Drucksache 17 / 13 403 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller und Uwe Doering (LINKE) vom 12. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2014) und Antwort Kinder-, Jugend- und Familienzentrum FEZ in der Wuhlheide – Eintrittspreise und Teilnahmegebühren Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Für welche Art von Veranstaltungen und Angeboten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien sowie für Kitagruppen und Schulklassen werden auf welcher Rechtsgrundlage im FEZ Eintrittspreise/Teilnahmegebühren erhoben (bitte Schwimmhalle gesondert betrachten)? 8. Für welche Veranstaltungen/Angebote wurden im Jahre 2013 im FEZ Eintrittspreise/Teilnahmegebühren in jeweils welcher Höhe erhoben? Zu 1. und 8.: Die Nutzerinnen und Nutzer der Angebote der Kinder- und Jugendfreizeitzentrum (FEZ) Wuhlheide - Landesmusikakademie - gBmbH werden für durch sie in Anspruch genommene Dienstleistungen und Angebote angemessen an den Kosten beteiligt. Die Gesellschaft darf laut Gesellschaftervertrag keinen Gewinn erstreben und muss wirtschaftlich handeln. Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung sind deshalb Einnahmen zu erwirtschaften. Eine Auflistung für das Jahr 2013 ist der beiliegenden Anlage zu entnehmen. 2. Nach welchen Kriterien wird von wem entschieden, für welche Veranstaltungen/Angebote und in jeweils welcher Höhe im FEZ Eintrittspreise/Teilnahmegebühren erhoben werden? 5. Welche soziale Staffelung erfolgt bei der Gestaltung der Eintrittspreise/Teilnahmegebühren und wer partizipiert davon? Zu 2. bis 5.: Die Höhe der Kostenbeteiligung orientiert sich an den für die jeweilige Veranstaltung oder das Angebot erbrachten Aufwendungen. Über die Höhe entscheidet die Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide – Landesmusikakademie - gBmbH in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Für die Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen wird in der Regel eine Ermäßigung von 25 - 30 % gewährt. Die erhobenen Entgelte bewegen sich im Berliner Vergleich im unteren Bereich, um zu vermeiden, dass potenzielle Nutzerinnen und Nutzer aus Kostengründen die Angebote nicht wahrnehmen können. 6. In welcher Höhe wurden seit 2011 jährlich Einnahmen aus Eintrittspreisen/Teilnahmegebühren für Veranstaltungen erzielt und welchen prozentualen Anteil hatten diese Einnahmen jeweils pro Jahr am Finanzierungsbedarf des FEZ (bitte Einnahmen aus Nutzung der Schwimmhalle gesondert ausweisen)? Zu 6.: Die Einnahmen aus Eintrittspreisen/Teilnahmegebühren für Veranstaltungen und die prozentualen Anteile am Finanzierungsbedarf gestalteten sich wie folgt: Jahr 3. Wie und nach welchen Kriterien wird bei der Gestaltung der FEZ-Eintrittspreise/ Teilnahmegebühren gesichert, dass deren Höhe nicht dazu führen, dass Familien wegen ihrer sozialen Lage bzw. Kinder und Jugendliche von der Nutzung der FEZ-Angebote ausgeschlossen werden? 4. Wie bewertet der Senat die Erhebung von Eintrittspreisen/Teilnahmegebühren im FEZ sowie deren Höhe im Hinblick auf deren soziale Verträglichkeit? 2011 2012 2013 Einnahmen aus Eintrittspreisen insgesamt 1.227.069,€ 1.184.981,€ 1.255.458,€ Einnahmen aus Eintrittspreisen Schwimmhalle 283.921,- € Prozentualer Anteil am Finanzierungsbedarf des FEZ 25,0% 290.208,- € 23,5% 352.184,- € 24,0% Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 403 7. Welche Vorgaben hat das Land Berlin dem FEZ im Hinblick auf Art und Höhe der Einnahmen aus Eintrittspreisen/Teilnahmegebühren sowie deren Anteil am Gesamtfinanzbedarf auferlegt und ist das FEZ bei der Erzielung der Einnahmen diesen Anforderungen gerecht geworden? Zu 7: Die Geschäftsführung ist gemäß einer Zielvereinbarung beauftragt, 25 % der Aufwendungen aus Einnahmen zu erwirtschaften. 9. Wie bewertet der Senat Forderungen, für die Nutzung von Angeboten des öffentlich finanzierten FEZ grundsätzlich auf die Erhebung von Eintrittspreisen/Teilnahmegebühren zu verzichten? Zu 9: Wesentlich für soziale Infrastruktur bleibt die Angemessenheit der Entgelte, die auch Nutzergruppen mit geringem Einkommen eine Teilnahme ermöglichen soll. Berlin, den 27. März 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2014) 2