Drucksache 17 / 13 422 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 14. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2014) und Antwort Verzögert der Senat rechtswirksamen Erbbaurechtsvertrag? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass bereits am 02.08.2012 die Träger AWO pro:mensch gGmbH und FSE Lankwitzer Werk- stätten gGmbH (neuer Name nach Umfirmierung LWerk gGmbH) Erbbaurechtsverträge über die in Berlin- Lankwitz gelegenen Flurstücke Kamenzer Damm 1, 1A bis L sowie Wedellstraße 28, Nr. 1298, 1299 und 1161 der Flur 1 abgeschlossen haben? Zu 1.: Ja. Der Bezirk hat als vertragsschließende Stelle des Landes Berlin anlässlich dieser Anfrage auf Nachfra- ge der Senatsverwaltung für Finanzen mitgeteilt, dass der Vertragspartner FSE Lankwitzer Werkstätten gGmbH in LWerk gGmH umfirmiert wurde. Die Abgeordnetenhaus- vorlage wird daher entsprechend angepasst. 2. Trifft es zu, dass das entsprechende Grundstück ext- ra geteilt wurde, damit sowohl mit der AWO pro:mensch gGmbH als auch mit der FSE Lankwitzer Werkstätten gGmbH möglichst schnell o.g. Erbbaurechtsverträge geschlossen werden konnten und dass die für die Teilung anfallenden Kosten von den genannten Trägern über- nommen wurden? Zu 2.: Da die Vergabe von Erbbaurechten an zwei Erbbauberechtigte erfolgen sollte, waren auch zwei Grundstücke zu bilden, an denen die Erbbaurechte bestellt werden konnten. Daher wurde das Grundstück für die Vergabe der Erbbaurechte in zwei Grundstücke geteilt. Die Kosten hierfür haben die genannten Träger als künfti- ge Erbbauberechtigte übernommen. 3. Trifft es zu, dass die Erbbaurechtsverträge schwe- bend unwirksam sind und wenn ja, warum? Zu 3.: Ja. Die Erbbaurechtsverträge wurden vorbehalt- lich der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin beurkundet. 4. Wann gedenkt der Senat eine entsprechende Vorla- ge, für die das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bereits die notwendige Zuarbeit an die Senatsverwaltung für Finan- zen geleistet hat, ins Abgeordnetenhaus einzubringen? Zu 4.: Der notwendige Abstimmungsbedarf ist abge- schlossen. Die Vorlagen werden dem Abgeordnetenhaus in Kürze unterbreitet. Berlin, den 01. April 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2014)