Drucksache 17 / 13 444 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 19. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2014) und Antwort Waffen in Berlin V - Kontrolle verbessern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Prozent der Berliner Waffenbesitzer wur- den in den Jahren 2011-2013 jeweils durch eine Vorort- Kontrolle gem. § 36 Abs. 3 WaffG überprüft? Zu 1.: Im Jahr 2013 wurden bei 176 Personen (rund zwei Prozent der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesit- zer) Vor-Ort-Kontrollen bezüglich der sicheren Aufbe- wahrung von Waffen durchgeführt. In den Jahren 2011 und 2012 waren es 121 bzw. 93 Personen (jeweils rund ein Prozent). 2. Wurde bei Waffenbesitzern, die bis Ende 2013 keine nach § 36 Abs. 1 erforderlichen Nachweise für getroffene Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung ihrer Waffen erbracht haben, eine unangekündigte Vorort- Kontrolle vorgenommen? Wenn ja, bei wie vielen? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Bei den Kontrollen wurde ein Schwerpunkt auf diejenigen Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhaber gelegt, die noch keinen Nachweis erbracht hatten. Es lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, welcher Anteil der Kontrollen auf diese Personengruppe entfiel. 3. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Berliner Waffenbehörde gegenüber den Waffenbesitzern, die diese erforderlichen Maßnahmen nicht nachgewiesen haben und wie nutzt die Behörde diese Möglichkeiten in Berlin? Zu 3.: Bei denjenigen Waffenbesitzerinnen und Waf- fenbesitzern, die auch auf Aufforderung keine Nachweise eingereicht haben, wird das Verfahren zum Widerruf der Waffenbesitzkarte eingeleitet. 4. Wie hoch ist der finanzielle Verwaltungsaufwand, Personalkosten usw. für die Durchführung der anlassun- abhängigen Waffenkontrollen in Berlin? Zu 4.: Die Kontrollen werden derzeit von den Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern, die mit der Erteilung und Versagung von Waffenbesitzkarten und Ähnlichem be- traut sind, neben ihren Aufgaben in der Sachbearbeitung erledigt. Es ist daher nicht möglich, die tatsächlichen Kosten für die Kontrollen zu beziffern. 5. Wie hoch schätzt der Senat den finanziellen Ver- waltungsaufwand, Personalkosten usw., wenn alle Berli- ner Waffenbesitzer einmal in drei Jahren verdachtsunab- hängig vor Ort kontrolliert werden sollen? Zu 5.: Für die Kontrolle aller Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer im Turnus von drei Jahren wären Perso- nalkosten für acht Vollzeitkräfte (Beamtinnen und Beam- te der Besoldungsgruppe A 7 oder gleichwertige Ange- stellte) anzusetzen. Unter Zugrundelegung des aktuellen Durchschnittssatzes für Bezüge nach Besoldungsgruppe A 7 wäre mithin mit jährlichen Personalausgaben in Höhe von 243.760 Euro zu rechnen. Nach dem Modell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma- nagement (KGSt) „Kosten eines Arbeitsplatzes“ käme hierzu noch ein Anteil für Sachkosten in Höhe von 9.700 Euro je Arbeitsplatz – insgesamt also 77.600 Euro – sowie ein Anteil für so genannte Gemeinkosten in Höhe von 20 Prozent der Personalkosten – hier also in Höhe von 48.752 Euro hinzu. 6. Wie hoch ist der Personalaufwand für den Vollzug des Waffenrechts? Wie viele Personalstellen sind aktuell für die Durchführung von verdachtsunabhängigen Vorort- Kontrollen eingeteilt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 444 2 Zu 6.: Insgesamt verfügt die Waffenbehörde über vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gehobenen Dienst sowie acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im mittleren Dienst. Für die Kontrollen sind wie vorstehend ausgeführt keine eigenen Stellen vorhanden. Mit Beschluss des Haushaltes 2014/2015 werden insgesamt vier Stellen (je zwei in 2014 und 2015) für die Durchführung der Vor- Ort-Kontrollen zur Verfügung gestellt. 7. Wie hoch sind die entsprechenden Kosten für die Durchführung der regelmäßigen Überprüfung der Zuver- lässigkeit und der persönlichen Eignung? Zu 7.: Eine Erhebung von 2008 ergab eine Schätzung von Kosten pro Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung im Einzelfall von 25,00 Euro. Diese Zahl wird immer noch als aktuell betrachtet. Jedes Jahr werden zwischen 4.000 und 6.000 solcher Überprüfungen durch- geführt, so dass sich pro Jahr zwischen 100.000 und 150.000 Euro Kosten insgesamt ergeben. Kosten für Vor- Ort-Kontrollen sind hier nicht enthalten. 8. Erhebt die Berliner Waffenbehörde Gebühren für die verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Kontrollen bzw. der Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung von den jeweiligen Waffenbesitzern? Wenn ja: Wie hoch ist diese Gebühr, welche Grundlage gibt es für diese Gebührenerhebung und wie viel Geld hat Berlin durch die Vor-Ort-Kontrollen bzw. die Überprüfung ein- genommen? Wenn nein: Plant der Senat die Einführung von Gebühren, wie dies beispielsweise die Hansestadt Bremen im Jahr 2012 vorgenommen hat? Zu 8.: Nein. Derzeit bestehen keine konkreten Pla- nungen zur Einführung entsprechender Gebühren. Berlin, den 02. April 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2014)