einsatz, da die Vo- raussetzungen der Standardisierenden Leistungsbeschrei- bung (SLB) noch nicht erfüllt sind. Die SLB dient der Festlegung insbesondere technischer Vorgaben, die eine Software für die Quellen- Telekommunikationsüberwa- chung (TKÜ) erfüllen muss, um die verfassungsrechtli- chen und gesetzlichen Vorgaben für Quellen-TKÜ- Maßnahmen zu erfüllen. Zu 1c): Nein. 2. Welche Vorkehrungen werden bzw. wurden ge- troffen, um eine missbräuchliche Anwendung der vom Land Berlin erworbenen Software zur sogenannten Quel- len-Telekommunikationsüberwachung zu verhindern? Zu 2.: Das Sicherheitskonzept und organisatorische Vorkehrungen regeln den Einsatz der Quellen-Telekom- munikationsüberwachung und zielen u. a. auf die Verhin- derung von Missbrauch der Technik ab. 3. Falls es bereits zu einem Einsatz der vom Land Berlin angeschafften Software zur sogenannten Quellen- Telekommunikationsüberwachung gekommen ist, kann der Senat ausschließen, dass diese missbräuchlich einge- setzt worden ist? a) Wenn ja, aufgrund welcher Tatsachengrundlage? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Entfällt. 4. Hat das Land Berlin noch andere Software erwor- ben, die in der Lage ist, informationsverarbeitende Sys- teme auszuspähen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, wann wurde diese erworben und wann das erste Mal eingesetzt? Zu 4.: Die Polizei Berlin späht keine informationsver- arbeitenden Systeme aus, sie setzt mit jeweils geeigneten Mitteln richterliche Beschlüsse nach §§ 100a ff Strafpro- zessordnung (StPO) um. Da es sich dabei um verdeckte Maßnahmen der Informationserhebung handelt, werden Fragen nach Einsatzmitteln nicht öffentlich beantwortet. Berlin, den 20. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)