Drucksache 17 / 13 424 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 14. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2014) und Antwort Riesenhochhaus auf U-Bahn-Tunnel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde durch wen mit welchem Ergeb- nis geprüft, ob die U-Bahn-Anlagen unter dem Alexand- erplatz (einschließlich der Vorratsbauten für eine geplante U-Bahn-Verlängerung nach Weißensee) in der Weise überbaubar sind, dass ein 150 Meter hohes Hochhaus die nötige Standfestigkeit erhält? Antwort zu 1: Der Klärungsprozess erfolgt zwischen dem Grundstückseigentümer H., der Technischen Auf- sichtsbehörde (TAB) bei der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt gemeinsam mit dem für das Bebauungsplanverfahren zuständigen Referat IIA sowie der BVG seit August 2012 und ist noch nicht abge- schlossen. Die unmittelbaren U-Bahntunnel der U5 und des Tunnels nach Weissensee werden durch das künftige Turmhochhaus nicht überbaut, jedoch steht das geplante Hochhaus auf einem Fundamentblock, in dem diese bau- lich integriert sind. Frage 2: In welchem baulichen und Instandhaltungs- zustand befinden sich die U-Bahn-Anlagen unter dem Alexanderplatz? Wann wurde durch wen mit welchem Ergebnis dieser Zustand letztmalig untersucht? Antwort zu 2: Die BVG teilt mit, dass sich die Tun- nelanlage im Bereich der geplanten Hochhausbebauung in einem betriebs- und standsicheren Zustand befindet. Sie wurde letztmalig im November 2011 gemäß DIN 1076 durch das Büro L. & C. im Auftrag des Infrastrukturbe- treibers, der BVG, mit dem vorgenannten Ergebnis unter- sucht. Frage 3: Wie sind die Bauten des Architekten P. B. am Alexanderplatz im Erdreich gegründet? Antwort zu 3: Eine Beantwortung ist nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens I-B4a-3 möglich, da beide Gebäude außerhalb dessen Geltungsbereichs liegen. Beide Gebäude wurden im Rahmen des Denkmalschutzes be- reits in dem seit 02.04.2000 rechtskräftigen Bebauungs- plan I-B4a ohne Veränderungen an ihrem baulichen Be- stand gesichert. Insoweit bestand auch zum damaligen Zeitpunkt keine Veranlassung zur Untersuchung der Fun- damentgründungen. Frage 4: In welcher Weise hat der Investor H. bisher Vorkehrungen getroffen, dass ein abermaliger Bau- schaden vergleichbar dem Schaden an der U-Bahn-Linie 2 am Leipziger Platz bei einer Realisierung des Baus des Riesenhochhauses am Alexanderplatz nicht eintritt? Antwort zu 4.: Die in der Antwort zu Frage 1 er- wähnten Untersuchungen und Gutachten dienen der zum Zeitpunkt des Bebauungsplanverfahrens erreichbaren größtmöglichen Sicherheit an den öffentlichen Verkehrs- anlagen und -flächen. Nach Festsetzung des Bebauungs- plans I-B4a-3 werden weitere Berechnungen und Ab- stimmungen mit dem Antragsverfahren auf Baugenehmi- gung erfolgen. Um das Havarierisiko während der Baumaßnahmen zu minimieren, wird ein kontinuierliches Monitoring sowie für zwar unwahrscheinliche, aber 100%ig nie aus- schließbare Havarien ein Reaktionsplan zwischen der TAB/BVG und H. vertraglich vereinbart und das Monito- ring auch nach Fertigstellung des Hochhauses für einen noch zu vereinbarenden Zeitraum fortgesetzt werden. Berlin, den 31. März 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2014)