Drucksache 17 / 13 379 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 10. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2014) und Antwort Überlastung der Musikschulverwaltungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Maßnahmen, die infolge der Überlastung der VerwaltungsmitarbeiterInnen in ver- schiedenen bezirklichen Musikschulen ergriffen werden mussten, wie z. B. den Aufnahmestopp in der Musikschu- le City-West und die Aussetzung Sprechstunde in der Leo-Borchard-Musikschule in Steglitz-Zehlendorf bis Ende März? Zu 1.: Die Musikschulen sind bezirkliche Einrichtun- gen und unterliegen der bezirklichen Steuerung. Die Per- sonal und Ressourcenverantwortung obliegt den Bezirken. Die genannten Maßnahmen als Organisationsentschei- dungen der Bezirke zu beurteilen, ist nicht Sache des Senats. 2. Wie hoch ist der Krankenstand in den Verwaltun- gen der bezirklichen Musikschulen derzeit? Zu 2.: Der Krankenstand in den bezirklichen Musik- schulen ist dem Senat nicht bekannt. 3. Welche weiteren Maßnahmen sind auch in anderen bezirklichen Musikschulen angesichts des hohen Kran- kenstandes bei den VerwaltungsmitarbeiterInnen zu be- fürchten? Zu 3.: Das ist dem Senat nicht bekannt. 4. Wie bewerten die bezirklichen Musikschulen selbst ihre Lage bezüglich des gestiegenen Aufgabenvolumens für die Verwaltungen, der fehlenden Softwareunterstüt- zung und des Krankenstandes ihrer Verwaltungsmitarbei- terInnen? Zu 4.: Dem Senat liegen weder über das Zutreffen o- der nicht Zutreffen der drei genannten Voraussetzungen noch über eine autorisierte Bewertung durch die bezirkli- chen Musikschulen Erkenntnisse vor. 5. Ist für den Senat ein Zusammenhang erkennbar zwischen der Überlastung der Musikschulverwaltungen und a) den neuen Ausführungsvorschriften über Honorare und der damit verbundenen Umstellung der Honorarver- träge auf Einzelabrechnung der Tätigkeiten der Musik- schullehrkräfte und b) der für 01.08.2013 versprochenen, aber immer noch nicht voll funktionsfähigen, neuen Soft- ware für die Musikschulen (MS-IT)? Wenn ja, wie bewer- tet er den Zusammenhang? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Für den Senat ist zu 5 a) ein kausaler Zusam- menhang zwischen den Ausführungsvorschriften über Honorare und einer Überlastung von Musikschulverwal- tungen nicht ableitbar, da eine Pflicht zur exakten Leis- tungsabrechnung immer bestanden hat. Die Einführung eines neuen IT-Fachverfahrens für die Musikschulen ist ein gemeinsames Projekt der Bezirke, das die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahre 2009 unterstützt hat. Die Entwicklung der Software wurde von einem Lenkungsgremium, bestehend aus den zuständigen Amtsleitungen der Bezirke und ei- nem Vertreter der zuständigen Senatsverwaltung gesteu- ert. Die Software steht den Bezirken mit Release 1 zur Verfügung (zu 5 b). Soweit dem Senat bekannt, ist der konkrete Einsatz in den Bezirken aber noch von dortigen Beteiligungen und innerbezirklichen Abstimmungen abhängig, die nicht abgeschlossen sind. Für die Umstellung des Alt- auf das Neuverfahren ist ein erhöhter Aufwand in den Bezirken nicht zu vermei- den. Die Umstellung wird erleichtert durch eine weitge- hende Übernahme linearer Daten und zusätzlich durch eine Migration von Datenverknüpfungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 379 2 6. Wieso beharrt der Senat weiterhin auf die Umstel- lung auf Einzelabrechnungen der Tätigkeiten der Hono- rarkräfte, statt wie früher pauschal abzurechnen, obwohl die Rentenversicherung in ihren Anforderungen zur Ver- meidung von Scheinselbständigkeit dieses Kriterium gar nicht erwähnte? Zu 6.: Der Senat geht davon aus, dass die Musikschu- len auch bisher die Leistungen der freiberuflichen Lehr- kräfte trotz monatlicher Zahlungen exakt berechnet ha- ben. Der Rechnungshof von Berlin führt in seiner Prüfmit- teilung zu den bezirklichen Musikschulen vom 30. De- zember 2008 hierzu aus: "Für die auf Honorarbasis be- schäftigten Lehrkräfte ist die Abrechnung der tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden Basis für die Honorarzah- lung." Ausgaben dürfen nach § 34 (2) der Landeshaushalts- ordnung (LHO) Land Berlin nur soweit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsa- men Verwaltung erforderlich sind. Die Ausführungsvor- schrift (AV) zu § 70 LHO regelt hier die Verantwortlich- keiten im Anordnungsverfahren von Zahlungen und defi- niert, dass die Anordnung einer Zahlung nur erfolgen darf, wenn die Leistung sachgemäß und vollständig aus- geführt ist und etwaige Vorauszahlungen oder Abschläge ordnungsgemäß verrechnet wurden. Nach geltender Rechtsprechung des Bundessozialge- richtes (BSG, B 12 KR 26/02, RN 24) gilt als Indiz für selbständige Tätigkeit und gegen das Vorliegen abhängi- ger Beschäftigung, dass die Lehrkraft nur für die tatsäch- lich geleisteten Unterrichtsstunden bezahlt wird, sie aus- gefallene Unterrichtsstunden nachholen muss und sie ein zusätzliches Honorar für die Teilnahme an Konferenzen erhält. Muss eine Lehrkraft ihre Tätigkeit auch tatsächlich ausüben, um ihr Honorar zu erhalten, so trägt sie in die- sem Sinne auch ein Unternehmer(Entgelt-)risiko (BSG 12 RK 26/79, Orientierungssatz 1). 7. Ist der Senat bereit, die Umstellung auf Einzelab- rechnung vorerst auszusetzen, um einen Beitrag zum Abbau des Bearbeitungsstaus an den Musikschulen zu leisten und damit die akut allseitig als katastrophal be- schriebene Lage in den Musikschulverwaltungen wenigs- tens etwas abzudämpfen? Zu 7.: Der Senat sieht aufgrund der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften weder Grund noch Anlass, die Bestimmungen der AV Honorare Musikschulen aus- zusetzen. 8. Treffen Gerüchte zu, dass auch bei den Gebühren für den Musikschulunterricht eine Abkehr von Pauscha- labrechnungen hin zu Einzelstundenabrechnung in Pla- nung ist? Wenn ja, hat der Senat bedacht, dass eine solche Regelung die Musikschulen weiter über ihre Grenzen hinaus belasten würde? Zu 8.: Dem Senat sind solche Gerüchte nicht bekannt. 9. Wie sollen nach Auffassung des Senats die Bezirke das Dilemma auflösen, dass sie einerseits durch die De- ckelung der Vollzeitäquivalente auf 20.000 weiter Perso- nal abbauen müssen, in den Verwaltungen der bezirkli- chen Musikschulen, wie an vielen anderen Stellen, nun aber akut Personal fehlt, zumal die entstandene Mehrar- beit auch noch durch den Senat verursacht wurde? Zu 9.: Bereits vor Erlass der neuen Ausführungsvor- schriften über Honorare hat eine Pflicht zur exakten Leis- tungsabrechnung auf Basis der tatsächlich erteilten Unter- richtsstunden bestanden. Berlin, den 20. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mrz. 2014)