Drucksache 17 / 13 364 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Manuel Heide (CDU) vom 07. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2014) und Antwort Serviceeinschränkungen bei der BSR II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung be- rücksichtigt. 1. In welchen konkreten Straßenzügen plant die BSR im Jahr 2014 die Serviceeinschränkung durch Umstellung auf den 14-tätigen Turnus bei der Abholung des Haus- mülls? Zu 1.: Im Jahr 2014 haben die BSR keine Umstellun- gen von wöchentlicher auf 14-tägliche Abfuhr in größe- rem Umfang vorgesehen. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Straßenzüge, bei denen Um- stellungen geplant sind, genannt werden. Da die (mehre- ren hunderttausend) Ladestellendaten der BSR permanen- ten Veränderungen unterliegen (z.B. durch Neuaufnah- men oder Leistungsänderungen), kann jedoch nicht aus- geschlossen werden, dass aus logistischen Gründen an einzelnen Ladestellen im Jahresverlauf eine Veränderung des Entsorgungsturnus erforderlich wird. 2. Wie sieht die in Absatz 4) meiner Kleinen Anfrage vom 23.01.2014 Drs. 17/13101 von der BSR geschilder- ten Abstimmung mit den „Kunden“ bei der Serviceeinschränkung konkret aus und kann es sein, dass sich diese „Mitwirkung“ auf die kurzfristige Mitteilung beschränkt, wann die bisherigen Tonnen zum Austausch gegen die größeren Tonnen vor die Tür zu stellen sind? Zu 2.: Sollte eine Veränderung des Entsorgungsturnus notwendig sein, informieren die BSR die jeweiligen Kun- dinnen und Kunden rechtzeitig vorab. Konkret erhalten diese in der Regel ca. 3 bis 4 Wochen vor der beabsichti- gen Turnusänderung ein entsprechendes Anschreiben. Durch dieses Vorgehen ist gewährleistet, dass den Kun- dinnen und Kunden genügend Zeit bleibt, um sich auf die Veränderungen einzustellen und ggf. offene Fragen zu dem geplanten Vorgehen mit den BSR zu klären. 3. Welche Möglichkeiten haben die „Kunden“ dieser Serviceeinschränkung zu widersprechen? Zu 3.: Gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 des Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetztes Berlin (KrW-/AbfG Bln) in Verbindung mit Nr. 2.2.1 Abs. 2 der Leistungsbedingun- gen der BSR obliegt die Entscheidung über die Art und Häufigkeit der Entleerung den BSR. Die BSR versuchen, bei der Umsetzung ihrer Dienstleistungen den Wünschen ihrer Kundinnen und Kunden soweit wie möglich entge- gen zu kommen. Sie fühlen sich jedoch im Interesse aller Berlinerinnen und Berliner dem übergeordneten Ziel verpflichtet, zuverlässige und qualitativ hochwertige Entsorgungsdienstleistungen zu sehr günstigen Tarifen zu erbringen. Dauerhaft günstige Tarife und eine optimierte ökologische Abfuhr können allerdings nur durch eine effiziente Planung der gesamten Logistik sichergestellt werden, so dass die BSR aus diesem Grund von ihrem Recht zur Festlegung des Entsorgungsrhythmus Gebrauch machen. Berlin, den 18. März 2014 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2014)