Drucksache 17 / 13 370 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel und des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 07. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2014) und Antwort Grüner Pfeil in Berlin am Ende? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An wie vielen Lichtsignalanlagen, aufgelistet nach Bezirken, wurde der grüne Pfeil nach der Deutschen Einheit 1990 demontiert? Antwort zu 1: Aufgelistet nach den der Verkehrslen- kung Berlin (VLB) vorliegenden Unterlagen und den damaligen Bezirken wurden 1990 in Mitte 7 Grünpfeile Friedrichshain 4 Grünpfeile Prenzlauer Berg 4 Grünpfeile Lichtenberg 14 Grünpfeile Treptow 1 Grünpfeil Köpenick 1 Grünpfeil Marzahn 8 Grünpfeile demontiert. Frage 2: An wie vielen Lichtsignalanlagen, aufgelistet nach Bezirken, wurde der grüne Pfeil nach der Deutschen Einheit 2007 demontiert? Frage 3: Welche dieser Kreuzungen fiel durch eine besonders hohe Unfallquote auf, die auf den grünen Pfeil zurückzuführen ist? Frage 4: Wurde der grüne Pfeil auch an Ampeln de- montiert, die eine hohe Unfallquote aufweisen, welche aber nicht auf den grünen Pfeil zurück zu führen ist? Antwort zu 2, 3 und 4: Nach der Einführung des Grünpfeilschilds in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum 1. März 1994 wurden in Berlin die vorhandenen Anlagen flächendeckend überprüft, danach wurden Grün- pfeilschilder sowohl neu montiert als auch entfernt. Eine Statistik über die vergangenen 24 Jahre, die im Rahmen dieser Schriftlichen Anfrage ausgewertet werden könnte, existiert nicht. Grundlage des Verwaltungshandelns bil- den die Verwaltungsvorschriften zur StVO, dort sind die genauen Voraussetzungen für das Anbringen und Ver- bleiben der Schilder benannt. Der Abbau von Grünpfeilen erfolgt bei einer Unfallhäufung, sie kann aber auch wegen grundhafter Kreuzungsumbauten erfolgen, wenn der Ver- kehr eine andere Regelung erhält. Bei der Bewertung werden ausschließlich die Unfälle berücksichtigt, die ursächlich mit dem Grünpfeil zusammen hängen. Frage 5: Plant der Senat den weiteren Abbau grüner Pfeile? Frage 6: Wenn ja, an welchen Kreuzungen und in welchen Zeiträumen? Antwort zu 5 und 6: Der Abbau von Grünpfeilen re- sultiert aus der Unfallentwicklung und aus Kreuzungsum- bauten. Die jährlich durch den Polizeipräsidenten über- mittelten Unfalldaten haben für das Jahr 2013 ergeben, dass weitere vier Grünpfeilschilder zu entfernen sind. Frage 7: Werden diese bisherigen grünen Pfeile durch leuchtende Bedarfspfeile ersetzt? Antwort zu 7: Es erfolgt ein Prüfung im Einzelfall, ob durch die Entfernung von Grünpfeilen eine Änderung der Regelung erfolgen muss. Frage 8: Wurden Stellungnahmen von Verbänden und der Polizei eingeholt und wenn ja, wie sahen diese aus, wenn nein, warum wurden diese nicht eingeholt? Antwort zu 8: Die Polizei wird vor jeder straßenver- kehrsbehördlichen Anordnung, also auch bei Änderung der Grünpfeilregelung angehört. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)