Drucksache 17 / 13 423 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller und Wolfgang Brauer (LINKE) vom 13. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2014) und Antwort EU-Förderperiode läuft aus – fehlende Finanzierung gefährdet Freiwilliges Soziales Jahr Kultur! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele junge Freiwillige befinden sich z.Z. im Freiwilligen Sozialen Jahr Kultur (FSJ Kultur), welche Gesamtkapazität hat dieses Angebot jährlich und wie wird es in Anspruch genommen? Zu 1.: Die Kapazität des durch die Kulturverwaltung geförderten Angebotes richtet sich nach der Zahl der zur Verfügung stehenden Einsatzstellen und der zur Verfü- gung stehenden Mittel. Im Freiwilligen Sozialen Jahr Kultur (FJS Kultur) 2013/2014 werden von der Kultur- verwaltung insgesamt 60 Freiwilligenplätze in Berlin kofinanziert, die – wie in jedem Jahr – vollständig mit interessierten Freiwilligen besetzt werden konnten. In den beiden Durchgängen zuvor waren es je 54 Freiwilligen- plätze, die ebenfalls vollständig besetzt wurden. Einen erheblichen Finanzbeitrag etwa in Höhe des sog. Ta- schengeldes und der Sozialabgaben tragen die Einsatzstel- len. 2. Durch wen und in welcher Höhe wird das FSJ Kul- tur seit wann jährlich gefördert und wie bewertet der Senat den Erfolg dieses Angebots für junge Menschen und Kultureinrichtungen? Zu 2.: Das FSJ Kultur wird seit dem Durchgang 2011/2012 von der Kulturverwaltung aus ESF-Mitteln des Programms Lernort Kultur (LOK) gefördert. Die Förde- rung beträgt nach dem Finanzierungsplan je Durchgang 200.000 €. Für den Durchgang 2013/2014 leisten der Bund in Höhe von rd. 36.000 € und die Einsatzstellen in Höhe von rd. 308.000 € weitere Finanzierungsbeiträge. Der Erfolg des Angebots wird von allen Beteiligten als gut eingeschätzt. Die Nachfrage von Jugendlichen nach einem Freiwilligenplatz ist hoch, die Einsatzstellen erhalten Ihr Engagement kontinuierlich aufrecht, die jun- gen Menschen sammeln wertvolle Erfahrungen für ihre berufliche Orientierung. Auf die Publikation der Bundes- vereinigung Kulturelle Jugendbildung e.V. „Kulturelle Bildung – Zehn Jahre FSJ Kultur. Stimmen. Einblicke. Perspektiven“ wird verwiesen. 3. Hat der Senat die Absicht, das FSJ Kultur im bishe- rigen Umfang auch in der neuen EU-Förderperiode zu finanzieren und ggf. aufgrund der starken Nachfrage auch die Platzzahlen zu erweitern? Zu 3.: Ja, die Finanzierungsabsicht besteht grundsätz- lich. Soweit das neue Operationelle Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Berlin von der Euro- päischen Kommission genehmigt wird, werden erneut Mittel zur Unterstützung entsprechender Vorhaben zur Verfügung stehen. Eine Erhöhung der Platzzahlen hängt allerdings auch von der Zahl geeigneter Einsatzstellen und den Finanzierungsbeiträgen Dritter ab. 4. Entspricht es den Tatsachen, dass die Finanzierung des FSJ Kultur für das Jahr 2014/15 nicht gesichert ist und wenn ja, welche Gründe gibt es dafür? Zu 4.: Die Finanzierung des FSJ Kultur für den Durchgang 2014/2015 ist im Grundsatz durch Mittel des Bundes und der Einsatzstellen gesichert. Allerdings er- möglichen es die Fördermittel des Landes Berlin, jeweils eine erhebliche höhere Zahl von Freiwilligenplätzen zu realisieren. Für den Durchgang 2014/2015 stehen voraus- sichtlich erneut Mittel in Höhe von bis zu 200.000 € bereit . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 423 2 5. Welche weiteren bisher EU-geförderten Projek- te/Maßnahmen sind in ihrer Existenz gefährdet, weil es zwischen dem Auslaufen der EU-Förderperiode 2007- 2013 und dem Beginn der Förderperiode ab 2014 eine Finanzierungslücke gibt? Zu 5.: Aus EU-Mitteln geförderte Projekte können von vornherein nicht auf Dauer angelegt sein. Jede aus diesen Mitteln geförderte Einrichtung muss mit ihrem Projektvorschlag die Projektauswahlkriterien erfüllen, wobei diejenigen Vorhaben zu bevorzugen sind, die die besten Effekte versprechen. Alle Akteure müssen – zumal an der Grenze zwischen zwei EU-Förderperioden – mit neuen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen schon der eu- ropäischen Ebene rechnen und also damit, dass die Förde- rung bestimmter Zwecke nicht fortgesetzt werden kann. Dennoch ist derzeit keine Finanzierungslücke ersichtlich, zumal im Bereich des FSJ Kultur dann nicht, wenn das im Entwurf vorliegende Operationelle Programm für den ESF von der Europäischen Kommission bestätigt wird. In diesem Fall wird grundsätzlich auch der Durchgang 2015/2016 aus Mitteln des ESF gefördert werden können. 6. Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats der finanzi- elle Aufwand, der nötig ist, um die unter 5. erfragte Fi- nanzierungslücke zu schließen und die Existenz der Pro- jekte/Maßnahmen zu sichern, die auch in der neuen EU- Förderperiode weiter gefördert werden sollen (bitte Fi- nanzbedarf je nach zuständiger Senatsverwaltung auf- schlüsseln)? Zu 6.: Eine Finanzierungslücke ist im Bereich Kultur derzeit nicht ersichtlich. 7. Wer koordiniert im Senat, dass die aus der auslau- fenden EU-Förderperiode nicht verausgabten Mittel ge- zielt und ressortübergreifend für die Schließung von Fi- nanzierungslücken zur Sicherung bestehender EU- geförderter Projekte/Maßnahmen eingesetzt werden? Zu 7.: Die Gesamtsteuerung der ESF-Förderung ob- liegt der Verwaltungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. 8. Wie gedenkt der Senat die 60 Plätze für das FSJ Kultur ab August/September 2014 für die Laufzeit bis zum Sommer 2015 zu finanzieren und damit den Erhalt dieses Angebots für junge Freiwillige und Kultureinrich- tungen zu sichern? Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage Nr. 4. 9. Kann der Senat garantieren, dass das erfolgreiche und stark nachgefragte FSJ Kultur auch für den Durch- gang 2014/15 im bisherigen Umfang finanziell abgesi- chert wird und wird der Senat dem Träger des FSJ Kultur eine entsprechende verbindliche Finanzierungszusage für die erforderlichen 200.000 Euro geben? Wenn nein, wa- rum nicht? Zu 9.: Eine Finanzierungszusage kann dem Träger erst auf Vorlage eines entsprechenden formgebundenen An- trages nach den Regularien des ESF in Berlin gegeben werden. Bislang wurde im entsprechenden IT-System „EurekaPlus“ kein Antrag gestellt. Vor der Erteilung einer Finanzierungszusage (Zuwendungsbescheid) wäre zudem der Antrag zu prüfen, wobei im ESF-System des Landes Berlin eine zweistufige Prüfung vorgesehen ist. Berlin, den 31. März 2014 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2014)