Drucksache 17 / 13 421 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 27. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2014) und Antwort Ungenutzte U- und S-Bahntunnel und – Stationen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche für den U-Bahn- oder S-Bahnverkehr errichteten, aber nicht genutzten Tunnel und Stationen, gibt es in Berlin an welchen Bahnhöfen? Frage 2: Wann wurden sie errichtet, seit wann wurden sie nicht mehr für den Bahnverkehr genutzt und in wel- chem baulichen Zustand befinden sich diese? Frage 3: Welche dieser Tunnel werden zeitweise oder ganzjährig seit wann von wem genutzt (z.B. Feuerwehr- Übungstunnel etc.)? Antwort zu 1, 2 und 3: Vorbemerkung: In der Zustän- digkeit des Senates liegen ausschließlich die Verkehrsan- lagen der U-Bahn. Insofern kann zu den Anlagen der im Bundeseigentum stehenden S-Bahnanlagen keine Aussage getroffen werden. Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusam- menhanges gemeinsam beantwortet. Die nachgefragten Angaben sind der beigefügten Auflistung der BVG auf der nächsten Seite zu entnehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 421 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 421 3 Frage 4: Was hält der Senat von Diskussionen in unse- rer Partnerstadt Paris, diese Art von Tunnel auszubauen und für Veranstaltungen, Events oder sogar als Schwimmhallen zu nutzen? Antwort zu 4: Grundsätzlich bedarf es vor einer Um- nutzung der planungsrechtlichen Beurteilung durch die Planfestsellungsbehörde sowie bezüglich der technischen Machbarkeit der Genehmigung der zuständigen Fachbe- hörde. In der Regel strebt der Baulastträger seit jeher eine sinnvolle Nutzung ungenutzter Bauwerksteile an (vgl. auch Antworten zu 1-3), sofern nicht die Zweckbestim- mung oder die baulichen Gegebenheiten dieser Grenzen setzen. Eine Prüfung kann nur im Einzelfall am konkreten Vorhaben erfolgen; eine pauschale Beantwortung ist nicht möglich. Frage 5: Unter welchen Umständen wären partielle „Tunnelöffnungen“ für die Bevölkerung, auch eine Option für Berlin? Antwort zu 5: In der Regel sind ungenutzte U-Bahn- anlagen in einem für die öffentliche Nutzung nicht ver- kehrssicheren baulichen Zustand. Von daher kann nur im Zusammenhang mit konkreten Vorhaben über Tunnelöff- nungen entschieden werden; eine pauschale Beantwor- tung ist nicht möglich. Berlin, den 27. März 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Apr. 2014)