Drucksache 17 / 13 362 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 06. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2014) und Antwort Per Online-Antrag zum Kita-Gutschein? Und der Datenschutz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Laut Ihrer Pressemitteilung vom 06.03.2014 kann zukünftig „der Kita-Gutschein in Berlin auch online beantragt werden.“ a) Um welche Software handelt es sich konkret? Bitte nennen Sie uns jeweils den Titel der Software, sowie den Hersteller bzw. die Firma! b) Wurde ein Hersteller oder eine Firma beauf- tragt, um eine eigene Software hierzu zu programmie- ren oder zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, welche Firmen oder Hersteller wurden beauftragt und welche Kosten sind hierbei entstanden? Zu 1.: Der „Online Kitagutschein“ wurde mit der Standardsoftware Formular-Management-Service (kurz: FMS) des IT-Dienstleistungszentrums (ITDZ) Berlin auf Basis eines Konzepts von Fraunhofer Fokus realisiert. Mit der Realisierung des Online-Kitagutscheinantrags im Formularservice wurde das ITDZ beauftragt. Die Kosten der Realisierung liegen voraussichtlich bei rund 55.000 Euro . 2) Besteht eine entsprechende Sensibilität für die Da- ten der Eltern und der Kinder in der Verwaltung? 5) Welche Maßnahmen plant der Senat, um Unbefug- ten den Zugriff auf die Daten zu untersagen und den Da- tenschutz der Betroffenen im Sinne des Berliner Daten- schutzgesetzes (BlnDSG) und im Sinne [des] Vierten Kapitels im SGB VIII (Schutz von Sozialdaten) zu ge- währleisten? Zu 2. und 5.: Bei den Daten der Eltern und Kinder im Bereich Kindertagesbetreuung handelt es sich um Sozial- daten, für die die Anforderungen der §§ 61 ff. SGB VIII i. V. m. den Regelungen des SGB X gelten. Dieser Sozi- aldatenschutz wurde innerhalb des Fachverfahrens ISBJ- Kita von Beginn an beachtet. Die Erweiterung des Fach- verfahrens um den Online-Kitagutscheinantrag wurde von der Planung bis zur Umsetzung durch den Berliner Daten- schutzbeauftragten fachlich und technisch begleitet. Eine Freigabeerklärung der Behörde für den Betrieb des FMS liegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft (SenBildJugWiss) vor. 3) Über welche Wege werden die Daten der Eltern und der Kinder an wen übermittelt? 4) Findet eine sichere Verschlüsselung bei der Über- tragung der Daten statt? a) Wenn ja, welche und wie wird diese geprüft? b) Wenn nein, warum nicht? 6) Unter welcher Sicherung werden die Daten auf welchen Computern in welcher Behörde gespeichert? Zu 3., 4. und 6.: Die von den Eltern im Formularser- vice online erfassten Antragsdaten werden mit Hilfe eines so genannten Postings in das im Berliner Landesnetz liegende Kita-Fachverfahren (ISBJ-Kita) übermittelt. Im Formular Management Service (FMS) selbst werden keine Daten in einer eigenen Datenbank gespeichert. Die Übermittlung zwischen Antragsteller, Formular- service und Fachverfahren wird wie folgt geschützt: • SSL-verschlüsselte Verbindung zwischen Antragsteller und Formularserver, • Verschlüsselung und Signierung des Postings (Übermittlung zwischen Formular-server und Fachverfahren) mittels S-MIME. Bei der Verschlüsselung liegt der private Schlüs- sel im Fachverfahren ISBJ-KiTa, so dass sicher- gestellt ist, dass die Daten nur im Fachverfahren gelesen werden können. Die Signierung, bei der der private Schlüssel nur dem Formularserver vorliegt, stellt sicher, dass manipulierte Daten vom Fachverfahren ISBJ-KiTa erkannt werden können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 362 2 Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) wird gemäß den Sicherheitsanforderungen des Landes Berlin durch den Berliner Landesdienstleister (ITDZ) betrieben. 7) Werden im Zuge der Online-Beantragung von Kita- Gutscheinen mehr Mittel für Personal ausgegeben? a) Wenn ja, in welcher Höhe b) Wenn ja, wie viele Mitarbeiter*innen und wie viele VZÄ verbergen sich hinter dem Mehr an Mit- teln? Zu 7.: Nein, es werden keine zusätzlichen Mittel für Personal ausgegeben. 8) Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen, welche Referate, welche Ämter in welchen Bezirken und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung die- ser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 9) Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8. und 9.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 18. März 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)