Drucksache 17 / 13 430 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (GRÜNE) vom 17. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. März 2014) und Antwort Wer bezahlt die Kosten für die Klage der Berliner Wasserbetriebe vor dem OLG Düsseldorf? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe -Anstalt öffentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. a. Gehen die Kosten für die Klage der Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts vom 04.06.2012 in die Tarifkalkulati- on der BWB ein? b. Wenn ja, in welchen Posten der Tarifkalkulation der BWB gehen die Gesamtkosten für das Verfahren ein und in welcher Höhe? Zu 1.a. und 1.b.: Die Aufwendungen für das Verfah- ren sind betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne von § 14 Abs. 3 Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG) i.V.m. § 1 Wassertarifverordnung (WTVO). Die Gesamt- kosten gingen/gehen verteilt über die Jahre 2010 bis 2014 über die Kostenarten Gerichtskosten und Anwaltskosten, Beratungskosten sowie Reisekosten in die Kostenarten- gruppe „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ein. 2. Welche Gesamtkosten (einschließlich aller eingeholten und erstellten Gutachten, Gerichts- und Anwalts- kosten) hat die Klage der Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts vom 04.06.2012 verursacht? Zu 2.: Das Verfahren verursachte bei den BWB im Zeitraum 2010 bis 28.02.2014 Kosten in Höhe von rd. 3.686 T€. 3. Wie verteilen sich die Gesamtkosten des Verfahrens , die für die BWB entstanden sind, auf folgende Be- reiche: - Kosten für Gutachten - Kosten für Anwälte - Gerichtskosten - Reisekosten? Zu 3.: Die Gesamtkosten des Verfahrens sind der nachfolgen Tabelle zu entnehmen (Angaben gerundet in T€): 4. In welcher Höhe entstanden Gesamtkosten (Reisekosten , Kosten für Gutachter, Kosten für Anwälte, Sons- tige Kosten) für die Vorbereitung und Durchführung der Anhörung zu angegebenem Verfahren vor dem Oberlan- desgericht Düsseldorf im Herbst 2013? Zu 4.: Von den Gesamtkosten entfallen auf die Vorbe- reitung und Durchführung der Anhörung vor dem Ober- landesgericht Düsseldorf im Herbst 2013 Kosten in Höhe von insgesamt 166,5 T€. Die Verteilung auf die einzelnen abgefragten Positionen sind der nachfolgen Tabelle zu entnehmen (Angaben gerundet in T€): Gutachten 77 Anwälte 2.281 techn.-kaufmännische Beratung 884 Gerichtskosten 416 Reisekosten 28 Reisekosten 4,5 Gutachter 0,0 Anwälte 127,2 techn.-kaufmännische Beratung 34,5 sonstige Kosten 0,0 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 430 2 Zur Vorbereitung und Durchführung der Anhörung zählen die BWB u.a. Folgendes: Vorbereitung der Pro- zessunterlagen, Vorbereitung des Plädoyers z.B. für die Themenbereiche Grundlagen Wasserwirtschaft, tatsächli- che Ursachen für Preisdifferenz, Absatzrückgang usw., ausführliche Vorbesprechungen zu allen kartellrechtlichen und technisch-kaufmännischen Fragen. Berlin, den 28. März 2014 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2014)