Drucksache 17 / 13 410 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 14. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2014) und Antwort Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der desaströsen Vorbereitung der Verwaltungen auf das Supportende von Windows XP? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wenn die Senatsverwaltung für Inneres und Sport in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 17/13130 die dezentrale Verantwortung so betont, warum hat sie diese in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich nicht wahrgenommen und vor dem Supportende von Windows XP dafür gesorgt, dass die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Fachverfahren Automation im Standesamt (AUTISTA), Einwohnerfachverfahren Meldesoftware (MESO) und Verfahren für nichtverkehrsrechtliche Ord- nungswidrigkeiten (NOWI) termingerecht freigegeben werden? Welche Gründe führten für die in der Frage aufgeführten Fachverfahren zu den Verzögerungen? Zu 1.: Das Landesamt für Bürger und Ordnungsange- legenheiten (LABO) geht als Verfahrensverantwortlicher für die Fachverfahren davon aus, dass die Freigabe für den Einsatz von MESO, AutiSta und für NOWI unter Windows 7 im Zeitraum zwischen dem 01.05.2014 und dem 01.11.2014 (jährliche Regelupdatetermine im Ein- wohner- und Personenstandswesen) erklärt werden kann. Es bestehen zwangsweise vielfältige Interdependenzen und damit auch Abhängigkeiten von und zwischen den Fachverfahren (Software), den Lieferungen der Fachver- fahrensanbieter, den Verschlüsselungssystemen, den Herstellern der eingesetzten verfahrensspezifischen Kom- ponenten (z.B. Fingerabdruckleser, Änderungsterminal, Signaturkomponenten) und dem Betriebssystem. Er- schwert wird die Umstellung zusätzlich durch die Anfor- derung zur kumulierten Lauffähigkeit mehrerer Fachver- fahren auf einem Personalcomputer (Arbeitsplatz). Daher ist eine präzise Orchestrierung des Umstellungstermins des Betriebssystems erforderlich, der in Abhängigkeit von den Regelupdates stehen muss. Spätestens zum 01.11.2014 wird nur noch unter Windows 7 getestet und freigeben. Für die Bezirke be- deutet dies, dass sie in der Zeit zwischen Freigabe der IT- Verfahren für Windows 7 und dem nächsten Software- Update alle betroffenen Arbeitsplätze durch die dezentra- len Infrastrukturbetreiber von Windows XP nach Windows 7 migrieren müssen. Der Verfahrensverant- wortliche hat die Bezirke zum geplanten Vorgehen ab September 2013 in den Fachrunden informiert. 2. Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen werden vom ITDZ Berlin für den Übergangszeitraum bis zur vollständigen Umstellung auf Windows 7 oder andere Betriebssysteme angeboten, wie in Antwort auf Frage 8 der Drs. 17/13130 in Aussicht gestellt? Welchen Effekt für die Sicherheit und Lauffähigkeit verspricht sich der Senat davon, wenn es sich hier wiederum um ein Angebot handelt, dessen Annahme auf freiwilliger Basis der be- troffenen Verwaltungen beruht? Zu 2.: Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) hat verschiedene Maßnahmen ergriffen und Informatio- nen bereitgestellt, die im Sinne eines temporären Notfall- pakets dazu beitragen können, entstehende Sicherheitsri- siken bis zur Aktualisierung von Windows XP für einen Übergangszeitraum zu reduzieren. Darüber hinaus hat das ITDZ einen verlängerten Sup- port für den Betrieb von Windows XP bis 2015 mit Microsoft Deutschland verhandelt und kann damit den Senats- und Bezirksverwaltungen im Land Berlin den sicheren Weiterbetrieb der Computer auch nach dem Auslaufen des offiziellen Microsoft-Supports anbieten. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat in der letzten Sitzung des Staatssekretärsausschusses zur Ver- waltungsmodernisierung und in einem nachfolgenden Schreiben alle Senats- und Bezirksverwaltungen noch- mals auf die mit dem weiteren Einsatz von Windows XP verbundenen Risiken und den daraus entstehenden drin- genden Umstellungsbedarf hingewiesen. In diesem Zu- sammenhang wurde auch deutlich formuliert, dass die oben aufgeführten Notfallmaßnahmen keinen Ersatz für die zwingend notwendige schnellstmögliche Ablösung von Windows XP bilden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 410 2 3. Wie gedenkt der Senat in den betroffenen Verwaltungen mit dem aktuellen Warnhinweis von Microsoft „Windows XP End of Support is on April 8th, 2014, Click Here to learn more“ umzugehen? 4. Wann wird die durch das Supportende von Windows XP erforderliche Umstellung der IT-Arbeits- plätze in der Berliner Verwaltung abgeschlossen sein? Zu 3. und 4.: Es wird auf die im Land Berlin beste- hende dezentrale Organisations- und Entscheidungs- struktur zum IT-Einsatz verwiesen. Es ist Aufgabe und Verantwortung der jeweiligen Senats- bzw. Bezirksver- waltung, in eigener Zuständigkeit die notwendigen Aktu- alisierungen der informationstechnischen Umgebungen durchzuführen. Das gilt insbesondere für die Windows- Migration. Ein Endtermin zur vollständigen Umstellung von Windows XP auf ein aktuelles Betriebssystem kann daher nicht angegeben werden. Der Umstellungsprozess ist in einigen Verwaltungen bereits abgeschlossen. 5. Wird der Senat, auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen zur Umstellung im Rahmen des Supporten- des von Windows XP, in seinem in Mitzeichnung be- findlichen Gesetzesentwurf zum Berliner E-Government- Gesetz dem Abgeordnetenhaus vorschlagen, eine zentrale IT-Steuerung durch einen Chief-Information-Officer (CIO) mit entsprechenden Befugnissen einzuführen und den geplanten IT-Lenkungsrat bestehend aus Landes- und BezirksvertreterInnen mit entsprechenden Entscheidungs- rechten auszustatten? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Das Gesetz über E-Government- und Organisa- tionsfragen (Berliner E-Government-Gesetz – EGovG Bln) liegt zurzeit in Form eines Referentenentwurfs vor und wird nach erfolgter Beschlussfassung im Senat beim Abgeordnetenhaus als Gesetzesvorlage eingebracht wer- den. 6. Ist der Senat bereit, über einen Strategiewechsel weg von proprietärer Software hin zu einer konsequenten Einführung von Open-Source-Software nachzudenken, um sich unabhängig von den Erneuerungszyklen proprie- tärer Softwareanbieter zu machen, die regelmäßig die Verwaltung vor ähnliche organisatorische, strategische und finanzielle Herausforderungen stellt, wie anlässlich des bevorstehenden Supportendes von Windows XP zum 8. April? Zu 6.: Ein Strategiewechsel im Sinne der Fragestel- lung ist nicht beabsichtigt. Nach Auffassung des Senats sind auch beim Einsatz von Open-Source-Software geordnete Prozesse zur Aktu- alisierung von Software notwendig. Es wird davon ausge- gangen, dass mit der Einführung des standardisierten IT- Arbeitsplatzes künftige Releasewechsel reibungsloser verlaufen. Die Grundlagen für den standardisierten IT- Arbeitsplatz werden gegenwärtig von der Senatsverwal- tung für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit mehre- ren Behörden sowie dem IT-Dienstleistungszentrum Ber- lin (ITDZ) und Fraunhofer FOKUS erarbeitet. Berlin, den 02. April 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2014)