Drucksache 17 / 13 437 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 18. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2014) und Antwort Staatenberichtsprüfung des deutschen Staatenberichtes über den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Genf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurde auf der letzten Arbeits- und Sozialminister- konferenz (ASMK) am 27. und 28. November 2013 in Magdeburg besprochen und festgelegt, ob eine Beteili- gung der Länder an der Staatendelegation zur Staatenbe- richtsprüfung in Genf stattfindet? Zu 1.: Eine Beteiligung der Länder an der Staaten- delegation zur Staatenberichtsprüfung in Genf war nicht Gegenstand der Erörterung in der o. a. Konferenz. Eine inhaltlich/strategische Vorbereitung der Staatenberichts- prüfung wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) u. a. voraussichtlich im April 2014 in einer Bund-Länder Besprechung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN – BRK) statt-finden. Die Bundesregierung beabsichtigt Vertreterinnen und Vertreter aus den Ländern in die Delegation einzubezie- hen. 2. Welchen Beitrag leistet der Senator für Gesundheit und Soziales, um die vom Deutschen Institut für Men- schenrechte (DIMR) empfohlene Beteiligung der Länder an der Staatenberichtsprüfung in Genf zu unterstützen? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Sozi- ales wurde bisher in die Bund-Länder Besprechungen zur Umsetzung der UN – BRK einbezogen und wird vorbehaltlich einer Einladung zur o. a. Besprechung im April diesen Jahres damit auch in die inhaltlich/strategische Vorbereitung der Staatenberichtprüfung aktiv einbezogen. 3. Wird von Seiten der Senatsverwaltungen darauf hingewirkt, dass Parlamentarier_innen, „angesprochen sind insbesondere die behindertenpolitischen Sprecherin- nen und Sprecher sowie die Mitglieder des jeweils feder- “ an der Reise nach Genf teilnehmen (DIMR 2014, S.4), um einen Beitrag („Constructive Dialogue“) im UN-Fachausschuss zu leisten, „indem sie beispielsweise in den zuständigen Ausschüssen Informati- m- “ und so „Aufmerk- “ schaffen und „T z Ö tlichkeit“ fördern (DIMR 2014, S.2)? Zu 3.: Nein. Der Senat geht davon aus, dass die Par- lamentarierinnen und Parlamentarier – wenn sie „Aufmerksamkeit für ein politisches Querschnittsanliegen“ schaffen wollen, „Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit “ fördern wollen und deshalb einen Bedarf zur Teilnahme an der Reise nach Genf sehen,– entsprechend aktiv werden. 4. Haben Vertreter_innen des Senats vor, im Septem- ber 2014 zur Staatenberichtsprüfung nach Genf zu reisen (Staatendelegation)? Zu 4.: Hierzu erfolgte bisher keine Befassung im Se- nat. 5. Wird der Senator für Gesundheit und Soziales die „Abschließenden Bemerkungen“ des UN-Ausschusses (Veröffentlichung erfolgt Anfang Oktober 2014) zur Bewertung des Staatenberichtes aufgreifen und damit die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin unterstützen (vgl. DIMR 2014, S.1)? Zu 5.: Das BMAS beabsichtigt, die Länder bereits im April 2014 in die Beantwortung der Fragenliste („List of Issues“) einzubeziehen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird die „Abschließenden Bemerkungen “ („Concluding Observations“) zum Staatenbericht sorgfältig auf Anhaltspunkte hinsichtlich einer Weiter- entwicklung der Umsetzung der UN – BRK im Land Berlin prüfen und ggf. entsprechend einbeziehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 437 2 6. Werden diese „Abschließenden Bemerkungen“, die auch die Zuständigkeitsbereiche der Länder betreffen und in der Regel Empfehlungen an den Vertragsstaat enthal- ten, in die behindertenpolitischen Leitlinien mit aufge- nommen? Zu 6.: Aussagen zur Aufnahme der „Abschließenden Bemerkungen“, die die Zuständigkeitsbereiche der Länder betreffen, in die „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020“ können derzeit noch nicht gemacht werden. Die „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020“, die der Senat mit Senatsbeschluss vom 07. Juni 2011 beschlossen hatte, wurden von einer ressort-übergreifenden Arbeitsgruppe UN-BRK unter der Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, in die auch der Landesbe- auftragte für Menschen mit Behinderung sowie das „Projekt : Monitoring-Stelle Berlin“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte als ständige Mitglieder der AG einbezo- gen waren, konkretisiert und befinden sich derzeit in einem Mitzeichnungsverfahren. 7. Wird es zu den „Abschließenden Bemerkungen“ eine Anhörung geben, so wie es das Deutsche Institut für Menschenrechte den Ländern empfiehlt: „Die Abschlie- z weiteren Umsetzungsschritte veranlasst wird“ (DIMR 2014, S.4)? Zu 7.: Hierzu können derzeit ebenfalls noch keine ab- schließenden Aussagen gemacht werden. Berlin, den 28. März 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Apr. 2014)