Drucksache 17 / 13 388 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 12. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2014) und Antwort Lehrkräftemangel in Berlin II: Unterricht ohne Betreuung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Berichten zufolge gilt Unterricht in Randstunden und in der Oberstufe bereits als erteilt, wenn Schülerinnen und Schülern Aufgaben zur selbständigen Bearbeitung gestellt werden. Diese Stunden werden in der Statistik zum Unterrichtsausfall nicht erfasst, obwohl gar kein Unterricht stattgefunden hat. In welchem Umfang wurden im Schuljahr 2012/2013 Aufgaben zur selbständigen Bearbeitung anstellte von Unterricht gestellt (Anteil am insgesamt an der Berliner Schule zu erteilenden Unter- richt)? Zu 1.: Diese Berichte sind dem Senat nicht bekannt. In den Unterlagen zur Unterrichtsausfallstatistik ist eindeutig geregelt, wann eine zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunde als vertreten gezählt wird bzw. diese als Ausfallstunde auszuweisen ist. Die sog. Stillbeschäfti- gung oder eine Betreuung durch Erzieherinnen/Erzieher sind keine Unterrichtsvertretung, hier handelt es sich um Stunden, die zum Unterrichtsausfall gezählt werden. Die- se Regelungen liegen allen öffentlichen Schulen vor. Die „Vertretung durch Aufgaben“ ist in den ausführlichen Ausfüllhinweisen eindeutig wie folgt geregelt: „Besonderheiten der Sekundarstufe II - Kursphase Falls in Einzelfällen Unterrichtsstunden zur Vertre- tung anfallen, diese jedoch nicht vertreten werden, son- dern die Schüler/-innen für diese Stunden z.B. For- schungsaufgaben erhalten; in der Schul-Bibliothek re- cherchieren, Projekte in der Schule vorbereiten und somit gleichfalls kein Unterrichtsausfall eintritt, dann sind die vertretenen Stunden unter der Kategorie ”Sonstige Maßnahmen ” zu erfassen. ACHTUNG: Diese Regel gilt nur für die Kursphase. In allen anderen Jahrgangsstufen kann die ”Stillbeschäftigung ”/ Aufgabenerteilung nicht als Unterrichtsvertretung gewertet werden. In solchem Fall führt dieses immer zu Ausweis als Unterrichtsausfall.“ Im Schuljahr 2012/13 sind von fast 500.000 zu ertei- lenden Unterrichtswochenstunden rund 5.100 Unterricht- wochenstunden durch „Sonstige Maßnahmen“ vertreten worden. Wie viel Stunden hiervon auf den Umfang „Vertretung durch Aufgaben“ entfallen, ist nicht bekannt. 2. Ist der Senat tatsächlich der Auffassung, dass das Erarbeiten von Aufgaben ohne Betreuung als Unterricht gewertet werden kann? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Der Senat ist der Auffassung, dass die oben ge- nannte Verfahrensweise für alle Beteiligten eine nach- vollziehbare Gültigkeit besitzt. 3. Wie stellt der Senat die Qualität der Lernprozesse bei einem solchen Unterricht ohne Lehrkraft sicher? Zu 3.: Wenn es sich um keinen Unterricht handelt, er- übrigt sich die Frage. 4. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 5. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 4. und 5.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)