Drucksache 17 / 13 375 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Uwe Doering (LINKE) vom 10. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2014) und Antwort Radweg gegen Fußgänger Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Behörde und welche bauausführende Firma sind für den Bau des Radwegs Müggelseedamm am Hirschgartendreieck im Bezirk Treptow-Köpenick zu- ständig? Antwort zu 1.: Den Radweg auf der Nordseite des Müggelseedamms zwischen Charlotte-E.-Pauly-Straße und Fürstenwalder Damm baute die Firma Stradeck Tief- und Straßenbau GmbH im Auftrag des Bezirksamtes Treptow-Köpenick (Straßen- und Grünflächenamt, Fach- bereich Tiefbau). Frage 2: Wer hat die Maßnahme finanziert? Antwort zu 2.: Die Maßnahme wurde aus Mitteln des Haushaltstitels 72016 („Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt finanziert. Frage 3: Wie wurden die Belange der Radfahrer mit denen der Fußgänger abgewogen? Antwort zu 3.: Der Teil des Weges, der unbefestigter Waldweg war und nicht ganz neu angelegt worden ist, wurde bisher gemeinsam von Fußgänger- und Fahrrad- verkehr genutzt. Da die vorhandenen Platzverhältnisse ohne weitreichende Eingriffe in den Baumbestand keine Trennung von Fußgänger- und Fahrradverkehr ermöglicht hätten und die Lage des Weges zwischen Straßenbahn- gleisen und Wald nur wenig Fußgängerverkehr erwarten ließ, war zunächst ein asphaltierter gemeinsamer Geh- und Radweg in 2,50 m Breite vorgesehen. Das Bezirk- samt hat dann nach Abstimmungen mit den Berliner Fors- ten und im Interesse einer geringeren Flächeninanspruch- nahme entschieden, einen 1,60 m breiten Radweg anlegen zu lassen. Frage 4: Ist die Ausführung des Radwegs aus Sicht des Senats für Radfahrer wie Fußgänger verkehrssicher ausgeführt worden? Antwort zu 4.: Grundsätzlich ja, soweit dies von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein- geschätzt werden kann. Die Randbereiche des Radwegs sind mit Banketten eingefasst, welche auch die Ränder des Radwegs vor dem Abbrechen schützen. Die Ausfüh- rung der Arbeiten erfolgte nach Aussage des Bezirksamts gemäß der vorliegenden und geprüften Planung. Sollten bei der Ausführung dennoch punktuell Mängel aufgetre- ten sein, wäre deren Behebung Bezirksangelegenheit. Frage 5: Erlauben die Ausführungsvorschriften des Senats zum Bau von Fuß- und Radwegen einen asphal- tierten Weg von 1,50 m in der Mitte und seitlichen Sand- streifen von je 80 cm? Antwort zu 5.: Die vom Bezirksamt eingereichten Un- terlagen sowie die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Berliner Forsten und dem Bezirksamt sehen die Nut- zung des Wegs als Radweg vor. Die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Stra- ßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Rad- wege) sehen vor, dass Radwege grundsätzlich in Asphalt- bauweise herzustellen und, soweit erforderlich, höhen- gleich an die benachbarten Flächen anzuschließen sind. Die angegebene Regelbreite für straßenbegleitende Rad- wege im Einrichtungsverkehr ist bei eingeschränkter Flächenverfügbarkeit 1,60 m. Die vom Bezirksamt einge- reichten Baupläne sehen diese Breite zuzüglich jeweils 0,70 m breiter befestigter Bankette, die die Befahrbarkeit für Fahrzeuge der Berliner Forsten gewährleisten, vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 375 2 Gemeinsame Geh- und Radwege sollen gemäß AV Geh- und Radwege in einer Breite von mindestens 2,50 m durchgehend nutzbar sein, ohne dass ein bestimmter Be- lag festgelegt wird. Die AV Geh- und Radwege ließen somit die am Müggelseedamm gewählte Bauweise auch dann zu, wenn der Weg als gemeinsamer Geh- und Rad- weg genutzt werden sollte, da eine nutzbare Breite von ca. 3 m hergestellt wurde. Frage 6: Welche Lebensdauer wird einem derart aus- geführten Geh- und Radweg zugeschrieben? Antwort zu 6.: Es ist zu erwarten, dass die Nutzungs- dauer eines 1,60 m breiten Asphaltwegs sich bei der ge- wählten Bauweise nicht von der eines breiteren Asphalt- wegs unterscheidet. Möglicherweise erhöht sich die Nut- zungsdauer durch den größeren Abstand zu den Bäumen sogar geringfügig. Bei regelmäßiger Instandhaltung ist von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren auszugehen. Andere Wegebeläge als Asphalt oder Beton haben auf- grund von Witterungseinwirkungen normalerweise eine deutlich geringere Nutzungsdauer. Frage 7: Denkt der Senat oder ggf. der Bezirk darüber nach, die Ausführung des Geh- und Radweges gegenüber der ausführenden Firma zu beanstanden und den Weg neu anlegen zu lassen? Antwort zu 7.: Eine Beanstandung der Ausführung des Radwegs läge in der Zuständigkeit des Bezirksamts. Es ist dem Senat nicht bekannt, dass es dort solche Überlegun- gen gibt. Vielmehr hat das Bezirksamt mitgeteilt, dass der Radweg mängelfrei abgenommen wurde. Berlin, den 26. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2014)