Drucksache 17 / 13 406 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger und Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 05. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2014) und Antwort Wo bleiben die Studierendenwohnungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im April 2013 hat der Regierende Bürgermeister Wowereit 5000 zusätzliche Wohnheimplätze in Berlin versprochen. Wann, Wo und Wie werden diese entstehen? Bitte Planung nach Vorgehensweise (Wohnungsbeschaf- fung im Bestand bzw. Neubau) und zeitlicher Abfolge darlegen. Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erarbeitet derzeit eine Senatsvorlage, die wesentliche Eckpunkte zur Schaffung zusätzlichen stu- dentischen Wohnraums enthält. Darüber hinaus hat der Liegenschaftsfonds dem Studentenwerk Berlin eine Liste mit Grundstücken übergeben, die das Studentenwerk auf die Eignung für studentischen Wohnraum geprüft hat. Für 5 Grundstücke aus dem Liegenschaftsfonds wurden erste Baukörperplanungen und Kostenschätzungen vorgenom- men. Die Frage der Realisierung wird jedoch im Rahmen der Senatsvorlage zu klären sein. 2. Welche Mittel, in welcher Höhe stellt der Senat in diesem Jahr und dem kommenden Jahr dem Bereich des studentischen Wohnens zur Verfügung? Bitte nach Art, Höhe und Verwendung der Mittel aufschlüsseln. Zu 2.: Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind keine zu- sätzlichen Mittel für die Schaffung studentischen Wohn- raums enthalten. 3. Wie viele zusätzliche Wohnheimplätze mit einer für Studierenden erschwinglichen Miete in Höhe von maxi- mal 224 Euro monatlicher Warmmiete (siehe rote Num- mer 1018 A), können zu Beginn des Sommersemesters 2014 zur Verfügung gestellt werden? Zu 3.: Über das Studentenwerk Berlin werden zum Sommersemester 2014 keine zusätzlichen Wohnheimplät- ze zur Verfügung gestellt. Dies ist schon deshalb nicht möglich, da zwischen Planung und Fertigstellung solcher Bauvorhaben üblicherweise mehrere Jahre einzuplanen sind. 4. Wie viele Wohnungen auf dem unter 3. genannten Mietniveau werden bis Ende des Jahres 2014 verfügbar sein? Zu 4.: Wie unter Frage 1 berichtet, befindet sich die dazugehörige Senatsvorlage derzeit in der Erarbeitung. Zunächst muss der Senat dazu einen Beschluss fassen, bevor die Umsetzung erfolgen kann. Derzeit ist daher keine Aussage möglich, inwieweit bis zum Ende des Jahres 2014 bereits zusätzliche Wohnheimplätze geschaf- fen werden können. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass zwischen Planung und Fertigstellung solcher Bauvorha- ben üblicherweise mehrere Jahre einzuplanen sind. 5. Welche öffentlichen Liegenschaften stellt der Senat dem Neubau von preisgünstigen Studierendenwohnungen zur Verfügung? Bitte aufschlüsseln nach Bezirk, Lage, Menge und zu erwartender Miethöhe der geplanten Woh- nungen. Zu 5.: Wie unter Frage 1 berichtet, hat der Liegen- schaftsfonds Berlin dem Studentenwerk eine Liste mit Grundstücken übergeben, die das Studentenwerk auf Eignung für studentischen Wohnraum geprüft hat. Das Studentenwerk hat bereits für 5 Grundstücke aus dem Liegenschaftsfonds erste Baukörperplanungen und Kosteneinschätzungen vorgenommen. Konkret sind fol- gende 5 Objekte beim Liegenschaftsfonds für das Studen- tenwerk reserviert:  2 Grundstücke in der Amrumer Straße (Bezirk Mitte - Wedding, insgesamt für beide Objekte ca. 180 - 200 Plätze)  1 Grundstück in der Buschallee (Bezirk Pankow - Weißensee, ca. 140 Wohnplätze)  1 Grundstück in der Nordbahnstraße (Bezirk Mitte - Wedding, zwischen 100 und 200 Plätze, je nach Entscheidung des zuständigen Bauamtes)  1 Grundstück Steglitzer Damm (Bezirk Steglitz, ca. 70 Plätze). Für alle Projekte gilt, dass die Miethöhe erst nach konkreter Planung und in Abhängigkeit von der Art der Finanzierung ermittelbar ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 406 2 6. Durch welche Mittel oder durch welchen Träger wird die Herrichtung und Sanierung und ggf. Umbau der bereitgestellten Objekte zu studentischen Wohnheimplät- zen finanziert? Wenn die Kosten durch das Studenten- werk finanziert werden, gehen die Liegenschaften in das Eigentum des Studentenwerkes über oder bleiben sie im Besitz des Landes? Zu 6.: Diese Fragen sind im Rahmen der unter 1. ge- nannten Senatsvorlage zu klären. 