Drucksache 17 / 13 376 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 10. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2014) und Antwort Ausschöpfung der ESF- und EFRE-Mittel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie waren die Ansätze 2013 und wie war das Ist per 31.12.2013 für die Ausgaben aus Mitteln des Europäi- schen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) der Förderperiode 2007– 2013 nach Einzelplänen (bitte die Zahlen für die beiden Strukturfonds getrennt ausweisen)? 2. Wie war das indikative Soll 2007–2013 und wie war das kumulierte Ist 2007–2013 für die Ausgaben aus ESF- und EFRE-Mitteln der Förderperiode 2007–2013 nach Einzelplänen (bitte die Zahlen für die beiden Struk- turfonds getrennt ausweisen)? 3. Wie hoch waren die Erstattungen (Zuschüsse der EU) aus dem EFRE und dem ESF der Förderperiode 2007–2013 kumuliert für diese Jahre per 31.12.2013 nach Einzelplänen (bitte die Zahlen für die beiden Struk- turfonds getrennt ausweisen)? Zu 1. - 3.: Zunächst wird darauf hingewiesen, dass für die Veranschlagung und tatsächliche Bewirtschaftung der EU-Mittel und der nationalen Kofinanzierung – soweit sie über den Landeshaushalt dargestellt wird – die sogenannten Zwischengeschalteten Stellen (ZGS, fachlich zustän- dige Senatsverwaltungen) verantwortlich sind. Weder die bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung angesiedelten Verwaltungsbehörden noch die Bescheinigungsbehörde haben diesbezüglich eine Super- visionsfunktion. Die Monitoringsysteme der ESF- und EFRE-Verwaltungsbehörde erfassen deshalb nicht die haushalterische Abbildung der EU-Mittel. Mitgeteilt werden deshalb die kumulierten Daten über den jeweili- gen Stand der Mittelbindungen und Auszahlungen nach der Struktur der Operationellen Programme. EFRE in Mio. € Jahrestranche 2013 1 Ausgaben 2013 Indikatives Budget 2007-2013 kumulierte Ausgaben 2007-2013 Erstattungen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Einzel- plan 13) 89,051 65,637 512,077 405,344 322,527 Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt (Einzelplan 12) 40,600 31,807 233,466 168,670 143,511 2 1 Hinweis: Eine Jahrestranche weist den Betrag aus, der im EU-Haushalt für das entsprechende Jahr gebunden wird. Gemäß n+2- Regel kann eine Jahrestranche innerhalb von drei Jahren verausgabt und gegenüber der EU-Kommission abgerechnet werden, d.h. die Jahrestranche 2013 kann bis zum 31.12.2015 verausgabt werden. 2 Im Einzelplan 12 sind Erstattungen für Stadtteilzentren (EP 11 - SenGesSoz) in Höhe von 2,124 Mio. € enthalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 376 2 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Einzelplan 10) 15,387 11,718 88,484 61,804 42,713 Senatskanzlei, Abt. Kultur (Einzelplan 03) 7,228 2,840 41,563 16,350 20,113 ESF in Mio. € Jahrestranche 2013 Ausgaben 2013 Indikatives Budget 2007-2013 kumulierte Ausgaben 2007-2013 Erstattungen Regierender Bür- germeister Senats- kanzlei (Einzelplan 03) 1,948 1,065 8,651 4,718 2,438 Senatsverwaltung für Arbeit, Integra- tion und Frauen (Einzelplan 09) 20,287 14,354 179,206 121,518 98,635 Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissen- schaft (Einzelplan 10) 4,540 1,848 65,624 59,864 38,211 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Einzelplan 11) 3,878 3,247 28,565 21,829 16,695 Senatsverwaltung für Justiz und Ver- braucher-schutz (Einzelplan 06) 0,701 0,088 2,172 1,285 0,672 Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt (Einzel- plan 