Drucksache 17 / 13 372 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 10. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2014) und Antwort Sachstand Staatstrojaner – Quellen-TKÜ im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Software welcher Hersteller zur Quellen- Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) hat das Land Berlin bislang wann beschafft? Zu 1.: Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) hat im Herbst 2011 die gleiche Software zur Umsetzung einer Quellen-TKÜ wie das Bundeskriminalamt (BKA) be- schafft. Die technischen Spezifikationen dieser Software sind als vertrauliche Verschlusssache eingestuft und kön- nen daher öffentlich nicht genannt werden. 2. Was hat das Land Berlin dies bislang gekostet? Zu 2.: Da es sich bei der Quellen-TKÜ um eine recht- lich zugelassene verdeckte Maßnahme zur Informations- erhebung handelt, werden auch Fragen zur Finanzierung zum Einsatzmittel nicht öffentlich beantwortet. 3. Teilt der Senat die Auffassung, dass bislang keine Software zur Quellen-TKÜ – weder in Berlin noch anderswo – existiert, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008 (1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07) gerecht wird, wonach die für die Quellen-TKÜ verwende- te Software nur auf Daten aus dem Telekommunikations- vorgang zugreifen und nicht das System des Zielrechners insgesamt ausspähen darf? Zu 3.: Nein. Die Quellen-TKÜ-Software, welche auch durch die Berliner Polizei beschafft wurde, wird zurzeit durch ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) akkreditiertes Prüflabor zusammen mit dem Her- steller der Quellen-TKÜ-Software gemäß den Vorgaben der Standardisierenden Leistungsbeschreibung (SLB) zertifiziert. Die SLB dient der Festlegung insbesondere technischer Vorgaben, die eine Software für die Quellen- TKÜ erfüllen muss, um die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben für Quellen-TKÜ-Maßnahmen zu erfüllen. 4. Ist die Beschaffung weiterer Software zur Quellen- TKÜ geplant? Zu 4.: Da es sich bei der Quellen-TKÜ um eine recht- lich zugelassene verdeckte Maßnahme zur Informations- erhebung handelt, werden Fragen zum Einsatzmittel nicht öffentlich beantwortet. 5. Verfügt der Berliner Verfassungsschutz über In- formationstechnik zur Quellen-TKÜ oder ist dies geplant? Zu 5.: Der Berliner Verfassungsschutz verfügt über keine Technik zur Quellen-TKÜ und es ist auch keine Beschaffung geplant. 6. Welche Zusammenarbeit mit Bundesbehörden gibt es hinsichtlich der Beschaffung oder Eigenproduktion von Software zur Quellen-TKÜ? Zu 6.: Bund und Länder haben sich im Jahre 2012 im Rahmen des Arbeitskreises II (AK II) - Innere Sicherheit (u. a. Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei) der Innenministerkonferenz (IMK) auf standardisierte Leistungsmerkmale für Quel- len-TKÜ-Software verständigt. Da es sich bei der Quellen-TKÜ um eine rechtlich zu- gelassene verdeckte Maßnahme zur Informationserhebung handelt, werden weitergehende Fragen zum Einsatzmittel nicht öffentlich beantwortet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 372 2 7. Ist die Quellen-TKÜ bis zum aktuellen Zeitpunkt im Land Berlin zum Einsatz gekommen und wenn ja, in welchen Fällen und von welchen Behörden? Zu 7.: Es gab bisher keinen Einsatz von Quellen-TKÜ durch die Berliner Polizei oder den Berliner Verfassungs- schutz. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)