7. Wie bewertet der Senat die Forderung des Studen- tenwerkes, eine Kreditfinanzierung für die Schaffung von Wohnraum durch das Studentenwerk zuzulassen? Zu 7.: Auch diese Frage ist im Rahmen der unter 1. genannten Senatsvorlage zu klären. 8. Über welche privat finanzierten Neubauprojekte für studentisches Wohnen ist der Senat informiert und wie hoch sind die voraussichtlichen Mieten in diesen Objek- ten? Bitte nach Bezirk, Lage der Bauprojekte und zu erwartender Miethöhe aufschlüsseln. Zu 8.: Dazu kann keine Aussage getroffen werden, da der Senat nur auskunftsfähig zu den vom Studentenwerk betriebenen Studentenwohnheimen ist. 9. Sieht der Senat Möglichkeiten für eine Kooperation zwischen privaten Investoren und dem Studentenwerk Berlin bei der Schaffung preiswerten Wohnraums für Studierende und wie könnten solche Kooperationen aus- sehen? Zu 9.: Kooperationen zwischen privaten Investorinnen und Investoren und dem Studentenwerk Berlin bei der Schaffung preiswerten Wohnraums für Studierende sind dem Senat nicht bekannt. Darüber hinaus wird diese Fra- ge im Rahmen der unter 1. genannten Senatsvorlage zu klären sein. 10. Wie will der Senat dafür Sorge tragen, dass so- wohl die durch das Berliner Studentenwerk geschaffenen Studentenwohnungen als auch privat finanzierte dauerhaft für die Mehrheit der Studierendenschaft erschwinglich bleiben? Zu 10.: Die Schaffung von kostengünstigem und ge- eignetem Wohnraum für Studierende ist ein wichtiges politisches Ziel. Die konkreten Miethöhen können erst nach konkrete- ren Planungen und in Abhängigkeit von der Art der Fi- nanzierung ermittelt werden. 11. Wie viele zusätzliche Wohnungen für Studierende, die im unter 3. genannten Mietniveau liegen werden bis 2014 in direkter Nähe (10-15 Fahrminuten) der Berliner Hochschulstandorte entstehen? Bitte nach Bezirk, Lage, Menge der Wohnungen am jeweiligen Standort, und zu erwartender Miethöhe aufschlüsseln. Zu 11.: Siehe Antwort zu Frage 3. 12. Inwieweit wurden die öffentlichen Wohnungsbau- gesellschaften in die Schaffungen preiswerten studenti- schen Wohnraumes im Bestand und beim Neubau einbe- zogen? Mit welchem Ergebnis? Zu 12.: Zwischen den wirtschaftlich eigenständigen sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften und dem Berliner Senat wurde im September 2012 das „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ geschlossen. Im Rahmen des Mietenbündnisses verpflich- ten sich die sechs Wohnungsbaugesellschaften, die ca. 17 Prozent des Berliner Mietwohnbestandes bewirtschaften, zu einem umfassenden Maßnahmenbündel, das auch die Unterstützung studentischen Wohnens in Berlin ein- schließt. Neben der Beschränkung von Mieterhöhungen nach § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der bevor- zugten Vermietung an Haushalte mit Wohnberechti- gungsscheinanspruch und besonderen Härtefallregelungen für Haushalte in schwierigen Situationen wird auch das studentische Wohnen als eine vorrangige Aufgabe der städtischen Wohnungsbaugesellschaften festgelegt. Auf dieser Grundlage wurden allein im Jahr 2013 ins- gesamt mit 1.381 Haushalten von Studierenden, Auszu- bildenden sowie Schülerinnen und Schülern neue Miet- verträge durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaf- ten abgeschlossen. Darüber hinaus wird mit neuen Koope- rationsformen und Formaten der städtischen Gesellschaf- ten im Rahmen von Netzwerken mit unterschiedlichen Partnern aus der Wohnungswirtschaft (Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., Mieter- verein etc.) zusammen mit dem Studentenwerk die Förde- rung des studentischen Wohnens in vielfältigen Formen vorbereitet und umgesetzt. Im Rahmen der unter 1. ge- nannten Senatsvorlage ist eine Fortschreibung und ggf. Flankierung der in diesem Zusammenhang bereits entwi- ckelten Maßnahmen vorgesehen. Berlin, den 31. März 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2014)