Drucksache 17 / 13 373 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 10. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2014) und Antwort Umsetzung der EU-Richtlinie zum Opferschutz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Konsequenzen und Handlungser- fordernisse ergeben sich aus Sicht des Senats für das Land Berlin aus der Richtlinie 2012/29/EU vom 15. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstüt- zung und den Schutz von Opfern von Straftaten? 2. Wie ist nach Kenntnis des Senats der Stand der Umsetzung der Richtlinie in das Recht der Bundesrepub- lik Deutschland? 3. Ist das Land Berlin an Konsultationen zwischen Bund und Ländern über die Umsetzung der Richtlinie beteiligt und wenn ja, welche sind das und was wird dort diskutiert? Zu 1. bis 3.: Die Richtlinie 2012/29/EU des Europäi- schen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Erset- zung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (nachfolgend Opferschutzrichtlinie) wurde am 14. November 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet. Sie ist bis 16. November 2015 in deutsches Recht umzusetzen. Ziel gemäß Artikel 1 der Richtlinie ist es sicherzustel- len, dass Opfer von Straftaten angemessene Informatio- nen, Unterstützung und Schutz erhalten und sich am Strafverfahren beteiligen können. Es soll sichergestellt werden, dass die Opfer anerkannt werden und bei allen Kontakten mit Opferunterstützungs- und Wiedergutma- chungsdiensten oder zuständigen Behörden, die im Rah- men des Strafverfahrens tätig werden, eine respektvolle, einfühlsame, individuelle, professionelle und diskriminie- rungsfreie Behandlung erfahren. Da in Folge der EU-Opferschutzrichtlinie neben den zur Umsetzung erforderlichen Änderungen von Bundes- gesetzen auch auf Länderebene Umsetzungsbedarf abseh- bar ist, fand hierzu am 14. März 2013 eine Auftaktveran- staltung zwecks fachlichen Austauschs im Bundesminis- terium der Justiz statt. Ein Ergebnis dieses Termins war die Einrichtung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU“, die in ihrer Auftaktveranstaltung am 14. November 2013 unter Vorsitz des Bundesministeriums der Justiz und für Ver- braucherschutz ihre Arbeit aufgenommen hat. Ein weite- rer Termin ist für das erste Halbjahr 2014 in Aussicht gestellt, an dem weiterer Koordinierungs- und Hand- lungsbedarf erörtert werden wird. Gesetzlicher Änderungsbedarf besteht in erster Linie auf Bundesebene. Auf Ebene der Länder geht es vorran- gig nicht um gesetzlichen Änderungsbedarf, sondern um die Anpassungen der Maßnahmen zum Opferschutz in der Praxis. Für den Umsetzungsprozess im Bereich der Län- der ist die anstehende gesetzgeberische Entscheidung des Bundes von wesentlicher Bedeutung und abzuwarten. Schwerpunkte zur Umsetzung der Opferschutzrichtli- nie im Zuständigkeitsbereich der Länder dürften sich nach derzeitiger Einschätzung aus den folgenden Artikeln der Richtlinie ergeben: - Artikel 8:Recht auf Zugang zu Opferunterstützung - Artikel 9:Unterstützung durch Opferunterstützungs- dienste - Artikel 12: Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusam- menhang mit Wiedergutmachungsdiensten - Artikel 19: Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Straftäter - Artikel 23: Schutzanspruch der Opfer mit besonderen Schutzbedürfnissen während des Strafverfahrens - Artikel 25: Schulung der betroffenen Berufsgruppen - Artikel 28: Bereitstellung von Daten und Statistiken Berlin, den 25. März 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2014)