Drucksache 17 / 13 438 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 17. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2014) und Antwort Lässt der Senat den Landesschülerausschuss im Stich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Senat hat nach Angaben des Landesschüleraus- schusses Eltern und Erziehungsberechtigten 5000 Leitfä- den für Schülervertreter/-innen gewährt, den Schüler/- innen aber nur 1900, viele davon Mängelexemplare. Wie begründet der Senat die unterschiedliche Höhe der Aufla- gen und offensichtliche Benachteiligung der Schüler/- innen? 2. Der Landesschülerausschuss hat den Senat um ei- nen Nachdruck der Leitfäden gebeten. Warum kommt der Senat dieser Bitte nicht nach? a) Wieso antwortete in diesem Fall der Senat nicht auf entsprechende Nachfragen der Schüler/-innen? Zu 1. und 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft hat den Landesschülerausschuss intensiv bei der Erstellung des Leitfadens unterstützt. Durch die Hilfe der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, des Fachreferates sowie der Qualitätsbeauftragten konnte der Landesschülerausschuss gemeinsam mit der Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBild- JugWiss) erstmalig einen Leitfaden für Schülervertrete- rinnen und Schülervertreter herausgeben. Die Kosten für den Druck sowie die Layout-Arbeiten wurden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft übernommen. Die SenBildJugWiss hat großes Interesse, dass über die Arbeit der Schülervertretungen informiert wird und für die Arbeit in den Vertretungen geworben wird. Die Festlegung der Auflagenhöhe erfolgte in Abstim- mung mit der damaligen Vorsitzenden des Landesschü- lerausschusses. Dabei wurde auch von Seiten des Landes- schülerausschusses berücksichtigt, dass im Leitfaden die amtierende Vorsitzende bzw. der amtierende Vorsitzende zu Wort kommt und der aktuelle Landesschülerausschuss im Bild gezeigt wird. Die Aussage, der Senat käme der Bitte um einen Nachdruck nicht nach, ist nachweislich nicht zutreffend. Frau Senatorin Scheeres hat dem Landesschülerausschuss bereits am 24.10.2013 schriftlich den Druck einer aktuali- sierten Ausgabe angeboten. Der Leitfaden einschließlich einer Danksagung an die Qualitätsbeauftragte der Sen- BildJugWiss ist unter http://landesschülerausschuss.de/images/Leitfaden/Leitfa- den_Schuelervertretung.pdf einzusehen. 3. Der Senat behauptet regelmäßig, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen, insb. die Teilnahme an Schüler/-innenvertretungen und Schüler/-innengremien sei ihm sehr wichtig. Gleichzeitig schaffte der Senat es nicht, eine/-n Vertreter/-in zur konstituierenden Sitzung des Landesschülerausschusses zu entsenden, in der der Vorstand neu gewählt wurde, obwohl mehrere Monate vorher angefragt wurde. Mit welchen Argumenten be- gründet der Senat diesen Widerspruch? a) Wieso antwortete der Senat in diesem Fall nicht auf entsprechende Nachfragen der Schüler/-innen. 4. Wie begründet der Senat sein regelmäßiges Fern- bleiben an Sitzungen des Landesschülerausschusses? Zu 3. und 4.: Dem Senat ist das ehrenamtliche Enga- gement von Schülerinnen und Schülern sehr wichtig. Daher lädt Frau Senatorin Scheeres die neugewählte Vor- sitzende bzw. den neugewählten Vorsitzenden des Lan- desschülerausschusses grundsätzlich zum Antrittsbesuch ein, um sich über die Arbeit des Gremiums und aktuelle Themen auszutauschen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft steht im regelmäßigen Kontakt mit dem Lan- desschülerausschuss. Terminanfragen werden selbstver- ständlich geprüft und beantwortet. Leider kann die Teil- nahme aus terminlichen Gründen nicht immer realisiert werden. Um die Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Landessschülerausschuss zu würdigen, hat die SenBildJu- gWiss im Rahmen der konstituierenden Sitzung Urkunden für die ausscheidenden Mitglieder erstellt, die von der Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 438 2 Senatorin unterzeichnet und anschließend der Vorsitzen- den zur Übergabe zugeleitet wurden. Eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen durch das für das Schulwesen zuständige Mitglied des Senats oder Beauftragte der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung ist nicht vorgesehen. Ausschließlich an den Sitzungen des Landesschulbeirats, dem höchsten Mitwirkungsgremium auf Landesebene, nimmt regelmä- ßig eine Vertreterin oder ein Vertreter der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft teil. 5. Welche Maßnahmen will der Senat dagegen ergrei- fen, dass viele Schulen keine Gesamtschülervertretung am Anfang des Schuljahres bilden bzw. keine Vertreter des Bezirksschülerausschusses ernennen und somit die Arbeit der Bezirks- und Landesgremien massiv behindern? Zu 5.: Wie bereits in der Antwort zu 1. und 2. ausge- führt, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft großes Interesse daran, dass über die Arbeit der Schülervertretungen informiert wird sowie für die Arbeit in den Vertretungen geworben wird und hat aus diesem Grund die Herausgabe des Leitfadens für Schüler- vertreterinnen und Schülervertreter aktiv unterstützt. 6. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 7. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 6. und 7.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 24. März 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2014)