Drucksache 17 / 13 366 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 07. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2014) und Antwort Missbrauch an Kindern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen, in denen ein oder mehrere Gutachter vor Gericht nachweisen konnten, dass ein Kind misshandelt wurde, erfolgte ein Freispruch da die Mutter oder Vater nicht eindeutig als Täter festgestellt werden konnte und in wie vielen Fällen erfolgte dann eine Rück- gabe des Kindes an die Eltern? Zu 1.: Von der Thematik betroffene Verfahren werden im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister nicht ge- sondert statistisch erfasst. 2. Wie viele Kinder betreut ein Mitarbeiter des Ju- gendamtes im Durchschnitt und wie viele ein Mitarbeiter eines freien Trägers (bitte Auflistung nach Bezirken)? Zu 2.: Angaben liegen dem Senat dazu nicht vor. Sie wären nur im Rahmen einer umfangreichen Abfrage bei den Bezirken zu erheben. Im Rahmen des Fach- und Finanzcontrollings „Hilfen zur Erziehung“ wird derzeit eine VollzeitäquivalentSollgröße für die Arbeit in der Regionalen Sozialpädago- gischen Dienste erarbeitet. 3. Wie viele freie Träger werden für die Kontrolle von Kindern in „Problem-Familien“ eingesetzt und wie werden ihre Leistungen überprüft und kontrolliert? Zu 3.: Ein so formulierter Auftrag an freie Träger existiert nicht. Im Rahmen von Hilfen zur Erziehung werden freie Träger über die Hilfeplanung des Jugendam- tes mit der Betreuung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien beauftragt, um Gefähr- dungslagen abzuwenden. Die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft schließt mit den Leis- tungserbringern im Vorfeld Trägerverträge nach §78 a ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VIII mit den Bestandteilen Leis- tungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung. Im Rahmen der Qualitätsentwicklungsvereinbarung wer- den Maßstäbe zur Bewertung der Qualität vereinbart und ausgewertet. Auf Grundlage der Hilfeplanziele wird die Leistungserbringung im Einzelfall durch das zuständige Jugendamt entsprechend der Ausführungsvorschriften für die Hilfeplanung überprüft. 4. Mit wie vielen Trägern haben die Jugendämter die Zusammenarbeit beendet, aufgrund von schlechten Leis- tungen? Zu 4.: Angaben liegen dem Senat nicht vor. 5. Wie hoch waren die Kosten für die Leistungen der freien Träger (bitte Auflistung nach Bezirken)? Zu 5.: Die Transferleistungen für Hilfen insgesamt (Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen gem. § 35a, Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII) betrugen in 2013 insgesamt 441.122 Mio. Euro, aufgegliedert nach Bezir- ken: Ist per 31.12.2013 in Tsd. € Mitte 44.898 Friedrichshain-Kreuzberg 30.466 Pankow 42.935 Charlottenburg-Wilmersdorf 22.868 Spandau 37.777 Steglitz-Zehlendorf 20.879 Tempelhof-Schöneberg 36.035 Neukölln 46.870 Treptow-Köpenick 26.858 Marzahn-Hellersdorf 55.651 Lichtenberg 41.587 Reinickendorf 34.298 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 366 2 6. Bei wie vielen Fällen, kam es trotz Kontrolle durch das Jugendamt und/oder freien Trägern, zu einem körper- lichen Schaden für das Kind? Zu 6.: Von der Thematik betroffene Verfahren werden im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister nicht ge- sondert statistisch erfasst. Berlin, den 14. März 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2014)