Drucksache 17 / 13 371 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 07. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2014) und Antwort Halbseitiges Parken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1.: Ist dem Senat bekannt, dass in einigen Berli- ner Bezirken das halbseitige Parken auf unbefestigten Seitenstreifen mit der Begründung abgeordnet wurde, dass diese Parkregelung generell gegen die Bestimmun- gen der Baumschutzverordnung verstoßen würde? Frage 2.: Teilt der Senat diese Rechtsauffassung? Frage 3.: Kann nach Auffassung des Senats auch dann ein Verstoß gegen die Baumschutzverordnung vorliegen, sofern durch ein Gutachten individuell festgestellt wird, dass eine Gefährdung von Bäumen durch halbseitiges Parken auf unbefestigten Untergrund ausgeschlossen werden kann (vgl. § 4 Abs. 2 Baumschutzverordnung)? Frage 4.: Teilt der Senat die Auffassung, dass bei ei- nem oft über Jahrzehnten praktiziertes Parken auf baulich unbefestigten Seitenstreifen, diese durch die Kraftfahr- zeuge derart „verfestigt“ wurden, dass ein Verdichten der Bodenoberfläche i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 5 Baumschutzver- ordnung nicht mehr erfolgen kann? Frage 5.: Führt nach Auffassung des Senats die bauli- che Anlage von Parkbuchten auf vormals unbefestigten Seitenstreifen nicht vielmehr zu einem unerwünschten Versiegeln von Bodenoberflächen und einer Störung des Wurzelbereichs von Bäumen? Frage 6.: Wäre es ratsam, eine einheitliche Regelung den Bezirken etwaig „an die Hand zu geben“? Antwort zu 1., 2., 3., 4., 5. und 6.: Unbefestigte Sei- tenstreifen mit den dort befindlichen Bäumen sind Be- standteile einer öffentlichen Straße. Straßenbäume mit ihren positiven Auswirkungen auf das Stadtbild, die Umwelt und die Verkehrsleitung sind unabhängig davon, ob sie aufgrund ihrer Wuchsmaße zusätzlich den speziellen Bestimmungen der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen, gegen Beeinträchti- gungen zu schützen, die ihren Weiterbestand gefährden würden. Insbesondere die Verdichtung des Erdreichs im Bereich der Wurzeln beeinträchtigt regelmäßig den Was- ser- und Luftaustausch und damit die Nährstoffaufnahme bei Bäumen, ebenso problematisch ist der Eintritt von Schadstoffen, z.B. durch auslaufendes Öl. Befestigte Seitenstreifen mit Baumscheiben - insbe- sondere auf Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen - stellen einen Mindestschutz gegen die genannten Schad- einwirkungen dar. Bei der Schaffung zusätzlicher Ab- stellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge ist stets sorgfältig mit dem Schutz des öffentlichen Grüns umzugehen. Der Senat begrüßt es, wenn die Bezirksämter zum Schutz des öffentlichen Grüns tätig werden und gegen das unbefugte Parken im Bereich von Straßenbäumen auf unbefestigten Flächen vorgehen. Einheitlich Vorgaben hierfür sind nicht erforderlich. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)