Drucksache 17 / 13 391 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 11. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2014) und Antwort Wie will der Senat den Sanierungsstau der Berliner Schulen in Zukunft abbauen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Synopse der Antworten auf die Berichtsauf- träge aller Fraktionen zum Entwurf des Haushalts 2014/2015 schreibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, dass die Schulen in bezirklicher Trägerschaft einen Sanierungsstau von 864 Mio. EURO ausweisen. Am 03.03.2014 berichtete Senatorin Scheeres auf dem Leserforum der Berliner Morgenpost im Scha- dow-Gymnasium über einen Sanierungsstau von 800 Millionen EURO. Wie hoch ist der aktuelle Sanierungs- stau der Schulen in bezirklicher Trägerschaft genau? 2. Wie hat sich der Sanierungsstau der Schulen in be- zirklicher Trägerschaft insgesamt in den letzten fünf Jah- ren entwickelt? 3. Cerstin Richter-Kotowski (CDU), Schulstadträtin von Steglitz-Zehlendorf berichtete auf dem Leserforum im Schadow-Gymnasium von einem Sanierungsstau in ihrem Bezirk von 160 Millionen EURO, verteilt auf 62 sanierungsbedürftige Schulen. Wie verteilt sich der in Frage 1 genannte Sanierungsstau der Schulen in bezirkli- cher Trägerschaft auf die Bezirke, auf wie viele und wel- che sanierungsbedürftigen Schulen pro Bezirk? Zu 1. bis 3.: Im Rahmen einer zum April 2012 abge- stimmten Statuserhebung wurde von den Bezirken für alle Schulstandorte in bezirklicher Trägerschaft ein Bedarf an Umbau und Qualifizierung von Schulgebäuden (einschl. Brandschutz, energetischer Sanierung etc.) von rd 1,4 Mrd. € ermittelt. Hiervon entfallen rund 860 Mio. € auf die Beseitigung des eigentlichen Sanierungsstaus. In An- betracht begrenzter personeller Ressourcen sowohl in den Bezirken als auch bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft konnte keine Aktualisierung erfolgen. In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13285 wurde auf die gleiche Frage geantwortet, dass die Mittel für die Sanierung von Schulanlagen eingesetzt wurden. 4. In welcher Höhe stehen den Bezirken für die Jahre 2014 und 2015 Mittel aus dem Schul- und Sportstättensa- nierungsprogramm zur Verfügung (bitte bezirklich auf- schlüsseln)? a) Wie verteilen sich die Mittel im Kapitel 1005/51915 des Haushalts 2014/2015 auf die Bezirke? Zu 4.: Der Anlage ist zu entnehmen, in welchem Um- fang die Bezirke im Jahr 2014 jeweils Förderung aus dem Schulanlagensanierungsprogramm (SSP) erhalten. 2015 stehen gleichfalls 62,3 Mio. € zur Verfügung; die konkrete Aufteilung nach Bezirken erfolgt im Sommer 2014 unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen. 5. Welche weiteren Mittel aus welchen weiteren Töp- fen stehen den Bezirken in welcher Höhe für die Jahre 2014 und 2015 zur Unterhaltung, für den Neu- oder Aus- bau und zur Sanierung von Schulen jeweils zur Verfü- gung? (bitte bezirklich aufschlüsseln) 7. Nach welchen konkreten Kriterien erstellen die Be- zirke zur Sanierung von Schulen Prioritätenlisten? (bitte bezirklich aufschlüsseln). Zu 5. und 7.: Diese Informationen liegen dem Senat nicht vor. 6. Wie hat sich die Höhe der Mittel pro Bezirk zur Un- terhaltung, für den Neu- oder Ausbau und zur Sanierung von Schulen insgesamt in den letzten fünf Jahren entwi- ckelt? (bitte bezirklich aufschlüsseln) Zu 6.: Die Planungszahlen hinsichtlich des baulichen Unterhalts sowie der Zuweisung für „Pauschale und Gezielte Investitionen“ unterscheiden nicht zwischen Schulen und sonstigen baulichen Anlagen der Bezirke, so dass die gewünschten Zahlen nicht geliefert werden können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 391 2 Für die Jahre 2009 bis 2011 waren die Bezirke um Angaben zu den Mitteln gebeten worden, die für die Sa- nierung und Instandhaltung in Schulen und Sportanlagen verausgabt worden sind. Im Rahmen der Vorlage der Senatsverwaltung für Finanzen an den Hauptausschuss vom 11. Mai 2012 (Rote Nr. 0520) wurde darüber be- richtet. Für die Jahre 2012 und 2013 erfolgten solche Abfragen nicht. 