Drucksache 17 / 13 361 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 06. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2014) und Antwort Veranstaltungen des Verfassungsschutzes an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Verfassungs- schutzgesetz Berlin (VSG Bln) ist es Aufgabe der Verfas- sungsschutzbehörde, neben den dort genannten staatlichen Institutionen auch die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Be- stand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu unterrichten. Der Verfassungsschutz handelt gemäß seinem gesetz- lichen Auftrag, die Öffentlichkeit zu unterrichten, wenn er in Veranstaltungen über extremistische Bestrebungen informiert. Präventionsarbeit in allen Extremismusfeldern ist dem Senat besonders wichtig. Hierunter fällt auch die Information über Aktivitäten zur Werbung und Bindung junger Menschen durch extremistische Gruppierungen. Die Informationsveranstaltungen, die der Berliner Verfas- sungsschutz in Bildungseinrichtungen durchführt, dienen der Erfüllung des gesetzlichen Informationsauftrags. Entsprechend diesem Auftrag bietet der Berliner Ver- fassungsschutz auf Anfrage von Schulen Informations- veranstaltungen (Vorträge und Diskussionsveranstaltun- gen) zu den einzelnen Extremismusfeldern an. Diese Informationsveranstaltungen werden ausschließlich für Jugendliche ab der Jahrgangsstufe 10 durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Anfragen zu den Drucksachen 17/12 714, 17/11 225 und 16/15 556 verwiesen. 1. Welche konkreten Inhalte werden in den folgenden Vorträgen des Berliner Verfassungsschutzes an Schüler/- innen und Schüler vermittelt: a) „Arbeitsweise des Verfassungsschutzes“ b) „Rechtsextremismus“ c) „Salafismus“ d) „Extremismusfelder“? Zu 1.: In den Informationsveranstaltungen, die der Berliner Verfassungsschutz für Schulen anbietet, wird über die Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung aufgeklärt. Zu 1a): In dem Vortrag zum Thema „Arbeitsweise des Verfassungsschutzes“ werden die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland, das Trennungsgebot, das Konzept der wehrhaften Demokratie, die freiheitliche demokratische Grundordnung, Zweck, Aufgaben und Arbeitsweise entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sowie die Kontrolle des Berliner Verfassungsschutzes erläutert. Zu 1b) bis 1d): Es wird über extremistische Bestre- bungen informiert. Dazu werden die Arbeitsschwerpunkte der Phänomenbereiche, in der Regel anhand einzelner extremistischer Organisationen, dargestellt. Es wird auf- gezeigt, worin bei diesen Organisationen die Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung bestehen und wie die Phänomene von Strömungen abzugrenzen sind, die sich im Rahmen der freiheitlichen demokrati- schen Grundordnung bewegen. 2. Welche konkreten Lernziele und welche konkreten Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler in den in der Frage 1 a) bis d) genannten Veranstaltungen des Verfassungsschutzes erwerben? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Lernmethoden welcher Didaktik kommen in den in der Frage 1 a) bis d) genannten Veranstaltungen des Verfassungsschutzes zum Einsatz, um die Lernziele zu erreichen und um den Kompetenzerwerb der Schüle- rinnen und Schüler zu sichern? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 361 2 Zu 3.: Zu den Informationsveranstaltungen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Verfas- sungsschutzes von Lehrerinnen und Lehrern eingeladen. Die didaktische Einbettung der Informationsveranstaltung obliegt den Lehrkräften. Vergleiche hierzu die Beantwor- tung der Anfragen zu der Drucksache 17/12 714. 4. Welche Lehr- und Lernmittel bzw. welche Unter- richtsmaterialien kommen in den in der Frage 1 a) bis d) genannten Veranstaltungen des Verfassungsschutzes zum Einsatz, um die Lernziele zu erreichen und um den Kom- petenzerwerb der Schülerinnen und Schüler zu sichern? Zu 4.: Auf Wunsch werden die vom Berliner Verfas- sungsschutz herausgegeben Broschüren ausgelegt. Ver- gleiche hierzu die Beantwortung der Anfragen zu der Drucksache 17/12 714. 5. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 6. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 5. und 6.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)