Drucksache 17 / 13 383 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 11. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2014) und Antwort Aufklärung der Schüler/-innen über ihre Rechte: Schüler/-innengremien auf Landes- und Bezirksebene Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Schüler/-innengremien auf Landes- und Bezirksebene sind dem Senat bekannt? 2. Welchen Kenntnisstand hat der Senat über die Or- ganisation und Zusammensetzung der Schüler/-innen- gremien auf Landes- und Bezirksebene? 3. Wie konstituieren sich Schüler/-innengremien auf Bezirks- und Landesebene? Zu 1. bis 3.: Nach § 110 Absatz 1 Schulgesetz wird in jedem Bezirk ein Bezirksschülerausschuss gebildet. Dem Bezirksschülerausschuss gehören nach § 110 Absatz 2 Satz 1 Schulgesetz die nach § 85 Absatz 4 Nr. 2 Schulge- setz gewählten Schülerinnen und Schüler der Schulen im Bezirk an (zwei Schülerinnen/Schüler je Schule). Sofern an staatlich anerkannten Ersatzschulen Sprecherinnen und Sprecher der Schülerinnen und Schüler gewählt wurden, gehören je zwei von ihnen dem jeweiligen Bezirksschü- lerausschuss mit beratender Stimme an. Nach § 112 Absatz 1 Schulgesetz wird für die berufli- chen Schulen ein Schülerausschuss Berufliche Schulen gebildet. Diesem gehören nach § 112 Absatz 2 Schulge- setz die nach § 86 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 Schulgesetz ge- wählten Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schu- len an. Sofern an staatlichen anerkannten Ersatzschulen Sprecherinnen und Sprecher der Schülerinnen und Schü- ler gewählt worden sind, gehören je zwei von ihnen dem jeweiligen Bezirksausschuss mit beratender Stimme an. Der Landesschülerausschuss (LSA) besteht aus den in den jeweiligen Bezirksschülerausschüssen gewählten zwei Schülerinnen und Schülern. Darüber hinaus gehören dem LSA von den Sprecherinnen und Sprechern der Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Er- satzschulen, die nach § 111 Absatz 1 Satz 3 Schulgesetz Mitglieder des Bezirksschulbeirats sind, zwei Schülerin- nen und Schüler mit beratender Stimme an. 4. Wie häufig haben sich in den letzten zehn Jahren auf Bezirks- und Landesebene Schüler/-innengremien konstituiert? Zu 4.: Die Bezirksausschüsse konstituieren sich jähr- lich, die Landesausschüsse alle zwei Jahre. 5. Welche konkreten Aufgaben haben welche Schü- ler/-innengremien auf Bezirks- und Landesebene? a) Wo sind diese festgelegt? Zu 5. und 5 a): Die Bezirksschülerausschüsse dienen der Wahrnehmung der Interessen der Schülerinnen und Schüler in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schu- len im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat (§ 110 Abs. 1 Schulge- setz). Der LSA dient der Wahrnehmung der schulischen In- teressen der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbil- denden Schulen gegenüber der für das Schulwesen zu- ständigen Senatsverwaltung und der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat (§ 114 Absatz 1 Schulgesetz). Der Schülerausschuss Berufliche Schulen dient der Wahrnehmung der schulischen Interessen der Schülerin- nen und Schüler der beruflichen Schulen sowie der Vor- bereitung und Koordinierung der Arbeit im Beirat Beruf- liche Schulen (§ 112 Absatz 1 Schulgesetz). 6. Welche konkreten Befugnisse haben welche Schü- ler/-innengremien auf Bezirks- und Landesebene? a) Wo sind diese festgelegt? Zu 6. und 6 a): Anders als dem Bezirksschulbeirat und dem Landesschulbeirat, denen jeweils schulgesetzlich bestimmte Mitwirkungsaufgaben unmittelbar zugewiesen sind, regelt das Schulgesetz keinen Auskunftsanspruch der Bezirksschülerausschüsse und des LSA gegenüber Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 383 2 dem Bezirksamt oder der Schulaufsichtsbehörde (§ 111 Absatz 2 Satz 2 und § 115 Absatz 3 Satz 2 Schulgesetz). Ungeachtet des fehlenden gesetzlichen Anspruchs erkennt die Schulaufsichtsbehörde jedoch das legitime Interesse auch des LSA an Informationen und Auskünften an und beantwortet stets die an sie gestellten Anfragen. 