Drucksache 17 / 13 416 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 13. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2014) und Antwort Insolvenz der Planer und die Auswirkungen auf die Kopernikus-Oberschule und die Luise Henriette Schule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Auswirkungen hat die Insolvenz der S. Ingenieurgesellschaft bmH auf die Baumaßnahmen bei der Kopernikus-Oberschule und bei der Luise Henriette Schule hinsichtlich a) Termineinhaltung, b) Kosten, c) Bauablauf und d) Schulbetrieb? Antwort zu 1a: Kopernikus-Oberschule: Das Büro S. Ingenieurgesellschaft mbH ist mit der vollständigen TGA -Planung und Bauleitung (Heizung/Lüftung/Sanitär –HLS- und Elektro –Elt-) für die Maßnahme KopernikusOberschule beauftragt. Die Leistungserbringung der S. Ingenieurgesellschaft mbH wurde am 28.02.2014 vollständig eingestellt. Der- zeit laufen Bestrebungen, schnellstmöglich ein Nachfol- gebüro für die Leistungserbringung zu binden. Sollte dieses nicht kurzfristig gelingen, können Terminverzüge eintreten. Luise Henriette Schule: Das Büro S. Ingenieurge- sellschaft mbH war vorbehaltlich der weiteren Finanzie- rung der Maßnahme bis zur Insolvenz ausschließlich mit der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) der Anlage- gruppen für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik (ohne Elektro- und Fernmeldetechnik) beauftragt. Insol- venzbedingte Terminverzüge zeichnen sich zurzeit nicht ab. Antwort zu 1b: Kopernikus-Oberschule: Durch die Insolvenz der S. Ingenieurgesellschaft mbH werden zu- sätzliche Kosten für Planungsleistungen anfallen. Der Vertrag mit der S. Ingenieurgesellschaft mbH basierte auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von 2009. Bei der Neubeauftragung muss die aktuelle HOAI 2013 zur Anwendung kommen. Mit der neuen HOAI sind die Honorarsätze um rd. 30% angehoben worden. Weitere Kosten sind für die Einarbeitung des Nachfolgebüros zu erwarten. Die Höhe der zu erwartenden Mehrkosten steht noch nicht abschlie- ßend fest. Die anfallenden Mehrkosten werden umgehend beim Insolvenzverwalter zur Aufnahme in die Insolvenz- liste angemeldet. Der Erfolg einer Erstattung wird jedoch als äußerst gering eingeschätzt. Luise Henriette Schule: Ein Teil der Mitarbeiter der S. Ingenieurgesellschaft mbH wird auf Bestreben des Insolvenzverwalters in die E. E. GmbH übernommen. Dies betrifft auch die am Projekt beteiligten Fachplaner, deren persönliche Qualifikation ein wesentliches Ent- scheidungskriterium im vorangegangenen Vergabeverfah- ren (VOF-Verfahren) war. In Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter wird an- gestrebt, einen Nachfolgevertrag mit der E. E. GmbH zu gleichen Konditionen abzuschließen, wie er mit der insol- venten S. Ingenieurgesellschaft mbH bestand. Damit wäre sichergestellt, dass kein Fachplanerwechsel stattfindet und dem Land Berlin keine Mehrkosten entstehen. Antwort zu 1c: Kopernikus-Oberschule: Die Insol- venz der S. Ingenieurgesellschaft mbH hat derzeit nur geringe Auswirkung auf den Bauablauf, da sich die Maß- nahme in der Phase der Erstellung der Bauplanungsun- terlagen befindet. Es sind geringfügige Planungsverzöge- rungen durch die Neubeauftragung und Einarbeitung des Nachfolgebüros zu erwarten. Luise Henriette Schule: Die Insolvenz der S. Ingeni- eurgesellschaft mbH hat derzeit nur geringe zeitliche Auswirkungen auf den Projektablauf. Wird das Verfahren entsprechend Pkt. 1b zum Abschluss gebracht, kann der Zeitverzug auf ca. 6 Arbeitswochen beschränkt werden. Antwort zu 1d: Kopernikus-Oberschule: Die Insol- venz der S. Ingenieurgesellschaft mbH hat derzeit keine Auswirkung auf den Schulbetrieb, da sich das Projekt noch in der Bauvorbereitung befindet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 416 2 Luise Henriette Schule: Die Insolvenz der S. Ingeni- eurgesellschaft mbH hat derzeit keine Auswirkungen auf den Schulbetrieb, da sich das Projekt noch in der Bauvor- bereitung befindet. Frage 2: Dürfen im weiteren Verlauf die Planungsun- terlagen des insolventen Planers verwendet und verwertet werden? Antwort zu 2: Kopernikus-Oberschule: Ja, die Un- terlagen werden weiterverwendet. Die Vorplanungsun- terlagen liegen geprüft vor. Weitere Unterlagen werden dem Nachfolgebüro zur Verfügung gestellt. Luise Henriette Schule: Ja, die Entwurfsplanungs- unterlagen können uneingeschränkt weiterverwendet werden. Berlin, den 27. März 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2014)