8. Laut dem Bericht der Berliner Morgenpost vom 05.03.2014 wünschte sich Stadträtin Richter-Kotowski auf dem genannten Leserforum, „gemeinsam mit dem Senat die Rechtsvorschriften zu überarbeiten und eine Gesetzesinitiative zu starten, so dass die Bauabläufe be- schleunigt werden können.“ Senatorin Scheeres „versprach , sich des Themas anzunehmen.“ Welche konkreten reformbedürftigen Gesetze, Verordnungen oder sonstigen Rechtsvorschriften verhindern aus der Sicht des Senats zurzeit die Beschleunigung von Bauabläufen an Schulen in bezirklicher Trägerschaft? Zu 8.: Die Umsetzung von Baumaßnahmen in bezirk- licher Trägerschaft ist ein komplexes Thema. Verzöge- rungen können aus den unterschiedlichsten Gründen re- sultieren, wie z.B. Haushaltssperren, mangelnde perso- nelle Kapazitäten, Überschreitung von Kostenansätzen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft ist zu dem Thema mit den Bezirken im Gespräch. 9. Mit welchen konkreten Maßnahmen will der Senat in Zukunft die Bezirke unterstützen, bis zum Ende der 17. Wahlperiode den Sanierungsstau an den Schulen in be- zirklicher Trägerschaft abzubauen? Zu 9.: Wie in der Beantwortung zu 1. – 3. ausgeführt, obliegt den Bezirken der Bau und die Unterhaltung der Schulen. Der Senat unterstützt sie dabei im Rahmen sei- ner Möglichkeiten durch Sonderprogramme wie das Schulanlagensanierungsprogramm (SSP), Städtebauför- dergelder etc. Darüber hinaus werden sie aktuell durch die Errichtung modularer Ergänzungsbauten (MEB) unter- stützt, die gleichfalls aus Landesmitteln finanziert werden und somit die Bezirkshaushalte entlasten. 10. An welchen konkreten Standorten sind aktuell Schulneubauten geplant? Zu 10.: Die geplanten Schulmaßnahmen sind der In- vestitionsplanung 2013 – 2017 zu entnehmen. Darüber hinaus ist im Jahr 2014 an folgenden Standorten die Er- richtung von MEB geplant: Pankow: 03G34 Mendel-Grundschule 03G22 Grundschule am Wasserturm 03G43 Grundschule Wilhelmsruh Lichtenberg: 11G17 Brodowin-Schule 11G14 Richard-Wagner-Grundschule 11G13 Karlshorster Grundschule Reinickendorf: 12G06 Hausotter-Grundschule 11. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 12. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 11. und 12.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2014) SenBildJugWiss Ref. II B Schulanlagensanierungsprogramm 2014 Anlage zu Frage 4 (Schriftl. Anfrage Nr. 17/13391) Gesamtumfang 64.300.000 � Schüler/innen an öffentlichen Schulen* 70%-Anteil 30%-Anteil Gesamt Mitte 25.076 3.884.300 � 1.664.700 � 5.549.000 � Friedrichshain-Kreuzberg 21.261 3.285.800 � 1.408.200 � 4.694.000 � Pankow 27.932 4.333.700 � 1.857.300 � 6.191.000 � Charlottenburg-Wilmersdorf 24.446 4.191.600 � 1.796.400 � 5.988.000 � Spandau 20.746 3.204.600 � 1.373.400 � 4.578.000 � Steglitz-Zehlendorf 28.485 4.421.200 � 1.894.800 � 6.316.000 � Tempelhof-Schöneberg 27.372 4.245.500 � 1.819.500 � 6.065.000 � Neukölln 27.079 4.200.000 � 1.800.000 � 6.000.000 � Treptow-Köpenick 18.806 2.898.700 � 1.242.300 � 4.141.000 � Marzahn-Hellersdorf 19.788 3.311.700 � 1.419.300 � 4.731.000 � Lichtenberg 19.923 3.075.800 � 1.318.200 � 4.394.000 � Reinickendorf 25.532 3.957.100 � 1.695.900 � 5.653.000 � Gesamt 286.446 45.010.000 � 19.290.000 � 64.300.000 � * abzüglich Schüler der zentral verwalteten Schulen S17-13391 S1713391-Anlage