Drucksache 17 / 13 417 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 13. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2014) und Antwort Wie wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit am BER gesichert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Welche Maßnahmen hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bereits vorgenommen, um dem Ur- teil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2011 (1 BvR 699/06) gerecht zu werden? Antwort zu Frage 1: Zur Sicherstellung der Umset- zung des Urteils der Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2011 (1 BvR 699/06) hat die FBB in der Flughafenbenutzungsordnung für den BER klare Rege- lungen zu organisatorischen Anforderungen zur Durch- führung von Versammlungen am BER getroffen. Jeder Einzelfall wird unter Abwägung der Versammlungsfrei- heit und Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsfä- higkeit des Flughafens beurteilt. Im Land Brandenburg sind für die Anmeldung von Versammlungen grundsätz- lich die Polizeipräsidien zuständig. Frage 2: Werden auf dem Flughafen Berlin Branden- burg nach seiner Inbetriebnahme Flächen vorhanden sein, auf denen Kundgebungen und/oder Demonstrationen stattfinden können? Wenn ja, wo werden sich diese Flä- chen befinden und unter welchen Voraussetzungen kann auf dem Gelände/im Terminalbereich des Flughafens Berlin Brandenburg demonstriert werden? Antwort zu Frage 2: Im Rahmen der Gewährleistung der Versammlungsfreiheit obliegt es zunächst jedem Veranstalter zu entscheiden, wo er seine Demonstration durchführen möchte. Die zuständige Versammlungsbe- hörde wird durch Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls unter Abwägung aller betroffenen Interessen über den Ort sowie die ggf. notwendigen Auflagen für eine Demonstra- tion entscheiden. Berlin, den 24. März 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)