12) 1,363 1,281 8,816 6,326 5,045 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Einzelplan 13) 10,060 5,429 42,942 26,360 59,968 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 376 3 4. Hält der Senat besondere Anstrengung zur vollstän- digen und rechtzeitigen Verausgabung der Mittel der alten Förderperiode für erforderlich? Wenn ja, welche Maß- nahmen will der Senat ergreifen? Zu 4.: EFRE Der finanzielle Programmfortschritt des EFRE-Pro- gramms 2007 – 2013 ist planmäßig und zufriedenstellend. Mit vorläufigem Stand 31.12.2013 betrugen die Mit- telbindungen rd. 960 Mio. €. Diese Überbindung wird auch von der EU-Kommission empfohlen, um Projekte aufzufangen, die nicht oder nicht vollständig wie geplant umgesetzt werden können. Die Auszahlungen beliefen sich auf rd. 74,5 % des Programmbudgets. In den verblei- benden zwei Jahren bis zum Ende der Förderperiode müssen noch rd. 25 % der Mittel (rd. 223 Mio. €) verausgabt werden. Dies ist angesichts der bisherigen jährlichen Mittelabflüsse eine realistische Zielgröße. Zu den Aufgaben der EFRE-Verwaltungsbehörde ge- hört das laufende Monitoring des Programmfortschritts insbesondere unter finanziellen Gesichtspunkten, um eine möglichst vollständige Mittelausschöpfung des verfügba- ren EFRE-Budgets zu sichern und einen Mittelverlust gemäß der n+2-Regel zu verhindern. Dabei kommt der Steuerung des Mittelabflusses – je näher das Ende der Förderperiode rückt – zunehmend größere Bedeutung zu. Schließlich müssen bis Ende 2015 die EFRE-Mittel nicht nur gebunden, sondern auch komplett ausgezahlt sein. Aktuell bereitet die Verwaltungsbehörde ein weiteres Programmänderungsverfahren vor, um durch Umschich- tungen zwischen Prioritätsachsen erkennbaren Risiken für die Mittelausschöpfung entgegenzusteuern. Bei den Um- schichtungen erhalten jene Aktionen Priorität, bei denen eine fristgerechte Auszahlung und Abrechnung der EF- RE-Mittel aufgrund des bisherigen Programmfortschritts erwartbar ist. ESF Auch der Programmfortschritt des ESF-Programms 2007 – 2013 verläuft planmäßig und zufriedenstellend. Mit vorläufigem Stand zum 31.12.2013 betrugen die Mittelbindungen rd. 278 Mio. €. Die Auszahlungen (rd. 242 Mio. €) beliefen sich auf rd. 72 % des Programmbudgets . In den verbleibenden zwei Jahren bis zum Ende der Förderperiode müssen noch rd. 28 % der Mittel (rd. 94 Mio. € ESF-Mittel, bzw. 188 Mio. € Gesamtmittel) verausgabt werden. Dies ist angesichts der bisherigen jährlichen Mittelabflüsse eine realistische Zielgröße. Zu den Aufgaben der ESF-Verwaltungsbehörde ge- hört das laufende Monitoring des Programmfortschritts insbesondere unter finanziellen Gesichtspunkten, um eine möglichst vollständige Mittelausschöpfung des verfügba- ren ESF-Budgets zu sichern und einen Mittelverlust ge- mäß der n+2-Regel zu verhindern. Dabei kommt der Steuerung des Mittelabflusses – je näher das Ende der Förderperiode rückt – zunehmend größere Bedeutung zu. Schließlich müssen bis Ende 2015 die ESF-Mittel nicht nur gebunden, sondern auch komplett ausgezahlt sein. Die Verwaltungsbehörde kontrolliert durchgehend den Mittel- abfluss, um ggf. durch Umschichtungen der Mittel er- kennbaren Risiken für die Mittelausschöpfung entgegen- zusteuern. Bei den Umschichtungen erhalten jene Aktio- nen Priorität, bei denen eine fristgerechte Auszahlung und Abrechnung der ESF-Mittel aufgrund des bisherigen Programmfortschritts zu erwarten ist. Berlin, den 18. März 2014 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2014)