7. Welche konkreten Möglichkeiten haben Schüler/- innengremien auf Landes- und Bezirksebene, um Schü- ler/-innen über ihre Rechte aufzuklären? Zu 7.: Der LSA hat im Jahr 2013 unterstützt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft einen Leitfaden für Schülervertreterinnen/Schülervertreter herausgegeben und gemeinsam mit dem Landesschülerrat Brandenburg einen gemeinsamen Seminartag organisiert. Insbesondere der Austausch in den Gremien dient so- wohl dem Erfahrungs- und Informationsaustausch der jeweiligen Schülervertreterinnen und Schülervertreter untereinander als auch der Weitergabe von Ergebnissen und Erkenntnissen in die weiteren Schülergremien und in die gesamte Schülerschaft. Darüber hinaus können die Gremien beispielsweise auch über eine Homepage um- fangreiche Informationen über die Rechte von Schülerin- nen und Schüler bereitstellen. 8. Welche aktuellen konkreten Forderungen, Anfragen und Anträge der Schüler/-innengremien auf Landes- und Bezirksebene sind dem Senat bekannt? Zu 8.: Der letzte Beschluss des LSA, der der Schul- aufsichtsbehörde mit der Bitte um Stellungnahme vorge- legt wurde, ist vom 15.10.2013 und beinhaltete die Forde- rung, dass alle Schulen bis sechs Wochen nach Schuljah- resbeginn ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Be- zirksschülerausschüsse an die Geschäftsstelle des Bezirks melden müssen. Darüber hinaus fordert der LSA regelmäßig eine Er- höhung der ihm vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Gegebenenfalls weitere aktuelle Forderungen, Anfra- gen und Anträge der Schülergremien sind dem Senat nicht bekannt. 9. Wie bewertet der Senat die aktuellen Forderungen des Landesschülerausschusses? a) Wie bewertet er insb. die Forderung des Landes- schülerausschusses, dass am Anfang des Schuljahres die Schüler/-innen der Sekundarstufe 1 über die Arbeit der Schülervertretung an der Schule informiert wird und für eine Mitwirkung geworben wird? Zu 9 und 9 a).: Der Senat bewertet die Arbeit des LSA grundsätzlich positiv und unterstützt den LSA bei der Umsetzung seiner Forderungen im Rahmen seiner Mög- lichkeiten. Der LSA hat der Schulaufsichtsbehörde den Beschluss vom 17.12.2013 „Maßnahmen zur Aufklärung der Schüler über die Schülervertretung auf Bezirks- und Landes- ebene“ auf Nachfrage anlässlich der vorliegenden Schriftlichen Anfrage bekannt gegeben. Die Forderung nach mehr Informationen über die Mitwirkungsgremien der Schülerinnen und Schüler auf der Ebene der Einzelschule unterstützt die Schulaufsichtsbehörde. Dabei muss jedoch die Frage der Umsetzung der Einzelschule überlassen bleiben. 10. Wie häufig und wie regelmäßig hat sich der Senat im Jahr 2013 mit dem Landesschülerausschuss getroffen und welche Themen wurden jeweils diskutiert? Zu 10.: Frau Senatorin Scheeres hat am 26.4.2013 bei der Klausurtagung des LSA ein Grußwort gesprochen und sich am 26.8.2013 mit der damaligen Vorsitzenden des LSA zu einem Gespräch getroffen. Darüber hinaus haben auf Anfrage des Vorstandes des LSA mehrere Gespräche mit der Arbeitsebene der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft stattgefunden. 11. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 12. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 11. und 12.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)