Drucksache 17 / 13 390 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 12. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2014) und Antwort Lehrkräftemangel in Berlin IV: Auswirkungen auf das Referendariat Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Anzahl der Referendariatsplätze wurde in der jüngeren Vergangenheit mehrfach erhöht. Wie hoch ist der Anteil des von Referendaren gegebenen Unterrichts am gesamt an der Berliner Schule erteilten Unterricht aktuell? Zu 1.: Im aktuellen Schuljahr beträgt der Anteil der von den Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärtern selbstständig erteilten Unterrichtstunden an den insgesamt erteilten Unterrichtsstunden der öffentlichen Schulen 2,2 vom Hundert. 2. Wie hoch war dieser Anteil in den Jahren 2004 bis 2013 (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Zu 2.: Die ermittelten Werte sind in den letzten zehn Jahren nahezu konstant gewesen. Nachfolgend werden diese für ausgewählte Schuljahre dargestellt. Schuljahr 2004/05 2008/09 2012/13 2013/14 Anteil der durch Lehramtsanwärterin- nen/Lehramtsanwärter an öffentlichen Schulen selbst- ständig erteilten Unterrichtsstunden an den insgesamt erteilten Unterrichtsstunden in % 1,9 1,9 2,3 2,2 3. Referendare werden den Schulen mit der vollen Anzahl der von ihnen zu unterrichtenden Unterrichts- stunden auf den Lehrkräftebedarf der Schule angerechnet. Wie sollen Anfänger/innen betreut werden, wenn eine Doppelsteckung mit erfahrenen Kolleginnen und Kolle- gen zumindest im ersten Ausbildungshalbjahr mit der Anrechnung der Referendare auf den Lehrkräftebedarf von Beginn an strukturell und organisatorisch unmöglich gemacht wird? Zu 3.: Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden mit sieben Unterrichtsstunden wöchentlich auf die in der jeweiligen Ausbildungsschule zu erteilenden Unter- richtsstunden angerechnet. Die Ausbildungsverpflichtun- gen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an den Ausbildungsschulen bestehen aus zehn Wochenstun- den Ausbildungsunterricht sowie der Mitwirkung bei schulischen Veranstaltungen. Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehr- amtsanwärter ist in der Verordnung über den Vorberei- tungsdienst und die Zweite Staatsprüfung vom 28. Okto- ber 2011 geregelt. Dort ist im § 7 festgelegt, dass die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Auszubildenden berät und unterstützt. Die Schulleiterin oder der Schullei- ter kann dazu Lehrkräfte als Mentorinnen und Mentoren beauftragen, die die Schulleiterin bzw. den Schulleiter in der Betreuung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramts- anwärter unterstützen. Diese Unterstützung dient der Orientierung an der Schule und nicht der Ausbildung, die durch die Seminarleiterinnen/Seminarleiter und die Fach- seminarleiterinnen/Fachseminarleiter erfolgt. Ob in einer Ausbildungsschule eine sog. Doppelste- ckung für die betreuende Lehrkraft und die Lehramtsan- wärterin bzw. den Lehramtsanwärter genutzt wird, ist eine organisatorische Entscheidung, um der Lehramtsanwärte- rin oder dem Lehramtsanwärter eine Möglichkeit für das Unterrichten zu eröffnen. Angestrebt wird aber, dass die Auszubildenden möglichst rasch selbstständig unterrich- ten sollen, da auf diese Weise die Entwicklung notwendi- ger beruflicher Kompetenzen am besten gefördert wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 390 2 4. Wie stellt der Senat unter diesen Bedingungen ein Mindestmaß an Unterrichtsqualität des von Anfängern erteilten Unterrichts sicher, wenn doch der Unterricht in weiten Teilen unbegleitet stattfindet weil Kolleginnen und Kollegen keine Ressourcen für eine Begleitung der Refe- rendare zur Verfügung stehen? Zu 4.: Durch den Vorbereitungsdienst sollen die Lehr- amtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Fähigkeit zu selbstständigem beruflichen Handeln in Schule, Unter- richt und Erziehung erwerben und befähigt werden, Ent- wicklungsprozesse der Schulen mitzugestalten. Der Vor- bereitungsdienst in Berlin ist deshalb so organisiert, dass die Ausbildungsveranstaltungen kontinuierlich, wöchent- lich stattfinden und die Möglichkeit gegeben ist, die Fra- gen einzubeziehen, die die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter aufgrund von Erlebnissen im Unter- richt mitbringen. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter nehmen wöchentlich an Veranstaltungen des Allgemeinen Seminars und an den Sitzungen der beiden Fachseminare, denen sie aufgrund ihrer Fächer zugeordnet sind, teil. Dort werden konsequent schulpraktische Themen behan- delt, die unmittelbaren Bezug zur Unterrichtsplanung und -durchführung haben. Hinzu kommt, dass der Vorberei- tungsdienst mit einem 30-stündigen Einführungsseminar beginnt, um den Lehramtsanwärterinnen und Lehramts- anwärtern von Beginn an Hilfe, Rat und Ausbildung für ihre Unterrichtstätigkeit zu geben. Hinzu kommt, dass die Ausbilderinnen und Ausbilder die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter regelmäßig im Unterricht besu- chen. Von einer Unterrichtserteilung durch Lehramtsan- wärterinnen und Lehramtsanwärter, die in weiten Teilen unbegleitet ist, kann im Berliner Vorbereitungsdienst nicht die Rede sein. 5. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 6. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 5. und 6.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2014)