Drucksache 17 / 13 397 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 12. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2014) und Antwort Das Streusalz macht die Straßenbäume kaputt! Und was macht der Senat dagegen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Auf die Kleine Anfrage Nr. 16/14764 vom 23. September 2010 und die Mündliche Anfrage Nr. 17/20207 vom 22. November 2012 mit ausführlichen Ausführungen zum Thema Tausalz wird verwiesen. Frage 1: Wie bewertet der Senat den Zusammenhang zwischen der Baumschädigung und Streusalzeinsatz? Antwort zu 1: Der Senat sieht noch keine akute Gefahr für die Gesundheit des Straßenbaumbestandes insgesamt. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schä- den im Einzelnen auftreten, da langfristige Belastungen durch Streusalz (Natriumchlorid) bei empfindlichen Baumarten wie Ahorn, Linde und Rosskastanien schüttere Kronen und langsames Absterben der Bäume verursa- chen. Natriumchlorid wird nicht abgebaut, sondern rei- chert sich je nach Witterungsverlauf im Boden an, so dass die Gefahr einer Schädigung der Pflanzen steigt. Insofern ist Streusalz eine echte Gefahr für die Straßenbäume. Die Auswirkungen der Verwendung von Streusalz auf die Vitalität der Straßenbäume, die unmittelbar an der Straße stehen, haben sich nach den Wintern der Jahre 2010/11, 2011/12 und 2012/13 verschlechtert. Das Pflan- zenschutzamt Berlin hat festgestellt, dass sich nach diesen Wintern die Symptome durch Auftausalze an den emp- findlichen Baumarten, z.B. Ahorn, verstärkt haben. An Standorten wie Mittelstreifen, Kreuzungen und Bushalte- stellen potenzieren sich die Schadsymptome; dies ist auch anhand höherer Chloridwerte im Boden belegbar. Frage 2: Gibt es ein Monitoring über die Wurzelschä- den bei Straßenbäumen bzw. Vegetation durch das Streu- salz? Wenn ja, wie sieht dies aus? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Das Pflanzenschutzamt Berlin unter- sucht seit der Einführung des Differenzierten Winter- dienstes zum Winter 2003/2004 im Auftrag der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) die Auswirkungen des Differenzierten Winterdienstes bezüglich der Stoffein- träge und einer möglichen Belastung durch das ausge- brachte Streusalz (NaCl) für Boden und Straßenbegleit- grün. Darüber hinaus erfasst das Pflanzenschutzamt Berlin seit 2010 im Rahmen eines eigenen Monitorings nichtpa- rasitäre Schäden an Straßenbäumen. Hierbei wird an bis zu 350 Straßenbäumen jährlich der Einfluss von Streusalz standort- und baumartenabhängig detaillierter untersucht. Einbezogen sind dabei auch, unter dem Aspekt der Kli- maveränderung, „Baumarten der Zukunft“ für die Stadt Berlin. Frage 3.: Plant die BSR die Reduzierung des Streu- salzeinsatzes bzw. sucht sie nach den Alternativen, wie die Stadt Hamburg es macht? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Auf Fahrbahnen einschließlich der auf ihnen verlaufenden Radfahrstreifen von Straßen der Ein- satzstufe 1 des Streuplans für die Durchführung des Win- terdienstes soll die BSR Schnee- und Eisglätte beseitigen. Hierzu wird als Auftaumittel Feuchtsalz FS 30 verwendet. Maximal dürfen je Einsatz 25 g/m² Feuchtsalz aufge- bracht werden. Diese Einschränkung der maximalen Aus- bringmenge gibt es deutschlandweit nur in Berlin. In anderen Städten liegen die maximalen Ausbringmengen bei 40 g/m² und höher. In Ausnahmefällen bei extremer Glätte ist eine Stre- ckenstreuung in der Einsatzstufe 1 möglich. Die BSR beschränkt den differenzierten Einsatz des Feuchtsalzes entsprechend den Witterungsverhältnissen auf das unbe- dingt erforderliche Maß. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 397 2 Darüber hinaus wird seit 2010 die neuste Technologie, Ausbringung von Tausalzlösung, bei der BSR angewen- det. Durch die Anwendung von Tausalzlösung kann bei vorbeugenden Maßnahmen und zur Beseitigung von ge- ringer Eisglätte bzw. Reif bis zu 60 % Salz je Einsatz eingespart werden. Der Einsatz von Tausalzlösung ist auf Grund der Tauwirkung nur in Grenzwetterlagen möglich, so dass diese den Einsatz von FS 30 nicht ersetzen kann. Für jeden Streuplan werden vor Beginn der Wintersai- son Grenzwerte wie Tourenplanlänge, Streulänge sowie – breite und die maximale Ausbringmenge definiert. In einem eigens hierfür erstellten Monitoring werden diese Vorgabewerte für jeden Tourenumlauf nachgehalten. Bei Abweichungen, Über- wie auch Unterschreitungen zu den Vorgabewerten werden diese zeitnah ausgewertet. Bei technisch bedingten Abweichungen werden die Mängel umgehend behoben, alle anderen Abweichungen werden mit den Kraftfahrern umgehend ausgewertet und opti- miert. Der in Hamburg praktizierte Winterdienst wird nicht als Alternative für den Winterdienst in Berlin angesehen. In Hamburg wird der Winterdienst auf den Fahrbahnen nach den Regelungen des Hamburger Wegegesetzes von der Stadtreinigung Hamburg durchgeführt. Diese dürfen dabei Tausalz oder tausalzhaltige Mittel einsetzen. Der Einsatz ist dabei so gering wie möglich zu halten. Auf die Belange des Umweltschutzes ist besondere Rücksicht zu nehmen. Genauere Reglementierungen sind im Hambur- ger Wegegesetz nicht enthalten. Berlin, den 27. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2014)