Drucksache 17 / 13 367 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gottfried Ludewig (CDU) vom 07. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2014) und Antwort Verwaltung der Kfz-Steuer Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass die Verwaltung der Kfz-Steuer als Bundessteuer vom Land Berlin zum 14.03.2014 an das zuständige Hauptzollamt des Bundes übergeht, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, welche mit der Betreuung der Kfz-Steuer betraut waren, jedoch noch keine neuen Tätigkeitsbereiche zugewiesen wurden? Zu 1.: Dem Senat ist bekannt, dass die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Verwaltung (KraftSt-Verwaltung) durch den Bund für Berlin am 14.03.2014 vorgesehen ist. Die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahr- zeugsteuer (KraftSt) wurde am 01.07.2009 vom Bund übernommen. Die Verwaltung der KraftSt erfolgte seit- dem im Wege der Organleihe. Die Organleihe endet kraft Gesetzes jedoch erst mit Ablauf des 30. Juni 2014, die Bereiche der Kraftfahrzeugsteuerverwaltung im Finanz- amt müssen daher gemäß der Festlegung des Bundesmi- nisteriums der Finanzen bis zum Ablauf des 30. Juni 2014 im Hinblick auf Klärungsbedarf der Hauptzollämter we- gen der übernommenen Bestandsfälle aussagefähig blei- ben und die erforderliche personelle Besetzung sicherstel- len. Die Dienstkräfte der Kraftfahrzeugsteuerstelle werden in andere Aufgabenbereiche umgesetzt. Eine Informati- onsveranstaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der zukünftigen dienstlichen Verwendung wurde bereits am 29.11.2013 durchgeführt. Derzeit wer- den die entsprechenden Versetzungsverfahren unter Be- teiligung der Gremien (Schwerbehindertenvertretung, Frauenvertretung, Personalrat) durchgeführt. 2. Wann ist mit einer Anpassung der Laufbahnverord- nung der Steuerverwaltung an das Laufbahngesetz vom 01.01.2013 und der Etablierung von Aufstiegslehrgängen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der ehemaligen Steuerverwaltung zu rechnen? Zu 2.: Die auf die Regelungen des zum 01.01.2013 in Kraft getretenen neuen Laufbahngesetzes abgestimmte Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnfachrichtung Steuerverwaltung (Steuerverwaltungslaufbahnverordnung) wird voraus- sichtlich Anfang April dieses Jahres vom Senat erlassen. Die Steuerverwaltungslaufbahnverordnung wird eine der rechtlichen Grundlagen bilden, um geeigneten Beam- tinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 der Laufbahn- fachrichtung Steuerverwaltung, durch Teilnahme an ei- nem Regel- oder Praxisaufstiegsverfahren, den Zugang zur Laufbahngruppe 2 zu eröffnen. Die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten, die im Bereich der Kraftfahrzeug- steuerstelle des Finanzamts Prenzlauer Berg tätig waren, werden im Falle ihrer Bewerbung in die entsprechenden Auswahlverfahren einbezogen. Ein genauer Zeitpunkt, zu dem die Aufstiegslehrgänge beginnen werden, kann zur- zeit noch nicht benannt werden. Berlin, den 25. März 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)