Drucksache 17 / 13 357 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christopher Lauer und Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 04. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2014) und Antwort Schmutzig, schmierig und schwierig – Anwerbung von Vertrauenspersonen in Gefängnissen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Belange des Berliner Verfas- sungsschutzes stellt der Senat fest: Mit den Fragen 1 bis 5 werden Auskünfte zu Informa- tionen begehrt, die aus zwingenden Geheimhaltungsgrün- den nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftli- chen Anfrage veröffentlicht werden können. Einzelheiten zu operativen Einsätzen, insbesondere zur Anwerbung und zum Einsatz von Vertrauenspersonen, könnten Rück- schlüsse auf die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbe- hörde Berlin zulassen. Die Antwort des Senats muss in- soweit als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades „VS – Geheim“ nach § 5 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Berlin (VSA) eingestuft werden, unabhängig davon, ob es Anwerbun- gen im Sinne des Fragestellers gab oder nicht. Sie kann in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- schutz in geheimer Sitzung erteilt werden (§ 54 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses in Verbindung mit § 9 Absatz 1 der Geheimschutzordnung des Abgeordnetenhauses). Dem durch Art. 45 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin begründeten Informati- onsrecht der Fragesteller wird damit unter Berücksichti- gung der berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Senats Rechnung getragen. 1. Wurden oder werden von Berliner Sicherheitsbe- hörden (Berliner Verfassungsschutz, Landeskriminalamt Berlin etc.) gezielt Insassen in Justizvollzugsanstalten kontaktiert, um sie als Vertrauenspersonen im Bereich Rechtsextremismus zu werben? a) Wenn ja, wie viele Personen wurden in den Jahren seit 2010 angesprochen? b) Wie viele der angesprochenen Personen wurden als Vertrauensperson geworden? c) Welche Delikte lagen den jeweiligen Aufenthalten in den Justizvollzugsanstalten der angesprochenen Personen zu Grunde? d) Wie viele der angesprochenen Personen waren weiblich? (Bitte für 1. a) bis d) eine Einzelaufschlüsselung nach Jahr.) Zu 1.: Bei der Auswahl potenzieller Vertrauensperso- nen (VPen) wird grundsätzlich nicht zwischen Personen innerhalb und außerhalb von Strafvollzugsanstalten unter- schieden. Zu a – d): Die Fragen betreffen den operativen Kernbereich der VP-Führung der Polizei. Deshalb wird dazu öffentlich keine Auskunft gegeben. 2. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt bzw. er- folgte eine Auswahl von potenziellen Vertrauenspersonen in Justizvollzugsanstalten? Zu 2.: In allen Fällen werden Kriterien der Geeignet- heit zugrunde gelegt, die aus polizeitaktischen Gründen nicht öffentlich genannt werden können. 3. Wie erfolgt die Kontaktaufnahme der Sicherheits- behörden mit den potenziellen Vertrauenspersonen in Justizvollzugsanstalten und werden Mitarbeiter*innen und Anstaltsleitung darüber informiert bzw. miteinbezogen? Zu 3.: Die Frage betrifft den operativen Kernbereich der VP-Führung der Polizei. Deshalb wird dazu öffentlich keine Auskunft gegeben. 4. Gibt es Absprachen zwischen den Berliner Sicher- heitsbehörden und anderen Behörden zum Anwerben von Vertrauenspersonen in Justizvollzugsanstalten? a) Wenn ja, mit wem? b) Wenn ja, welchen Inhalts sind diese? Zu 4.: Nein. 5. Werden den Vertrauenspersonen im Falle einer er- folgreichen Anwerbung von Seiten der Sicherheitsbehör- den bestimmte Vorteile in Hinblick auf die Haftzeit und Anschlussbetreuung etc. in Aussicht gestellt und wenn ja, welche sind dies? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 357 2 Zu 5.: Die Frage betrifft den operativen Kernbereich der VP-Führung der Polizei. Deshalb wird dazu öffentlich keine Auskunft gegeben. 6. Inwieweit ist das Anwerben von Vertrauensperso- nen in Justizvollzugsanstalten mit dem Vollzugsziel der Resozialisierung vereinbar, insbesondere unter dem Ge- sichtspunkt, dass ein Anwerben einer Vertrauensperson für die Sicherheitsbehörden nur Sinn macht, wenn die Vertrauensperson in ihrer ursprünglichen kriminellen Szene verbleibt und sich eben nicht aus dieser fernhält? Zu 6.: Aussage - und Kooperationsbereitschaft gegen- über Sicherheitsbehörden stehen den Bemühungen um die Erreichung des Vollzugszieles prinzipiell nicht entgegen. Bei der Prüfung einer möglichen Anwerbung und Zu- sammenarbeit mit Vertrauenspersonen werden auch die Belange der Resozialisierung betrachtet. Mögliche Prob- leme werden auf Basis der geltenden Gesetze im kon- struktiven Dialog zwischen den Justizvollzugsanstalten und den Sicherheitsbehörden gelöst. 7. Inwieweit hält der Senat das Anwerben von V- Personen in Justizvollzugsanstalten mit der Vorschrift des § 25 Nr. 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vereinbar, wonach Personen ein Besuch von Insassen zu untersagen ist, wenn diese eine Eingliederung des Insassen behin- dern? Zu 7.: Die Justizvollzugsanstalten erlangen in aller Regel keine Kenntnis von Inhalt und Zweck der Gesprä- che, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicher- heitsbehörden im Wege des Besuchs mit Inhaftierten führen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6. verwiesen. Berlin, den 20. März 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)